ich habe im mai 2019 eine Eigentumswohnung gekauft und aufwaendig saniert.
Sprich, alles komplett neu, Heizung, Wasser, Bad, Fenster usw.
Fuer die Arbeiten habe ich gut 5Monate gebraucht, bin also erst im Oktober eingezogen.
Die Sanierung hat mich etwa 30.000€ an Material gekostet. Handwerkerleistung habe ich keine bezogen (bin selber aus dem gebiet).
Kann ich trotzdem etwas absetzen oder geht das nur bei Handwerkerleistungen?
Vermutlich wäre es kein Erhaltungsaufwand, sondern anschaffungsnaher Herstellungsaufwand und damit bei der Berechnungsgrundlage der Abschreibung zu berücksichtigen.
Das aber nur, wenn du vermietest, fällt also für dich raus.
Privat besteht nur die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen (allerdings nur auf die Arbeitsleistung) - fällt also ebenfalls raus.
Vor 2 Wochen war ich bei einem Seminar zum aktuellen Steuerrecht. Dort war u.a. Thema, dass seit 01.01.2020 auch die Möglichkeit besteht energetische Sanierungen abzusetzen, wenn keine KFW Zinsvergünstigungen dafür in Anspruch genommen werden. Wie das genau funktioniert und was alles beachtet werden muß, bin ich überfragt, da ich mit Einkommensteuern nichts mehr zu tun habe.
Erzielt man Mieteinnahmen, kann man entsprechende Kosten davon absetzen.
Nutzt man ein Arbeitszimmer, kann man u.U. einen entsprechenden Anteil der Kosten von den Einnahmen absetzen.
Die haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen beziehen sich in der Regel nicht auf Material.
Bei entsprechenden Programmen der KfW muss man in der Regel vor der Maßnahme den Antrag stellen ...
Wenn man das selbstgenutzte Eigenheim selber renoviert, ist das in der Regel Privatvergnügen.
Für eine richtige Steuerberatung muss man natürlich seinen Steuerberater fragen - da eine Beratung von Privatpersonen nicht zulässig ist - deshalb ist das hier nur meine private Meinung.