EKSt: Welche Teile eines Honorars versteuern?

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von MoonKid
    MoonKid ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    26.12.2012
    Beiträge
    141
    Danke
    1

    Frage EKSt: Welche Teile eines Honorars versteuern?

    Ich bin voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigt. Streiche aber hin und wieder in Nebentätigkeit (angemeldet beim AG) auch mal ein Vortragshonorar ein.
    Das sind auf der Einkommenssteuererklärung vermutlich die sog. "Nebeneinkünfte"?

    Bei mir setzt sich das Honorar nicht nur aus Stundenlohn oder Phantasiezahlen zusammen, sondern besteht auch aus Kosten, für Unterkunft, Fahrten und Equipment. Das ist auch so auf meiner Rechnung aufgedrösselt und kann ggf. auch durch Drittrechnungen (z.B. Hotelrechnung) belegt werden.

    Muss ich trotzdem das gesamte Honorar als Nebeneinkunft angeben, oder kann ich die Kosten gleich abziehen?

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.568
    Danke
    251

    Standard AW: EKSt: Welche Teile eines Honorars versteuern?

    Du meinst sicherlich Sonstige Einkünfte nach §22ESTG.

    Sonstige Einkünfte können meines Erachtens nur vorliegen, wenn sie keiner anderen Einkunftsart zugeordnet werden kann.
    Dein Honorar kann aber sicherlich den §15 oder 18 ESTG zugeordnet werden.
    Insofern müsstest du meines Erachtens eine EÜR erstellen und kannst dort die Kosten ansetzen.

    Da ich in der Thematik nicht mehr drin stecke und auch keine steuerliche Beratung erbringen darf, weise ich darauf hin, dass dies nur eine Privatmeinung darstellt.
    Für Fragen dazu wende dich bitte an deinen Steuerberater.

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: EKSt: Welche Teile eines Honorars versteuern?

    Soweit ich weiß - und beraten darf natürlich nur ein Steuerberater - ist es in der Regel so, dass man die Einkünfte angeben muss und die entsprechenden Kosten auch - und das Finanzamt berechnet das dann entsprechend - man sollte vermutlich nicht eigenmächtig Abzüge vornehmen.

Ähnliche Themen

  1. C-Teile-Management

    Von JoMa im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.02.2018, 18:47
  2. Teile eines verpfändeten Kontos freigeben

    Von Tobi6806 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.06.2017, 22:51
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.03.2012, 20:46
  4. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 28.10.2011, 15:48
  5. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.08.2011, 12:37