Ich bin voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigt. Streiche aber hin und wieder in Nebentätigkeit (angemeldet beim AG) auch mal ein Vortragshonorar ein.
Das sind auf der Einkommenssteuererklärung vermutlich die sog. "Nebeneinkünfte"?
Bei mir setzt sich das Honorar nicht nur aus Stundenlohn oder Phantasiezahlen zusammen, sondern besteht auch aus Kosten, für Unterkunft, Fahrten und Equipment. Das ist auch so auf meiner Rechnung aufgedrösselt und kann ggf. auch durch Drittrechnungen (z.B. Hotelrechnung) belegt werden.
Muss ich trotzdem das gesamte Honorar als Nebeneinkunft angeben, oder kann ich die Kosten gleich abziehen?
Du meinst sicherlich Sonstige Einkünfte nach §22ESTG.
Sonstige Einkünfte können meines Erachtens nur vorliegen, wenn sie keiner anderen Einkunftsart zugeordnet werden kann.
Dein Honorar kann aber sicherlich den §15 oder 18 ESTG zugeordnet werden.
Insofern müsstest du meines Erachtens eine EÜR erstellen und kannst dort die Kosten ansetzen.
Da ich in der Thematik nicht mehr drin stecke und auch keine steuerliche Beratung erbringen darf, weise ich darauf hin, dass dies nur eine Privatmeinung darstellt.
Für Fragen dazu wende dich bitte an deinen Steuerberater.
Soweit ich weiß - und beraten darf natürlich nur ein Steuerberater - ist es in der Regel so, dass man die Einkünfte angeben muss und die entsprechenden Kosten auch - und das Finanzamt berechnet das dann entsprechend - man sollte vermutlich nicht eigenmächtig Abzüge vornehmen.