Hallo zusammen,
ich versuche mal kurz meine Situation zusammenzufassen:
- Es existieren zwei Wohnriester-Bausparverträge (BSV) (Frau und ich)
- Seit ca. neun Jahren werden Zulagen und Steuervorteile genutzt
Ursprünglich sollte mit den BSV (Guthaben+Darlehen) eine Sparkassendarlehen abgelöst werden. Das sollte in 2020 geschehen. Aufgrund der hohen Bauspar-Darlehenszinsen würde das nun aus jetztiger Sicht keinen Sinn machen, da die Marktzinsen unter dem BSV Zinssatz liegen. Das heißt also, ich würde kein Darlehen aus dem BSV nutzen.
Glücklicherweise konnte das Sparkassendarlehen bereits letztes Jahr zurückgezahlt werden, d.h. nicht offiziell sondern der Vertrag konnte widerrufen (aufgrund von Vertragsfehlern) und sofort zurückgezahlt werden. Somit brauche ich das Geld nicht mehr zur Ablösung des Sparkassendarlehens.
Es existiert noch ein KfW Darlehen, welches in 2020 ausläuft und mit dem Geld zruückgezahlt werden könnte.
Grundsätlich jedoch habe ich mich gegen Wohn-Riester entschieden, da dies zur Folge hat, dass man ein fiktives Wohnförderkonto erhält, welches bis zur Rente mit 2% verzinst und im Alter versteuert wird. Diese "Last" bis zum Rentenalter möchte ich nicht.
So, nun überlege ich, ob es Sinn macht, diesen Wohn-Riester Bausparvertrag in einen normalen Riester-Vertrag zu übertragen.
- Kann man einen Wohn-Riester in einen normale Riester umschichten und dabei alle Förderungen und Steuerersparnisse behalten?
- Ich habe mir mal fairr.de angesehen und finde das Angebot recht interessant. Hat jemand Erfahrungen damit? Kann man den Wohn-Riester dort einbringen?
Nachteil der ganzen Sache wäre, dass ich das Bausparguthaben natürlich NICHT für die Tilgung des KfW-Darlehens nutzen und das KfW-Darlehen entweder aus anderen Mitteln zurückzahlen kann oder ein neues Darlehen aufnehmen müsste.
Habt ihr einen Tipp für mich, welches Vorgehen hier am sinnvollsten erscheint?
Danke schon mal.
Hallo G-Ultimate,
der Nahme des Bausparvertrages ist gleichzeitig das Programm, welches Sie erworben haben. Natürlich könne Sie das Geld auch einfach entnehmen. Dafür gibt es aber Spielregeln die Ihnen Ihr Bausparvermittler hoffentlich erklären kann. Wenn nicht dann hier in Kürze:
Sie können alles entnehmen oder eine Teilentnahme von min. 3.000,00 €. Dies bedingt jedoch ein danach verbleibendes Guthaben im BSV von min. 3.000,00 €. Somit ist aus dem Wohnriester ein Geldriestervertrag geworden.
Mit Ihrem Vertrag können auch Anteile an Genossenschaftwohnungsgesellschaften erworben werden. Aber was auch immer Sie damit machen, bedenken Sie dass langfristige, feste Anlagen weit in eine ungewisse Zukunft hineinreichen - wie Ihr Wohnriestervertrag!
Viele Grüße
Lalou
selbstverständlich können sie die Riester Welt wandeln!
A) Selbstständig, auf ihren Namen und ihr Risiko! Sie selbst entscheiden ob eine Riester- Versicherung oder Riester -Investfinanzanlage infrage kommt! Ohne Beratung von zugelassenen 3. Personen! Denn der Angestellte gilt als Auge und Ohr der Bank, Versicherung und Darlehnsgeber in einer Person! Und dieser steht dann in den Bereich der Bank und vertritt diese gegenüber Sie als Vertreter der Bank!
Er ist weder ein Berater noch Vermittler, sondern nur ein Abverkäufer!
oder
B) aber Sie suchen und finden einen Vermittler der die Zulassungen Darlehn und Versicherung hat oder Darlehn, Investment und Versicherung besitzt. Also nur Inhaber von Mehrfachzulassung können ihr Ansinnen den "wandelt" erfüllen.
Ein reiner gebundener Einzelvertreter in Angestelltenverhältnis darf aus den § 32 KWG heraus, Versicherung, Darlehn und Invest vermitteln, jedoch gilt dieser nicht als 3.Person! Die Nachteiligkeit, siehe Punkt A)
- dürfen nur innerhalb ihrer eigenen Versicherungsgruppe oder Holding (eine Deutsche Bank, Roland Versicherung, DWS Invest und BHW Bausparen/Darlehn und oder DSL Darlehn verkaufen!) Kein LBS, Wüstenrot, kein Amundi Invest, kein Nürnberger Versicherung,
Ein reiner gebundener Einzelvertreter als Selbständiger darf nur aus der Einzelzulassung heraus, Versicherung, Darlehn und Invest vermitteln, dieser gilt als 3. Person! Die Nachteiligkeit
- dürfen nur einfachste Fragen außerhalb ihrer Zulassung beraten!
- dürfen nur innerhalb ihrer eigenen Versicherungsgruppe oder Holding nur Produkte vermitteln die nicht in Wettbewerb stehen vermitteln
Ein Makler als Selbständiger darf nur aus der Einzelzulassung heraus, Versicherung, Darlehn und Invest vermitteln, dieser gilt als 3. Person!
- dürfen nur einfachste Fragen außerhalb ihrer Zulassung beraten! Insbesondere die steuerrechtlich Fragen!
wie sie unschwer erkennen können ist ihr Wunsch leicht geäußert, aber aufgrund des Wunsches schwer um zusetzen! Denn bei Riester gibt es 3 Welten, aber dafür braucht man auch 3 Zulassungen, fehlt nur 1 Zulassung wird die Beratung unvollständig und könnte dadurch individuell fehlerhaft finanziell enden!