Immobilienmängel - Angabepflicht?

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  1. Avatar von Brego81
    Brego81 ist offline
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    Standard Immobilienmängel - Angabepflicht?

    Meine Schwester war neulich auf einer Hausbesichtigung, der Makler hat natürlich alles in den höchsten Tönen gelobt..

    Als allerdings ein genauerer Blick auf die Wände geworfen wurde war in dem Kinderzimmer klar: Dort schimmelt es. Es war nicht viel zu sehen und gut versteckt, allerdings war es eine Innendämmung die ja bekanntlich Schimmelbildung fördert.

    Ein anderes Pärchen muss sich dann richtig aufgeregt haben, zu recht wie ich finde. Müsste man so etwas nicht mit angeben wenn man sein Haus verkauft? Oder gilt es "Gekauft wie Gesehen" oder so? Ist das rechtens?

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Immobilienmängel - Angabepflicht?

    Meines Wissens muß er Mängel nicht explizit angeben und darf natürlich auch die Vorzüge des Hauses hervorheben, Er darf die Mängel aber auch nicht verschweigen, wenn danach gefragt wird (sofern die Mängel bekannt sind). Wenn also gefragt wird, ob irgendwo Schimmel ist, dann darf er natürlich nicht sagen, dass keiner vorhanden ist.

    Aber es hat doch jeder die Möglichkeit nochmal einen Gutachter mitzunehmen.

  3. Avatar von Agio
    Agio ist offline

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    Standard AW: Immobilienmängel - Angabepflicht?

    Hallo.
    Beim Verkauf gibt es immer viele Stolpersteine. Und es ist nicht immer möglich, sie im Voraus zu kennen. Die Aufgabe des Maklers ist es einfach, die Wohnung zu verkaufen. Sehr oft achtet niemand auf Nuancen wie Verkabelung, Schimmel oder Rost. Und der Eigentümer der Wohnung wird nicht das zusätzliche Geld verlieren wollen, um all dies vor dem Verkauf zu ersetzen. Daher ist es beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sehr wichtig, wirklich alle Nuancen zu berücksichtigen. Ich habe kürzlich einen Artikel darüber gelesen, wie man ein Haus richtig zum Verkauf anbietet. Lies es: https://www.hausverwalterscout.de/Ma...obilienverkauf Vielleicht kann dies dir und deiner Schwester helfen, ein Haus zu kaufen.

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Immobilienmängel - Angabepflicht?

    Hallo Brego81,

    von einem Immobilenmakler wird Sachkunde erwartet. Er hat sogar die gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung. Hier sind 20 Stunden in 3 Jahren als Minimum vorgegeben.
    Ein Immobilienmakler muss für falsche Aussagen haften! Er sollte dafür eine betriebliche Haftpflichtversicherung haben. Doch auch die zahlt natürlich nur, wenn er zuvor seinen Pflichten nachgekommen ist und trotzdem etwas übersehen hat. Er hat also ein Eigeninteresse sich sehr genau mit der Immobilie zu beschäftigen.

    In dem genannten Fall scheint der Makler seine Pflichten nicht ganz so ernst genommen zu haben. Oder er hat einfach gelogen und wäre dann haftpflichtig ohne auf die Hilfe seiner Versicherung hoffen zu können.

    Zu einer Besichtigung sollte man möglichst nie alleine gehen sondern immer einen Zeugen mitnehmen. Wenn der sich auch noch ein bisschen auskennt, ist das noch besser!

    MfG

    Alexander Reibold
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