Falsche Grundbuchdaten im Darlehensvertrag

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  1. Avatar von Teatro
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    Standard Falsche Grundbuchdaten im Darlehensvertrag

    Guten Abend,

    bin schon länger ein stiller Mitleser hier im Forum.
    Vor drei Jahren habe ich mir eine Immobilie gekauft (Selbstnutzung einer 4 Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus) und hier viele Ratschläge aus schon bestehenden Threads für die Immobilienfinanzierung mitgenommen. Seit ca. 5 Wochen stellt sich mir aber eine Frage, welche mir das Netz nicht beantworten kann.

    Ich habe von meiner Bank Post bekommen. Genauer genommen eine neue Zweckbestimmungserklaerung und einen Zusatz zum Darlehensvertrag. Mit der Bitte ich solle sie unterschrieben zurücksenden. Da ich momentan nicht viel Zeit habe (Arbeit+2tes Kind) habe ich nicht umgehend geantwortet, da ich mich erst einlesen wollte. Deswegen habe ich letzte Woche einen Anruf der Bank bekommen wo die Unterlagen bleiben und ich muss einfach nur unterschreiben und zurückschicken.

    Ich habe es mir mal genauer angeschaut und mir ist aufgefallen, dass in meinem Darlehensvertrag und der Zweckbestimmungserklaerung von 2017 die falschen Grundbuchdaten vermerkt sind. Somit läuft in meinen Augen das Darlehen auf ein Grundstück welches nicht mir gehört? Daraufhin habe ich mehrmals versucht bei der Bank anzurufen, um zu erfragen warum es nach 3 Jahren auffällt bzw. was sich dadurch ändert? Jedoch habe ich bisher keinen erreichen können.

    Grundsätzlich finde ich die Betreuung der besagten Bank seit dem Vertragsabschluss nicht sehr kundenfreundlich. Deswegen frage ich mich, ob ich dem etwas entgegensetzen kann. Hat jemand eine Ahnung warum es jetzt auffällt und was ich für Möglichkeiten habe? Was passiert wenn ich nicht unterschreibe? Wäre eine Kündigung denkbar? ( Was ich aufgrund geänderter Lebensverhältnisse nicht schlimm finden würde)

    Viel Text um vllt. nichts.

    Ich bedanke mich trotzdem schon im Voraus für eure Antworten.

    Viele Grüße

    Teatro

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Falsche Grundbuchdaten im Darlehensvertrag

    Zitat Zitat von Teatro
    Guten Abend,

    bin schon länger ein stiller Mitleser hier im Forum.
    Vor drei Jahren habe ich mir eine Immobilie gekauft (Selbstnutzung einer 4 Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus) und hier viele Ratschläge aus schon bestehenden Threads für die Immobilienfinanzierung mitgenommen. Seit ca. 5 Wochen stellt sich mir aber eine Frage, welche mir das Netz nicht beantworten kann.

    Ich habe von meiner Bank Post bekommen. Genauer genommen eine neue Zweckbestimmungserklaerung und einen Zusatz zum Darlehensvertrag. Mit der Bitte ich solle sie unterschrieben zurücksenden. Da ich momentan nicht viel Zeit habe (Arbeit+2tes Kind) habe ich nicht umgehend geantwortet, da ich mich erst einlesen wollte. Deswegen habe ich letzte Woche einen Anruf der Bank bekommen wo die Unterlagen bleiben und ich muss einfach nur unterschreiben und zurückschicken.

    Ich habe es mir mal genauer angeschaut und mir ist aufgefallen, dass in meinem Darlehensvertrag und der Zweckbestimmungserklaerung von 2017 die falschen Grundbuchdaten vermerkt sind. Somit läuft in meinen Augen das Darlehen auf ein Grundstück welches nicht mir gehört? Daraufhin habe ich mehrmals versucht bei der Bank anzurufen, um zu erfragen warum es nach 3 Jahren auffällt bzw. was sich dadurch ändert? Jedoch habe ich bisher keinen erreichen können.

    Grundsätzlich finde ich die Betreuung der besagten Bank seit dem Vertragsabschluss nicht sehr kundenfreundlich. Deswegen frage ich mich, ob ich dem etwas entgegensetzen kann. Hat jemand eine Ahnung warum es jetzt auffällt und was ich für Möglichkeiten habe? Was passiert wenn ich nicht unterschreibe? Wäre eine Kündigung denkbar? ( Was ich aufgrund geänderter Lebensverhältnisse nicht schlimm finden würde)

    Viel Text um vllt. nichts.

    Ich bedanke mich trotzdem schon im Voraus für eure Antworten.

    Viele Grüße

    Teatro
    Darlehen wegen Formfehler widerrufen und zu heutigen, besseren Bedingungen umschulden, besser geht es gar nicht

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Falsche Grundbuchdaten im Darlehensvertrag

    An Teatro,

    so einfach wird das nicht mit der Umschuldung! Zumal sich die Rahmenbedingungen geändert haben, 2. Kind statt nur ein Kind! Die Frage ist:"Ob Sie die neuen Bedingungen so einhalten können!
    Bei 4 Personen sind schon mal 3.600 € Pfängungsfrei! Und übersteigt dann nicht die Tilgungslast, die Grenze von 40 % vom Einkommen?

    Zuerst stellt sich diese Frage! Ob Sie ein neues Darlehn erhalten können! Werden Sie abgelehnt So würde ich unter einen Hinweis auf der Zweckvereinbarung handschriftlich eintragen, daß im Vertrauen die gemachten Angaben stimmen! Zum Ortsgericht gehen und durch den Beamten dort beurkunden lassen!

    Was sie brauchen ist kein Angebot einer Finanzierung, sondern eine schriftliche Zusage zur Finanzierung, bei den neuen Bedingungen! Bekommen sie keine neue Zusage, müssen Sie wohl oder übel unterschreiben, sonst kündigt der Gläubiger steht fristlos sein Darlehn!

    Nehmen Sie sich jetzt schnelltens die Zeit, um eine neues Darlehn zu bekommen!

    bruno68

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Falsche Grundbuchdaten im Darlehensvertrag

    Bruno68,

    wenn du nun schon ins Detail gehen willst, dann will ich das, was ich in die Kladde gesprochen habe auch mal konkretisieren.

    Es ist sinnvoll und angezeigt, den Vertrag und die Eintragung der Grundschuld von einem Anwalt prüfen zu lassen, des Weiteren in Erfahrung zu bringen, inwieweit eine neue Finanzierung dargestellt werden kann. Beides lässt sich kostenlos sogar über das Forum ermöglichen!

    Sollte das Darlehen kündbar und rückabzuwickeln sein, sollte man parallel ein neues Darlehen prüfen lassen. Ist dieses möglich, kündigt man das Darlehen und stellt eine Finanzierungsanfrage.

    Hier sei erwähnt, dass z.B. ein Finanzierungsmakler sehr wohl abschätzen kann, inwieweit ein neues Darlehen zu Zusage führen wird.

    Ich möchte hier an den Widerrufsjoker erinnern. Hat ein Verbraucher sein Darlehen widerrufen, was erforderlich war, sollte aufgrund der Ablehnung der Rechtsschutzfall eintreten, so ist kein Schaden entstanden, wenn der Verbraucher seinen Widerruf zurückgezogen hat.

    Nichtsdestotrotz ist es ratsam, sich anwaltlichen Rat einzuholen und die Anschlussfinanzierung prüfen zu lassen.

    Was du immer mit deinem pfändungsfreien Einkommen erzählen und verdeutlichen willst erschließt sich mir nicht!!!

  5. Avatar von Teatro
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    Standard AW: Falsche Grundbuchdaten im Darlehensvertrag

    Guten Tag,

    vielen Dank für eure Antworten noelmaxim und Bruno. Jetzt bin ich schon ein bisschen schlauer.

    Ich nehme an, dass es die Intention meiner Bank ist mich schnell und unüberlegt zum Unterschreiben zu bringen.

    Was bedeutet der alte Darlehensvertrag würde rückabgewickelt werden?

    Wenn ich die Zusage über ein neues Darlehen bekomme, kann ich doch einfach mal probieren den alten Vertrag zu widerrufen? Oder brauche ich vor meinem Widerruf schon einen Anwalt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Teatro

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Falsche Grundbuchdaten im Darlehensvertrag

    Vom Grundsatz geht ein Widerruf im Vorfeld, allerdings sollte schon geklärt sein, ob ein neues Darlehen bewilligt werden kann und vor allem gehört geklärt, was liegt tatsächlich an falschen Tatsachen vor.

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