Hallo. Ich hoffe, ich bin hier mit meinem Thread richtig!?
Ein Sparkassenberater (ja, ich habe persönlich null Ahnung) hat mir zur Geldanlage für meinen Sohn (2 Jahre alt) bis zu seinem 18. Geburtstag den Deka-MegaTrends CF empfohlen.
Die 3,75% sind auf die ganzen Einzahlungen fällig - 16 Jahre x 12 Monate x 50€ = 360€ Ausgabeaufschlag.
Zusätzlich sind noch 1,5% TER fällig - also 1,5% des Wertes pro Jahr.
Fallen noch zusätzliche Depotgebühren oder Kosten für das Verrechnungskonto an?
Diese Kosten muss der Fonds erstmal über dem Marktdurchschnitt liegen, damit er sich lohnt.
Fallen noch zusätzliche Depotgebühren oder Kosten für das Verrechnungskonto an?
Das weiß ich noch nicht, mir liegen noch nicht die kompletten Unterlagen vor.
Mal eine generelle Frage - klar, beim Abschluss über eine Bank hat man sicherlich zusätzliche Kosten im Vergleich zu eigenständigem Abschluss.
Sind denn davon abgesehen die "Angebote" der namhaften Banken trotzdem halbwegs seriös (wenn auch aufgrund der Dienstleistung teurer), oder kann man dabei auch richtig in die Sch... greifen?
Man sollte halt überlegen, wieviel der Einzahlungen Summe wirklich investiert werden und welche Kosten anfallen.
Wenn man im 1. Jahr 600€ einzahlt sind 3,75% weg - also 22,50€ - die muss der Fonds erstmal verdienen - bei 7% Wertsteigerung frisst das den Gewinn im 1. Jahr quasi auf - dazu noch weitere 9€ TER ... da der Ausgabeaufschlag prozentual zum angelegten Kapital immer geringer wird, hat man natürlich trotzdem insgesamt eine positive Rendite - die hohe TER steigt natürlich später auch entsprechend - allerdings schöpft sich die Fillialbank hier einen guten Teil des Rahms ab. Die Besparung eines ETF-Sparplans auf einem kostenlosen Direktbankdepot ist hier deutlich kostengünstiger - über die 16 Jahre sollten die Kosteneinsparungen hier im 4stelligen Bereich liegen - wenn man dann noch bedenkt, dass 80% der aktiv gemanagten Fonds den Markt nicht schlagen, würde ich persönlich die ETF-Variante bevorzugen.
prüfen sie mal das Angebot der Nürnberger "Biene Maya" ein Sparversicherung für Kinder! Der Zahlbetrag von 50 € bis zum 18.Lebensjahr Macht 16 Jahre mal 50 € mal 12 = 9.600 € Anlagevermögen! Gehen wir davon aus das sich die Kosten durch die Verzinsung gedeckt werden!
So kann man als Eltern die Laufzeit bis Rentenalter vorher vereinbaren, so bis zum 63 bis 67 Lebensjahr, des weiteren mit einer Rentengarantie von 35 Jahren, runde 112 Jahren! Das Kind geboren 2018 und abgesichert bis 2140 n Chr.!
Was kein Sparplan aber bieten kann ist, der mehrfache Eintritt in eine SBU ohne Gesundheitsfragen für die versicherte Person. In eine Schüler BU, Studenten BU, AN BU und immer ohne Gesundheitsfragen! Ob dies vielleicht nicht die 22,50 € jährliche Gebühren sein könnte?
Ihr Fehler war es mit der Frage:"Nach einer Sparanlageform zu fragen und nicht nach einer finanzielle zukünftige Absicherung des Kindes!"
Natürlich müssen Sie ihrer Lebensweise angepasst versichert werden! Denn was nützt es wenn sie nicht versichert sind, denn in Fall einer schweren Erkrankung bricht ihr Einkommen auf 70 % vom Nettolohn zusammen, dann fehlt auf einmal der Sparanteil!
Es gehört grundsätzlich immer eine Basis zum Vermögensaufbau und nicht umgekehrt! Hat man die Millionen von € braucht man keine soziale Absicherung, fehlen die € um so wertvoller werden soziale Absicherungen!
Private Unfallversicherung mindert Opfer-Rente
Dürfen Zahlungen der privaten Unfallversicherung auf die sogenannte Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungs-Gesetz angerechnet werden?
Ja, entschied das Sozialgericht Dresden.
Auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 9. März 2017 hervor (Aktenzeichen: S 39 VE 25/14). Der Fall
Die heute 66 Jahre alte Klägerin wurde in der Neujahrsnacht 2010 Opfer einer Straftat. Ein Unbekannter schlug ihr von hinten brutal auf den Kopf. Als sie auf den Asphalt stürzte, erlitt die Frau ein Schädel-Hirn-Trauma mit Folgeschäden. Ihren Beruf als Sekretärin musste sie in der Folgezeit einschränken.
Der Kommunale Sozialverband Sachsen gewährte ihr zunächst eine Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Höhe von 708 Euro. Außerdem erhielt die Frau jeden Monat 990 Euro Unfallrente aus der Unfallversicherung ihres Ehemanns, da sein Vertrag auch sie mitbegünstigte.
Als der Kommunale Sozialverband davon erfuhr, rechnete er rund 580 Euro auf die Beschädigtenrente an und verminderte die Auszahlung entsprechend. Dagegen klagte die Frau vor dem Sozialgericht. Das Urteil
Das Sozialgericht Dresden wies die Klage ab. Die Versorgungsrente enthalte einen sogenannten Berufsschadensausgleich, der den durch die Schädigung eingetretenen Einkommensverlust ersetzen soll, argumentierten die Richter. Hierauf seien zahlreiche Einkunftsarten anrechenbar – darunter auch Rentenbezüge.
Auch die Tatsache, dass der Vertrag nicht von der Klägerin selbst, sondern von ihrem Ehemann abgeschlossen wurde, ändert nach Ansicht der Dresdner Sozialrichter nichts an der Anrechenbarkeit.
Schließlich sei auch die Klägerin aus diesem Vertrag unmittelbar begünstigt gewesen. Sowohl sie als auch ihr Ehemann wären berufstätig gewesen.
„Damit kann angenommen werden, dass die Versicherungsbeiträge aus dem Familieneinkommen finanziert worden waren“, so die Richter.
Ein Sparkassenberater (ja, ich habe persönlich null Ahnung) hat mir zur Geldanlage für meinen Sohn (2 Jahre alt) bis zu seinem 18. Geburtstag den Deka-MegaTrends CF empfohlen.
Bitte beachten: in einem Forum dürfen nur Laien deine Fragen beantworten.
Finanzanlagevermittler ist dies per Gesetz nicht erlaubt.
Und darüber wacht die Bafin!
Also verspreche dir von den Antworten nicht allzu viel.
Von einem Sparkassenangestellten halte ich nicht allzu viel, denn diese haben dafür keine Ausbildung und haften auch nicht wegen Falschberatung mit ihrem persönlichen Vermögen.
Suche dir einen Finanzanlagen-Vermittler vor Ort der die Erlaubnis gemäß der Gewerbeordnung - § 34f hat,
was dieser dir auch jederzeit nachweisen kann.
Bitte beachten: in einem Forum dürfen nur Laien deine Fragen beantworten.
Finanzanlagevermittler ist dies per Gesetz nicht erlaubt.
Und darüber wacht die Bafin!
Also verspreche dir von den Antworten nicht allzu viel.
Von einem Sparkassenangestellten halte ich nicht allzu viel, denn diese haben dafür keine Ausbildung und haften auch nicht wegen Falschberatung mit ihrem persönlichen Vermögen.
Suche dir einen Finanzanlagen-Vermittler vor Ort der die Erlaubnis gemäß der Gewerbeordnung - § 34f hat,
was dieser dir auch jederzeit nachweisen kann.
ttps://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34f.html
Nur dann bist du auf der sicheren Seite!
Ohne Klarnamen wird das schwierig dir das hier nachzuweisen oder? Da kann die Bafin noch so wachen.
prüfen sie mal das Angebot der Nürnberger "Biene Maya" ein Sparversicherung für Kinder! Der Zahlbetrag von 50 € bis zum 18.Lebensjahr Macht 16 Jahre mal 50 € mal 12 = 9.600 € Anlagevermögen! Gehen wir davon aus das sich die Kosten durch die Verzinsung gedeckt werden!
So kann man als Eltern die Laufzeit bis Rentenalter vorher vereinbaren, so bis zum 63 bis 67 Lebensjahr, des weiteren mit einer Rentengarantie von 35 Jahren, runde 112 Jahren! Das Kind geboren 2018 und abgesichert bis 2140 n Chr.!
Was man von solchen Knebelverträgen wie "Biene Maja" halten soll, kann man gut im Internet nachlesen.
112 Jahre Rentengarantie ich fass es nicht. Genau solcher Schwachsinn lässt einen nach paar Jahren darüber nachdenken, dass man ja mehr einzahlt, als man jemals herausbekommen kann und dann versucht das Ding wieder loszuwerden. Natürlich nur mit entsprechenden Verlusten.
was hat das eine mit den anderen zu tun? Richtig ist, das es einer umfangreichen Beratung zum Thema "Vermögen" benötigt! Mehr als die Kunden glauben zu wissen!
In diesen Fall möchte der Kunde eine Summe x für das Kind anlegen! Falsch ist zu glauben das dies so in Ordnung ist! Denn die eigene GKV wird Pflicht wenn das Kind mehr;
Geregelt ist die Familienversicherung in § 10 des Sozialgesetzbuches V (SGB V).
Kinder und Ehepartner des Mitglieds können kostenfrei mitversichert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen darf nicht mehr als 1/7 der „Bezugsgröße der Kranken- und Pflegeversicherung“ (2019: 445 €/ 2018: 435 € )
betragen.
Für geringfügig Beschäftigte gilt unabhängig davon die Grenze von 450 Euro (Minijob-Grenze).
Weiterhin dürfen mitversicherte Familienmitglieder nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig, prinzipiell nicht anderweitig gesetzlich versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein.
Einkommen erzielt und bekanntlich rechnet man schon das Kindergeld zum Einkommen!
Werden noch Zinsen oder Renten wie Halb- oder Vollwaisen vereinnahmt, steht die Pflicht zur eigenen Kinder GKV an. Und damit rutsch auch das Kind aus der eigen Einkommenssteuer raus und als Eltern muss man auf einmal erheblich mehr EK Steuern monatlich zahlen, das der Freibetrag von 1,0 Kind aus der eigen Steueranrechnung entfällt.
Zwar hat das Kind seinen Freibetrag und GKV Betrag jährlich steuerfrei was aber wegen des geringen EK des Kindes zu einer Steuerersparnis gegen 0 € erbringt! Aber den Eltern eine Steuererhöhung von mindestens 2.496 € jährlich, nämlich mindestens den Entfall des Kindergeldes!
Selbst wenn dieser Fall nicht ein tritt! So bleibt später die Falle "Bafög" über! Denn studieren soll ja das Kind später einmal!
Wie viel Vermögen darf man beim BAföG haben?
Einem Single ohne Kind werden 7.500 Euro Freibetrag gewährt. Für jedes Kind gibt es 2.100 Euro weiteren Freibetrag. Liegt das Vermögen höher, heißt das nicht automatsich, dass kein BAföG möglich wäre, das BAföG wird aber gekürzt. Zum Wintersemester 2020/2021 steigen die Freibeträge auf 8.200 bzw. 2.300 Euro.
Wird auch Vermögen der Eltern oder des Ehepartners angerechnet? Nein, nur euer eigenes Vermögen kann angerechnet werden.
Bei welchen Vermögensposten sollte man beim BAföG besonders aufpassen?
Besonderheiten ergeben sich u.a. bei Autos, Mietkautionen, Riester-Renten, Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen, Sparbücher, selbstbewohnten Eigentumswohnungen oder Häusern und Treuhandvermögen. Diese können u.U. von einer Anrechnung (teilweise) freigestellt werden. Details bitte im Artikel nachlesen! Achtung: Die Ämter können Einsicht in Konten verlangen – und welche Konten existieren, kann das Amt per Datenabgleich erfahren.
Zu erst darf das Kind das "überschüssige" Vermögen verbrauchen und dann wird das Bafög um die jährlichen Zinseinkünfte laufend gemindert! Schöner Erfolg!
Wie war das als der Dozent dies sagte:"Es wäre egal, wer die Mülltonnen leert, ob es ein AN mit prekären jährlichen Einkommen oder wenn dieser AN ein jährliches Millioneneinkommen hat, geleert werden müssen diese!"
In Nebensatz erklärte dieser nämlich:"Dass der Millionär, gegen über den Milliardären und Billionären, das arme Schwein sei!"
Mich erstaunt immer mit welchen unterschieden ich als Vermittler zu tun habe:
So haben einige Großeltern für ihre 4 Enkelkinder dies abgeschlossen! "Für Blödsinn habe Sie kein Geld!"; sagte Sie! Und sie war Rektorin an eine Abi Schule! Um das mal kurz zu erklären:
In dieser Versicherung sind die Großeltern die versicherte Personen und Beitragszahler, der Begünstige das Enkelkind! Was nichts anderes bedeutet in Falle des Versterbens der Großeltern während er Sparphase, das die max. Versicherungssumme, direkt und sofort in die Versicherung eingezahlt wird!
Der Vertrag wird dann Beitragsfrei gestellt, bis zur Rente wird sich die Verzinsliche und der Renditen Vermögensanteil weiterhin steuerfrei vermehrt, so bis zum Renteneintritt nach Stand Abschlussjahr, also noch mit 63, statt 67 Jahren!
Geht man davon aus was eine Sterbetafel 2014/2016 aussagt, so ist die Lebenserwartung, ab 70 Jahren noch bei w 17 Jahren und m 14,5 Jahren! Folgerichtig wird der zu zahlende Eigenanteil immer gekürzt und durch eine mögliche vertragliche einmalige Sonderleistung ersetzt bzw zusätzlich ergänzt!
Wer einen Vermögensplan für die Kinder ermöglichen will, sollte schon sämtliche Blinkwinkel an schauen, insbesondere das er sich seine eigen Kinder nicht vorzeitig finanziell ruiniert! Wegen der jahrelange Steuerverkürzung, der vorenthalten von Sozialbeträgen, einer Kürzungen von Bafög Leistungen,....
Und heute schon auf die passiven Kurse der ETF's geschaut? Der Dax minus 2,0 %, der wie sie die US Börse aus? Das gleich mit einer Versicherung mit einer Cap Grenze minus 0 %, plus 3,3% p.m! Na, wie wäre der Verlust gewesen? Genau 0 € oder 0,0 %!
Jetzt bei 20.000 € Guthaben und 2,0 % Verlust sind dies 400 € , neues Guthaben 19.600 € Und um wieviel muss der Kurs steigen um auf 20.000 Guthaben wieder zu haben? Knapp 2,04 %! Rechne ich ETF's versus Versicherung mit Cap
6 mal minus 2 % in Jahr und 6 mal plus 2,04 % was hat der ETF an Kursgewinne bei 20.000 € Guthaben? 0 €
Und wie könnte es bei der Versicherung aussehen? In etwa während dies 2.576 € mehr allein aus Kursschwankungen da können selbst Absicherungskosten von bis zu 2.500 jährlich nichts daran ändern!
Es geht hier um 50€ Einzahlung monatlich. Das ganz mal 12x18 sind round about 10000€. Wo man da über irgendwelche Grenzen für die GKV kommen soll, ist mir ein Rätsel.
Und ja, aktuell werden die Einstiegskosten bei ETF besser. Wichtig ist ja nicht, wie es zwischendurch aussieht, sondern wie es am Ende aussieht. Braucht man das Geld mit 18 sollte man nach und nach aussteigen.
Entschuldigt bitte, dass ich mich jetzt erst zurück melde - es war leider nicht früher möglich.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Gibt es denn für Leute wie mich, also "absolute Laien" bei Geldanlagen, irgendwo eine Anlaufstelle, wo man halbwegs vernünftig beraten wird? Klar, im Endeffekt will jeder (verständlicherweise) nur verdienen...
Ich würde dir hier eher einen klassischen und günstigen ETF empfehlen. Damit kannst du nichts falsch machen. Die Produkte der Sparkassen bzw. Banken sind meist sehr überteuert. Du kannst auch gerne mal bei mir auf der Webseite vorbeischauen und dich etwas einlesen. Ansonsten kannst du mir auch gerne schreiben!
Sind denn davon abgesehen die "Angebote" der namhaften Banken trotzdem halbwegs seriös (wenn auch aufgrund der Dienstleistung teurer), oder kann man dabei auch richtig in die Sch... greifen?
Was meinst du denn mit seriös? Betrügen wird dich dort auch keiner, aber ein Bankkaufmann will/muss Geld für seine Bank erwirtschaften, zu verschenken haben die auch nichts. Das ist auch bei allen Onlinebrokern so, die sind in der Regel zwar günstiger, haben aber auch weniger Service. Um deine Frage zu beantworten: Ja die sind seriös, aber etwas teurer. Das war auch ein Grund dafür, warum ich mich mit dem Thema Finanzen etwas mehr auseinandergesetzt habe und das nun selbst erledige...spart man viel Geld...
Wenn man mal einen Vergleich zwischen einem traditionellen gemanagten Fonds und einem ETF macht, kommt das vielleicht etwas klarer rüber.
Beispiel: Ich lege 100t€ für 20 Jahre an - beim gemanagten Fonds habe ich 5% Ausagabeaufschlag und 2% TER - beim ETF nur 0,3% TER.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass 80% der gemanagten Fonds den Index nicht schlagen, gehen wir mal optimistisch davon aus, dass beide 5% Rendite vor Kosten erwirtschaften.
Fonds: 5000€ Ausgabeaufschlag - es werden also 95t€ zu 3% (Rendite - TER) angelegt - nach 20 Jahren sind das dann (Steuern nicht berücksichtigt): 171580€
ETF: 100t€ zu 4,7% Rendite nach Kosten sind nach 20 Jahren: 250572€
In diesem Beispiel wäre der ETF also ca. 80.000€ (vor Steuern) besser - beim gemanagten Fonds wären das dann die Kosten für das Management des Fonds und die entsprechende Verwaltung/Bank etc. - dann muss ich mir überlegen, welchen Mehrwert ich dafür erhalte und ob er mir den Preis wert ist.
Mitarbeiter in der Bank haben doch immer nur das Ziel, Provisionen zu kassieren. Dazu hab ich vor kurzem einen wirklich schönen Blogbeitrag gelesen. Hier der Blog: https://www.brüllaffe-finanzblog.de