Zitat von
SaulGoodman
Hallo zusammen,
ich habe fleißig mitgelesen, bin aber - trotz sehr umfangreicher und sachlicher Hilfe - noch nicht wesentlich weiter im Bezug auf meinen eigenen Sachverhalt.
Deswegen schließe ich mich hier an, sollte es nicht passen, bitte einfach ändern.
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Erwerb einer Immobilie in 2013, KP lag bei 128 T€.
Finanzierung erfolgte wie folgt:
1) 46 T€ über die Hausbank, 10 Jahre Laufzeit, 3,95 %
2) 90 T€ über die Bausparkasse, zwei Tilgungsaussetungsdarlehen (60/30), Wohnriester, 2,80 %
Weiterer Bausparvertrag der die Restschuld von ca. 35 T€ unter 1) übernimmt.
Stand der Bausparverträge:
zu 1) 12 T€
zu 2) 20 T€
8 T€
Da sich die persönlichen Verhältnisse nun geändert haben ist Wohnriester nicht mehr gewünscht. Es wurde also ein Termin bei der Bank vereinbart mit der Absicht, die bestehende Finanzierung, unter Betrachtung des entstehenden Zins-Schaden, durch ein Annuitätendarlehen über 15 oder 20 Jahre Laufzeit abzulösen.
Dazu muss erwähnt werden, dass der Wert der Immobilie sich laut Gutachterausschuss und auch durch real zu erzielende Verkäufe innerhalb der letzten sieben Jahre von ca. 140 T€ auf 250 T€ erhöht hat (Speckgürtel Hamburg). Alles sollte unter Eintragung einer neuen Grundschuld in entsprechender Höhe passieren. Deswegen ging ich durchaus positiv gestimmt in das Gespräch.
Jedoch wurde mir gleich zu Beginn mitgeteilt, dass es definitiv nicht möglich sei, die Verträge bei der BSPK vorzeitig zu beenden. Ein neues Darlehen in gewünschter Höhe von ca. 180 T€ beinhaltet tatsächlich bereits die entstehenden Zinsausfälle während der Sparphase der Verträge zu 2) i.H.v. ca. 11 T€ und die Ausfälle während der Darlehensphase i.H.v. ebenfalls ca. 13 T€, sowie die Vorfälligkeitsentschädigung für das Darlehen unter 1) i.H.v. ca. 5 T€.
In diesem Szenario würde die Bank / Bausparkasse also quasi „doppelt verdienen“. Dennoch wurde ein entsprechender Wunsch verwehrt. Und das, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass es de facto keinen Abschlag mehr bei der Bewertung der Immobilie gibt und Beleihungswerte zwischen 80 und 90 % die Regel sind.
Über die Idee: es geht schlicht und ergreifend darum, die derzeitigen Raten zu senken, die aktuelle niedrig-Zinsphase zu nutzen und Kapital für Aus- / Umbauten zu beschaffen.
Meine Fragen:
1)
Zwei Mitarbeiter der Bank konnten mir leider nur sehr ungenaue Angaben zum Thema Wohnförderkonto machen. Mir wurde sowohl mitgeteilt, dass das Wohnförderkonto erst mit Beginn der Auszahlung der entsprechenden Darlehen angelegt wird, als auch, dass es seit Beginn der Verträge angelegt wurde.
Welche Aussage ist hier korrekt? Die jährliche Bescheinigung nach § 92 EStG ist an entsprechender Stelle nicht ausgefüllt, von daher gehe ich davon aus, dass es das Wohnförderkonto noch nicht gibt.
Ebenfalls gingen die Angaben darüber auseinander, welche Beträge dem Wohnförderkonto gutgeschrieben werden. Nur die Zulagen und Tilgungsleistungen bis maximal 2.100 Euro pro Jahr, oder sämtliche Tilgungsleistungen? Ich war doch ziemlich erschrocken, wie schlecht die Bearbeiter, die diese Produkte verkaufen, sich damit auskennen. Zumindest ja einer von den beiden...
2)
Kann man die Bauspardarlehen wirklich nicht vorzeitig kündigen? Im Vertrag selbst steht geschrieben, dass es nur geht, sofern man sich mit der Bausparkasse über einen Betrag zur Entschädigung einigt. Welcher Betrag kann denn besser sein, als sämtliche Zinsen die man für die Vertragslaufzeit noch erhalten hätte?
Ich bedanke mich im Voraus fürs Lesen und evtl. Hilfe