AW: Erbschaft: Muss bewiesen werden, dass eine Grundschuld beglichen ist?
Danke für die Antwort.
Das mit der Löschungsbewilligung ist mir bekannt.
Was ist aber, wenn einer der Erben sagt, dass er diese Löschungsbewilligung nicht vor dem Notar beglaubigen lässt, weil er meint, dass das Geld nicht geflossen ist.
Muss die Verkäuferin dann den Erben belegen können, dass es bezahlt ist?
Dies ist ja teils schlecht machbar, wenn man nicht mal von den Banken ältere Kontoauszüge über 10 Jahre bekommt.
AW: Erbschaft: Muss bewiesen werden, dass eine Grundschuld beglichen ist?
Fragesteller99,
schwerer Ausnahmefehler!°
A) Wer ist eingetragen als Gläubiger? Der Hält auch die Schuld!
B) Wie hoch ist die Schuld?
C) ein Schuld kann zwar eingetragen sein, aber durch die Begleichung erloschen sein! Den der zu diesen Zweck erstellte Pfandbrief ist schon längst getilgt!
Nur der eingetragene Gläubiger kann Auskunft erteilen, dieser steht wiederum in Abt. III des Grundbuches drinnen, genau der Name oder im Fall einer Übernahme der neue Eigentümer der Schuld!
Alternativ wäre der Notar zu Fragen ob er Unterlagen über diesen Vorgang noch besitzt, den Namen des Notars könnte man über das Amtsgericht, wo die Grundbücher geführt werden erfragen! Zur könnte der Nachfolger des alten Notars noch in der Lage sein die Akten und Unterlagen einzusehen! Da die Verjährungsfrist 30 Jahre beläuft!
Ich vermutet mal das sich die Grundschuld nach den § 238 BGB an gelegt wurde! Diese müsste sich aber jetzt auch erfüllt haben! Es könnte sich um eine Sicherheit einer Waisenrente handeln!
AW: Erbschaft: Muss bewiesen werden, dass eine Grundschuld beglichen ist?
Fragensteller99,
Was heißt hier:"praktisch?"; wer steht in Abteilung I? Die Eltern oder die Tochter? Was steht in Abteilung II? Und wie hoch ist die Summe in Abteilung III?
Nach ihren Ausführungen steht diese Eintragung in Abteilung III einer Darlehnsaufnahme im Wege, denn die ersten 60 % des Beleihungsauslaufes, sind Voll oder zu Teil belegt! (Seniorprinnzip)
Oder der Verkaufswert wird erheblich geschmälert, da der Verkaufspreis um die Grundschuld automatisch vom zukünftigen Notar gekürzt wird. Inklusive die Nebenkosten von 30 %! (Arresttierung)
Da Grundbucheintragungen immer vorm einen Notar abgeschlossen werden und diese Grundbucheintragungen durch das Amtsgericht ausführen lassen, so wird nur den Notar auch den "öffentlichen Glauben" gegeben!
Folgerichtig sollten Sie den ehemaligen Notar oder den Nachfolger aufsuchen, nur das wiederum kann nur die Person die in Abteilung I des Grundbuches steht, nur denen ist der zur Auskunft verpflichtet!
Scheinbar geht es um Ansprüche auf das Haus, oder nur Teile auf das Haus etl. wegen einer zukünftigen Scheidung? Sollte die Tochter (ihre Ehefrau?) das Haus vor der Ehe gekauft haben, haben Sie kein Anspruch auf das Haus, sondern nur den Teil des Zugegewinns, genau 50 % davon.
Es spielt keine Rolle, für eine zukünftige mögliche Scheidung mit oder ohne Grundbuch! Da die Tochter mit den Kauf in Abteilung I des G tagegenau steht, bleibt die durchschnittliche Wertanstieg bis zu Eheschließung, auch außerhalb des möglichen Zugewinnanspruches. So verbleiben nur sehr geringe wechselseitige Ansprüche über!
Allerdings sind Sie auch in einer erheblichen schlechterer Position, trotz einer hohen Einlage in der Ehe!
So wie Sie geschrieben haben lässt mir nur diese Erkenntnis zu, das ihre Frau von ihrer Fragen hier keine Information besitzt!
AW: Erbschaft: Muss bewiesen werden, dass eine Grundschuld beglichen ist?
a Brainy,
Richtig die Inflation frisst die Grundschuld auf! Aber die Grundschuld bleibt Laufzeit unbeschränkt bestehen! sollten die Zinsen wiederwarten ansteigen, wird der Hauswert fallen und dann steigt natürlich der Beleihungsauslauf wieder an!
Wenn zweimal nein, kann man auf Zeit spielen, besonders wenn "einer der Erben" kinderlos ist.
Ändern nichts an der Grundschuld die bleibt bestehen nur Erben minus 1, erst wenn alle Erben, bis auf die Tochter (Ehefrau?) kinderlos versterben, tritt Sie als Letztüberlebende das Erbe ihre Geschwister an und damit auch die Grundschuld!
AW: Erbschaft: Muss bewiesen werden, dass eine Grundschuld beglichen ist?
Es macht doch keinen Spaß, allein zu erben wo alle andere sterben.
Bis dahin ist man selbst auch schon recht alt, kann die Erbschaft nicht mehr genießen. Man selbst wird zur Pflegefall, muß noch die Erbschaft pflegen.