Zitat von
bruno68
An reloaded,
eine Zensur "nein", beobachten "ja", denn a) es ist zwar eine öffentliche auffindbare Webseite, aber geschlossen in deren die hier schreiben!
Was ich aber festgestellt habe ist das Kunden ihre Fragen, über die Welten der Zulassung spannen!
Ich nehme nur das Beispiel Riester! Riester ist ein Produkt das in allen Welten vertrieben werden darf!
Es gibt mehre Riester in Formen
- Riester Versicherung die für die Zulassung § 34 d der GewO; die Versicherungen, ab 2007 pflicht
- Riester Fondssparanlagen die für die Zulassung § 34 f der GewO; die Finanzanlagen, ab 2014 pflicht
- Riester Bausparen die für die Zulassung § 34 i der GewO; das Bausparen, Darlehn, ab 2016 pflicht
Allein hier erkennt man schon um die Beratungsfähigkeit des einzelnen Vermittler, nicht in Punkto Qualität sondern die umfassende Beratung allein für solch ein komplexes Produkt! Allerdings wird auch den Kunden öffentlich auch was vorgegaukelt!
Die angebliche Beratung, durch "echte" Berater, die samt eher eine Schimäre anspricht! Denn wer sollte eine Honorarberatung noch bekommen, wenn es nur 18 Berater (§ 34 f Abs. 3 GewO Stand 01.2020) Deutschlandweit zugelassen sind!
Nicht die Spanne über der Zulassung wird gesprungen, sondern auch innerhalb einer Zulassung wird die vertikale Welt überspannt.
Gut ein eines kann man den Kunden nicht verlangen, die Kenntnisse der Zulassung und deren Sonderheiten im Bezug auf der Zulassung kennen könnte! Aber wenn hier liest dürften sich viele Kunden und auch Vermittler eher sich als Weiterbildungsverweigerer titulierbar sein.
Was im allgemeine verschwiegen wird ist, das alle Vermittler aller Zulassungen und aller Stellungen in einer Garantenstellung befinden, also grundsätzlich einen Wissensvorsprung gegenüber den Kunden besitzen! Und daher schon für geringe Irrtümer einzustehen hat!
Und was macht der Kunde? Dieser sucht hier Rat, und bekommt hier etl. einen Rat der nicht stimmen kann! Allein aus den fehlerhaften Vortag des Fragenden! So ist ein Vertrag der vor Änderung der Zulassungsbestimmungen abgeschlossen wurde, nur mit den damaligen Gesetzen vergleichbar.
Am ehesten Trifft dies noch für Versicherungen zu! Da diese über 35 Jahre laufen! Obwohl sich seit 2007 mehrfach die zuständigen Gesetze und Grundsatzurteile verändert haben!
Am schnellsten werden Darlehnsverträge in das neue Rechtssystem aufgenommen, da meist eine Frist von 10 Jahre bis zum Neuvalutieren gegeben wird! Analog gilt dies auch für Bausparverträge!
Aber was macht der Kunde? Dieser Fragt nicht nur falsch, sondern bekommt auch daher eher auch eine falsche Antwort! Denn Fragt er hier nach einer Lösung, so bekommt dieser einen falschen Lösungsansatz, aber diese könnte oder wird nicht zu seinen Problem passen!
Geht der Kunde zu einer Bank, so bekommt dieser sein Wunsch erfüllt, aber nur nach den normalen BGB einen Schadensersatz- anspruch und position! Nicht aber nach den Rechten nach den GewO! Wie groß der Unterschied ist? Es gibt dafür einen Begriff "Beweisumkehrlast", der Kunde muss nicht den Schaden beweisen, sondern der Vermittler beweisen das er den Kunden "Sach- und Anlagegerecht nach den "Bond- Urteil" des BGH beraten hat!
Und dafür muss man Dokumentieren und Protokollieren, was faktisch selbst die Bafin nicht mal bisher geschafft hat!
Was macht der Kunde dieser verzichtet freiwillig auf seine Rechte im Bezug auf die "Beweisumkehrlast" darauf, der titulierte Weiterbildungsverweigerer!
Diese glauben ersthaft, wenn Sie einen Abschuss in Eigenregie macht sparen Sie die Abschlusskosten! Was schlichtweg unmöglich ist, dafür sind die Vertriebskosten selbst für Online Systeme zu hoch! Über Apps abschließen? Gilt gleich!
Nein, hier mutieren einzelne User zum Tippgeber auf und zugelassene Vermittler degenerieren sich hier zum Tippgeber, da deren Rat zu eine von ihnen nicht vorhandene Zulassung einhergeht!
Es gibt hier auch sehr geschickte Unser die das Problem der fehlenden Zulassung sehr geschickt umgehen! Durch auslassen!
Noch fragen?
Bruno68