Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgende Frage: Kann ich meinen Riester-Bausparvertrag sofort nach Zuteilung unschädlich tilgen?
Hintergrund:
Im August läuft der Kredit für mein Haus ab, Restschuld ca. 110.000€.
Ich habe einen Riester-Bausparvertrag der gerade zuteilungsreif ist über 60.000€ (hat jetzt 30.000€ Guthaben). Der Plan war den Bausparvertrag zu nutzen und die restlichen 50.000€ als normalen Kredit nochmal bei der Bank zu nehmen. Leider hat der Bausparvertrag einen Sollzins von 2,25. Heute wäre ich natürlich schlauer und würde das nicht nochmal machen, jetzt ist es aber leider so.
Um das Guthaben von 30.000€ zu nutzen (ohne förderschädlich zu kündigen) sehe ich keine andere Möglichkeit als den Bausparvertrag zu nutzen und den kredit von 30.000€ mit dem hohen Sollzins abzurufen.
Parallel habe ich in den letzten Jahren einiges sparen können sowie ein bisschen was geerbt und habe daher ca. 30.000€ zur freien Verfügung. Meine Idee war, den Bausparvertrag damit sofort innerhalb eines Jahres zu tilgen. Damit würde auch mein Wohnförderkonto nur für ein Jahr mit dem Höchstsatz von 2100€ belastet. Ist das richtig? Oder wäre das bei einer so kurzen Tilgung auch förderschäflich?
Bei 30 Jahren bis zur Rente wären aus den 2.100€ auf dem Wohnförderkonto max. 4.000€ geworden die ich verzinsen müsste, sehe ich das so richtig?
Bei anderen Möglichkeit, wie dem Gutahaben von 30.000€ aus dem Bausparvertrag zu entnehmen würden die komplett auf mein Wohnförderkonto wandern, was nach 30 Jahren über 50.000€ zu versteuern macht. Habe ich das so richtig verstanden?
Oder habt ihr noch andere Möglichkeiten wie die das am sinnvollsten mache?
deine Ansichten sind korrekt und auch gut recherchiert. Du könntest jetzt hingehen und das Guthaben einsetzen zur Entschuldung. Dies muss aber rechtzeitig bei der Zualgenstelle beantragt
werden bevor es zur Entnahme kommt. Somit startet dann auch dein Wohnförderkonto mit den 30.000 Euro. Das Darlehen klingt auf den ersten Blick nicht attraktiv mit 2,25%, die Option
besteht dieses auch zu ziehen - 60.000 Euro in die Entschuldung zu tätigen und somit einen Rest von 50.000 Euro zu Buche zu legen.
Dein tatsächlicher Grenzzins ist allerdings um die 0% für das Bauspardarlehen, da Du die 2.100 Euro weiterhin steuerlich aktivieren kannst. Dein Return on Invest musst Du Dir
mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz berechnen (also die Grenze aus deinem letzten Euro der in die Steuer geht). Später im Alter wirst Du dann ca. 80.000 Euro
im Wohnförderkonto stehen haben. Solltest Du es auf 20 Jahre strecken, dann hättest Du ca. 333 Euro mehr an fiktiver Rente mit welcher Du dann in die Steuer gehst.
Ich würde dann auch hingehen und das Verlängerungsangebot der Bank nicht annehmen und den Zins variabel laufen lassen für die 50.000 Euro, so könntest Du jederzeit
Sondertilgungen vornehmen.
Alternativ wäre noch die Option das Wohnförderkonto nicht zu aktivieren und eine Riester Rentenversicherung zu zeichnen und somit dein Guthaben aus dem
Wohn Riester in die Versicherungslösung zu übertragen. Damit würdest Du deine Altersrente stärken.
Ich sollte vielleicht noch dazu sagen:
Ich habe parallel noch einen Fonds-basierten Riester-Rentenvertrag den ich schon vor 20 Jahren abgeschlossen habe. In der aktuellen Finanzierungsphase zahle ich dort nur 10€/Monat ein. Mein Plan war nach der vollständigen Tilgung des Riester-Bausparvertrags dort mehr einzuzahlen und die 2100€ steuerlich über diesen Vertrag voll zu nutzen. Ich hätte also aus meiner Sicht keinen Steuervorteil wenn ich die Tilgung des Bausparvertrags über mehrere Jahre laufen lassen.
Das Guthaben aus dem Wohn Riester wollte ich nicht in den anderen Vertrag übertragem sondern mich erstmal entschulden. Durch eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bin ich schon ganz gut aufgestellt.
Nur nochmal zur Sicherheit, dass auch der Punkt mit deiner Aussage "deine Ansichten sind korrekt" abgedeckt ist:
Ich kann den Bausparvertrag nach Zuteilung sofort vollständig tilgen, dann kommen nur 2.100€ auf mein Wohnförderkonto (+2% Zinsen/Jahr).
Ja das ist korrekt. Sofern dein Wohn Riester Bausparvertrag nicht abgetreten ist kannst Du auch nur das Guthaben rausnehmen.
Im Bauspardarlehen kann man jederzeit komplett ablösen ohne Gebühren.
Mir ging es hier hauptsächlich um den Vergleich
30.000€ entnehmen -> Wohnförderkonto 30.000€
BSV komplett tilgen -> Wohnförderkonto 2.100€
In Summe kann ich jahr mit den 30.000 Bausparguthaben und 30.000 zusätzlichem Geld die 60.000 von meinem Ursprungskredit zurückzahlen, egal ob ich das Geld aus dem BSV entnehme oder in annehme und anschließend direkt tilge.
Ich denke wegen dem Unterschied im Wohnförderkonto ist dann BSV annehmen und direkt tilgen die sinnvollere Wahl.