Genehmigungen der Erbengemeinschaft vs. Unterzeichnung des Dalrehens

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  1. Avatar von NinaK
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    Ausrufezeichen Genehmigungen der Erbengemeinschaft vs. Unterzeichnung des Dalrehens

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem: Eine Erbengemeinschaft möchte eine Wohnung verkaufen, dies geschieht per Bieterverfahren. Ich habe das Höchstangebot abgegeben, die Erbengemeinschaft hat dem Angebot zugestimmt. Ich habe von der Bank eine Baufinanzierung genehmigt bekommen, noch nicht unterschrieben (habe hier noch eine Woche Zeit). Nun findet der Notartermin statt, hier ist aber nur der anwaltliche Vertreter der Erbengemeinschaft anwesend. Im Anschluss an den Notartermin müssen die Erben dann noch Ihre Genehmigung abgeben - heißt, der Kaufvertrag ist dann noch schwebend unwirksam.
    Ich habe nun ja noch eine Woche Zeit, den Darlehensvertrag zu unterzeichnen und anschließend 2 Wochen, um davon zurückzutreten. Was passiert, wenn die Einholung der Genehmigungen länger als diese Frist dauert und dann ein Erbe keine Genehmigung erteilt? Dann sitze ich ja auf dem Darlehen ohne Wohnung.
    Kennt sich hier einer von euch damit aus? Was habe ich für Möglichkeiten, um mich abzusichern? Bei der Bank habe ich schon nachgefragt - hier habe ich keine Möglichkeiten (außer im Anschluss die Sicherheiten zu tauschen sprich eine andere Wohnung zu kaufen). Kann ich hier etwas in den Kaufvertrag mit einfügen?

    Der Fall ist unwahrscheinlich, da die Erben ja schon einmal zugestimmt haben - aber man weiß ja nie...

    Danke für eure Hilfe!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Genehmigungen der Erbengemeinschaft vs. Unterzeichnung des Dalrehens

    Hallo NinaK, um welche Bank handelt es sich denn?

    In der Regel widerrufe ich dann das Darlehen und beantrage, bzw. zeichne, so die Zustimmung erfolgt ist, das Darlehen neu.

  3. Avatar von NinaK
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    Standard AW: Genehmigungen der Erbengemeinschaft vs. Unterzeichnung des Dalrehens

    Hallo noelmaxim,

    danke für die Antwort! Es handelt sich um die Volksbank Ortenau.
    Das würde dann bedeuten, dass der Kreditvergabeprozess wieder von vorne beginnt und die Bank den Kredit theoretisch ablehnen könnte, oder? (und natürlich andere Zinsen auf mich zukommen).

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Genehmigungen der Erbengemeinschaft vs. Unterzeichnung des Dalrehens

    Ja, so sieht es aus.

    Die Volksbank Ortenau ist aber eine relativ gute Auswahl, für uns Finanzierungsmakler sehr verlässlich und nachhaltig

    Wenngleich derzeit konditionell nicht im oberen Drittel platziert. Haben sie diese Bank über eine Vermittler ausgewählt?

  5. Avatar von Gott
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    Standard AW: Genehmigungen der Erbengemeinschaft vs. Unterzeichnung des Dalrehens

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja, so sieht es aus.

    Die Volksbank Ortenau ist aber eine relativ gute Auswahl, für uns Finanzierungsmakler sehr verlässlich und nachhaltig

    Wenngleich derzeit konditionell nicht im oberen Drittel platziert. Haben sie diese Bank über eine Vermittler ausgewählt?
    Was tut das zur Sache ob Vermittler oder nicht ?! Schnell noch dich als Vermittler platzieren !!? An die Fragestellerin : wenn der Kauf platzt bei der Bank melden und vorgehen besprechen . Notfalls widerrufen . Warum ? Gerade Erbengemeinschaften bürgen immer ein Risiko . Je größer desto schlimmer . Ihnen viel Erfolg . Klappt schon

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