Zitat von
bruno68
An noelmaxim,
ja, ja mal das Urteil durch gelesen! Aber scheinbar nicht verstanden! Sicherlich das das BGH zurückgewiesen, aber zum ersten Urteil des OLG Celle negativ beschieden!
Das 1.Urteil OLG Celle belief sich der Schadensersatz auf 0 €! Das BGH hat damit schon einmal abgewandelt und den Rechtsweg neu definiert:
A) das pauschal gegebenen Rat immer ein möglicher Schaden verursacht
B) jede Zahlung ist zu prüfen ist
C) das Zeiträume nach einen Gespräch weit nachwirken können! In diesen Fall mindestens 7 Jahre
Daraus abgeleitet ergibt sich für diesen Vertrieb/Vermittler folgende Probleme
i) einen mindest Schaden von 10.000 € (erste Zahlung)
ii) die beide anwaltlichen Kosten für LG und OLG und BGH
iii) die Gerichtskosten für LG und OLG und BGH mit den Satz 3,0, 4,0 und 5,0 zu rechen bei 10.000 € Streitwert, einfacher Satz 241,00 € mal 12 fachen Satz, zu Zahlen runde 3.000 €.
iiia) die Gerichtskosten für LG und OLG und BGH mit den Satz 3,0, 4,0 und 5,0 zu rechen bei 200.000 € Streitwert, einfacher Satz 1.746,00 € mal 12 fachen Satz, zu Zahlen runde 21.000 €.
Damit ergibt sich automatisch das der Vermittler so finanziell in die Mangel genommen wird, das eine Weiterbeschäftigung wegen finanziell ungeordnete Verhältnisse per Gesetz untersagt ist! Wer bringt denn auf die schnelle 20.000 € auf! Zumal eine Steuerliche Absetzung, wegen der Straftat ausgeschlossen ist!
Auch eine Geldstrafe seitens der IHK, Ordnungsamt ist nicht ausgeschlossen!
Die Kostenlawine überrollt den Vertrieb, Vermittler unaufhaltsam.
Noch Fragen? Wie gefährlich dieser kostenloser und außerhalb der zugelassenen Zulassung gegebener Rat ist, ist unabsehbar!
bruno68