Ersatzerbe/Pflichtanteil

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  1. Avatar von Bilbo777
    Bilbo777 ist offline
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    Standard Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Hallo,
    kann mir vielleicht jemand sicher sagen, wie hoch der Pflichtanteil im folgenden Fall ist?

    Mutter ist verstorben und der Ehemann (nicht der Vater) wurde als Haupterbe im Testament hinterlegt. Die Tocher als Ersatzerbin. Welchen Anspruch auf das Erbe hätte die Tochter, obwohl der Ehemann als Haupterbe noch lebt?

    Danke und viele Grüße

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    @ Billo777,

    nun mindestestns steht ihr den Pflichtteil zu! Nun stellt sich die Frage, ob das Testament in einer Schublade gefunden wurde oder beim Notar hinterlegt war!

    Der richtige Ansprechpartner ist aber ein Anwalt und das Testament muss eröffnet werden! Alle möglichen Erben müssen eine Mitteilung von Notar erhalten ob sie und wieviel Sie geerbt haben! Natürlich ist eine persönliche Einladung zur Testament Eröffnung die bessere Lösung!
    die Frage ist auch ob die Tochter auch über 18 Jahre ist!

    Allerdings sind die möglichen Antworten vielfältig, was notfalls nur über einen rechtlichen Beistand erfolgen darf!

    Bruno68

  3. Avatar von Bilbo777
    Bilbo777 ist offline
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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    @Bruno68
    Schon einmal danke für deine Antwort.

    Das Testament war beim Notar hinterlegt und sie ist volljährig, aber halt nur als Ersatzerbin eingetragen. Und die Frage ist, wie hoch trotzdem der Pflichtanteil wäre? Hat sie Anspruch auf die Hälfte des Gesamterbes, oder nur auf ein Viertel der Hälfte oder weniger?

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

    Aus meinem laienhaften Wissen:
    Prinzipiell hat der Ehegatte gesetzlich den Anspruch auf 50% des Erbes. Den Rest teilen sich bei vorhandenen Kindern die Kinder auf.
    Ist nur ein Kind vorhanden, wäre 50% von der Hälfte also 25% der Pflichtteilsanspruch.
    Da der genaue Wortlaut des Testaments nicht bekannt ist und es auch Ausnahmen (z.B. Berliner Testament) gibt, kannst du hier keine rechtssicher Anwort erhalten.


    Ich hab zu einem Erschaftsthema damals im Juraforum Auskunft erhalten. Für eine rechtssichere Auskunft wirst du dafür einen Anwalt kontaktieren müssen.

  5. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Der Güterstand der Ehe spielt da auch noch eine Rolle.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Unter der Berücksichtigung, kommt hier etwas auch anderes zum Tragen! So bestand vor der Ehe mit sie Stiefvater ein Vermögensverhältnis, die sie in die Ehe einbrachte! Diesen Anteil von 50 % müsste den Erben so oder so zustehen! Unabhängig vom Testament!
    Was innerhalb der neuen Ehe dies könnte man den Erben das Erbe vorenthalten durch diese Regelung aber das bedeutet auch ein Risiko für den Begünstigen, da dieser für das Vermögen haftet!

    Auch stellt sich die Frage in wie weit der leibliche Vater lebt oder Verstorben ist! Ist dieser Verstorben so hat die Erbin schon daraus eine Anspruch auf ihren Anteil an den vorehelichen Erbe der 2. Ehe! Lebt der leibliche Vater noch so wird es sehr schwer!

    Am besten wäre jetzt einen sauberen Schnitt, mit wechselseitigen zukünftigen Verzichtserklärungen Sie würde auf eine ungewisse Vermögenslage verzichten, sprich die Haftung wegen Pflegefall, Altersheim!
    Und er Stiefvater entginge so eine zukünftige Haftstrafe, wegen Vermögensverlust wegen der Heirat!

    Wie alle schreiben ohne einen guten Anwalt wird dies nicht klappen. Selbst wenn man den Stiefvater jährlich gerichtlich zwingt eine Vermögensaufstellung auszuführen, da die Zukunft nicht ausschließen lässt, das dieser wieder heiratet!

    bruno68

  7. Avatar von obelix
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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    OT

    @bruno; unabhängig vom Inhaltsgehalt sind deine Postings für einen normalsterblichen Menschen, der annähernd der Deutschen Sprache mächtig ist, kaum zu verstehen und zu lesen.

    Dabei geht es mir nicht um den einen oder anderen Schreib- oder Grammatikfehler!

    Versuche doch bitte dir etwas mehr Mühe zu geben ... oder es ganz zu lassen. Ich denke, die Mehrzahl der aktiven User hier wären dir dankbar!

  8. Avatar von Bilbo777
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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Mir ging es in diesem Fall erstmal um die Frage des gesetzlichen Pflichtanteils für den Nachlass. Wie viel am Ende dann tatsächlich wie aufgeteilt wird, muss man natürlich sehen und wird vermutlich über einen Anwalt geklärt.

    Aber normalerweise beträgt dieser Pflichtanteil selbst bei Enterbung ja 25% von der Hälfte. In diesem Fall wurde die Tochter aber als Ersatzerbin im Testament von der Mutter hinterlegt und wäre nur im Fall dessen das der Ehemann, welcher aber nicht ihr Vater ist, vor ihrer Mutter verstorben wäre als Erbin eingetreten. Trotzdem hat sie ja einen Anspruch auf ihren Pflichtanteil und da stellt sich die Frage, wie hoch dieser vom Nachlass in dem Fall wäre. Trotz das sie nur Ersatzerbin gewesen wäre, die 50% vom gesamten Nachlass, oder wie bei Enterbung 25% von der Hälfte?

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Zitat Zitat von Bilbo777
    die 50% vom gesamten Nachlass, oder wie bei Enterbung 25% von der Hälfte?
    Wie kommst du auf 25% von der Hälfte?

  10. Avatar von utopus
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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    1. Wieviele Kinder hat die Mutter?
    2. Güterstand der Ehe?
    3. Berliner Testament oder nicht?
    Meine persönliche Meinung:
    Wenn die Mutter nur ein Kind (Tochter) hat und die Gütergemeinschaft in der Ehe gilt und es sich um kein Berliner Testament handelt, wäre der gesetzliche Erbfall: 50% Ehepartner/50% Kind(er).
    Der Pflichtteil ist immer 50% vom gesetzlichen Erbfall - dann stünde der Tochter 25% des Erbes als Pflichtteil zu. (und nicht 25% von 50% - das wären ja nur 12,5%)
    Evtl. gibt es ja auch Waisen/Halbwaisenrente.

  11. Avatar von Bilbo777
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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Zitat Zitat von tneub
    Wie kommst du auf 25% von der Hälfte?
    Ich dachte, das einem im Normalfall 50% des Gesamterbes zustehen, wenn zwei Personen ein Recht auf dieses Erbe haben. Wenn eine von beiden dann aber enterbt wurde, oder sonstige Dinge eintreten, damit kein Anspruch auf diese Hälfte besteht, dachte ich, beträgt der Pflichtanteil 25% auf die Hälfte, die einem im Normalfall zustehen würde.

    Aber dem scheint nicht so zu sein. Sondern der Pflichtanteil bezieht sich nach eurer Aussage, dann wohl egal was passiert, immer mit 25% auf den gesamten Nachlass?

  12. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Ersatzerbe/Pflichtanteil

    Zitat Zitat von Bilbo777
    Aber dem scheint nicht so zu sein. Sondern der Pflichtanteil bezieht sich nach eurer Aussage, dann wohl egal was passiert, immer mit 25% auf den gesamten Nachlass?
    Nein - das hängt immer entsprechenden Fall ab.
    Bei 10 gleichberechtigten Erben würde jeder nach gesetzlicher Erbfolge 10% bekommen - der Pflichtteil wäre hier 50% davon - also 5%.
    (Und nicht immer 25%.)

  13. Avatar von bruno68
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    Bilbo777,

    Eine Wichtige frage noch? Wie alt ist das Testament? 1980 oder 2000? ...?

    Ist das Testament vor den 18.Lebensjahr der Tochter erstellt wurden? Stellt sich die Frage wie weit vor den 18.Lebensjahr der Tochter ist dieses Testament erstellt wurden? Wäre nämlich das Testament vor den 10.Lebensjahr der Tochter erstellt wurden!

    So würde bzw. könnte der Passus in leere Laufen!
    Da scheinbar der Passus zu einer Zeit erstellt wurden ist, wo ein Vormund bis zur Volljährigkeitsalter bestimmt und betreut!

    Kein Mensch braucht Jahrzehnte auf sein Erbe warten!

    bruno68