Detailierte Offenlegung der Banken bei Kapitalanlagen im Erbfall

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  1. Avatar von rafex
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    Standard Detailierte Offenlegung der Banken bei Kapitalanlagen im Erbfall

    Hallo,

    hier mal vielleicht ein Thema, das eventuell auch noch für andere irgendwann von nutzen sein könnte.

    Ich möchte hier gerne die Profis unter euch zum Thema "Banken, Investment, Depot, Fonds" ein paar Fragen stellen.

    Mir geht es hierbei um die noch dort existierenden Vermögensverhältnissen/ Werte
    und Anlagen Investment Fonds von Verstorbenen und deren DETAILIERTE Offenlegung gegenüber den Erben!

    Was muss die Bank bei bestehenden Aktien/o. Fonds und deren Kapitalerträge aus Depot beim Ableben des Inhabers offenlegen?

    Wie haben Banken im Sterbefall des Besitzers mit Vermögenswerten zu verfahren?

    Müssen Banken bei A-Fondsverkäufe (Auflösung durch Sterbefall) den aktuellen Wert der Anteil/Fonds offenlegen?

    Wie verhält sich das mit den Depots, können diese a.) einfach aufgelößt werden und brauchen b.)
    nicht mehr als Position benannt werden? - bzw., in diesem Zusammenhang neue Depots von der Bank einfach angelegt werden

    Können Banken nach dem Ableben des Besitzers vorhandene Vermögendwerte und deren Kapitalerträge (Depots)
    einfach zusammenlegen als Gesamtsumme?

    Können Banken einfach einen Fixwert in Euro den nur Sie ermitteln können als Gesamtsumme Guthaben
    aus verschiedenen jeweiligen Depots aufführen und bedarf es hier keiner Auflistung von Vermögensanteilen und deren aktuellen Verkaufswert (UNION INVESTMENT)?

    Wie kann man ermitteln ob noch andere Vermogenswerte bestanden haben z.B., bei anderen Banken?

    Im Fall meiner Bekannten gab es auf dem Konto ihrer verst. Eltern fast keine Depots mehr (s.o.) (laut Auszug Konto aber, waren davor noch 3 oder4 Depots existent, welche auch Kap.-Ertrage ausgechüttet haben
    zusammen im vierstelligen Bereich)

    Auch wäre wichtig zu ermitteln wie hoch der eigentliche Aktien/ Fondwert aller bestandenen Anteile zusammen war, bzw., ob diese nicht unter Wert von der Bank aufgelößt wurden zur eigenen Vorteillsfindung

    Vieles scheint mir nicht geheur zu sein und gerade Heute wo Banken Minus Zinsen kassieren würde es mich nicht mehr wundern, wenn die sogenannte Unehrlichkeit schon lange dort angekommen wäre!

    Es geht hier um eine sechstellige Summe die auf Richtigkeit zu prüfen wäre, evt., um Ermittlung weiterer Vermögenswerte die nicht o. noch nicht bekannt sind.

    Im Konto - Abschlussauszug wurde ein Gesamtbetrag von 123.456.78 (fiktiv) Euro als Guthabenposten aus einem angeblich geleerten Depot (mit Nummer) angegeben, welches vor dem Tod der Mutter jedoch noch nicht existierte
    (anhand der Konto Auszüge) und welches vermutl. nur dazu diente alle Kapital u.Vermögenswerte zusammenzufassen.

    Ein paar gute Tipps (bitte nur Aussagekräftig) wären super, vor allem wie Frau sich der Bank gegenüber am besten verhalten sollte und auf was Sie vielleicht bestehen oder vielleicht von diesen Bankstern einfordern sollte.

    Ich habe Ihr schon geraten Sie soll für einen kompletten Jahreszeitraum die Konto Auszüge von ihren Eltern anfordern, was Sie jetzt auch tun wird.

    Gerne könnt ihr mir hier auch persönlich schreiben - Antwortfuntion ist aktiviert

    Danke an Alle
    rafex

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Detailierte Offenlegung der Banken bei Kapitalanlagen im Erbfall

    Zitat Zitat von rafex
    H

    Vieles scheint mir nicht geheur zu sein und gerade Heute wo Banken Minus Zinsen kassieren würde es mich nicht mehr wundern, wenn die sogenannte Unehrlichkeit schon lange dort angekommen wäre!

    rafex
    Ähm, die angesprochenen negativen Zinsen kassiert die EZB, die Banken müssen eben dafür zahlen wenn Geld dort geparkt wird. Eine Unehrlichkeit zu unterstellen ist leicht daneben. Ansonsten wird die Bank aktiv wenn der Erbschein vorliegt, bzw. Erbvertrag oder begl. Testament. Gruss

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