Muss ein Verkäufer auf eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung hinweisen? 24.07.2019
Von VW-Redaktion
Der Immobilienmarkt in Deutschland ist stark frequentiert. Die Entwicklung der Transaktionen steigt seit Jahren, daraus entstehen Versicherungsfragen. Eine lautet: Kann der Käufer einer Immobilie darauf vertrauen, dass der Verkäufer ihn über die Kündigung der Wohngebäudeversicherung informiert?
Der Fall ist alltäglich und daher wichtig für Kunden und Versicherer. Ein Hausgrundstück wurde im Februar 2017 verkauft, meldet haufe.de.
Dabei wurde nicht kenntlich gemacht, dass die vom Eigentümer betriebene Wohngebäudeversicherung seitens des Versicherers mit Schreiben vom 5. April 2017 mit Wirkung zum 10. Mai 2017 gekündigt worden war.
Die Übergabe der Immobilie an die neue Eigentümerin fand nach dem Eingang des Schreibens der Versicherung statt, am 11. April.
Es kam, wie es kommen musste.
Am 22. Juni 2017 wurde die Immobilie durch ein Unwetter erheblich beschädigt, es entstanden 38.000 Euro Schaden.
Die Geschädigte verklagte den Verkaufenden auf Schadenersatz. Dieser hätte sie über die Kündigung informieren müssen. Das Landgericht und später Oberlandesgericht Hagen beschäftigten sich mit dem Fall.
Das Urteil
Die Gebäudeversicherung sei keine Pflichtversicherung, daher wäre es "Sache des Käufers gewesen", ab Übergabe für einen Versicherungsschutz zu sorgen, urteilte das Gericht final.
Ob ein Versicherungsverhältnis auch nach dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels bzw. der Übergabe bestehe, sei Sache des Veräußerers und der Versicherung. Es bestehe keine Verpflichtung, den Versicherungsschutz im Interesse des Erwerbers aufrecht zu erhalten.
Eine gute Möglichkeit für Werbemaßnahmen seitens der Versicherer, sie können bei jeder Immobilien-Finanzierung auf den Fall hinweisen und für die Wohngebäudeversicherung werben, speziell für den Elementarschutz.