Als Unternehmer Steuern durch Kapitalerträge sparen?
Moin!
Ich habe eine Frage zu den lieben Steuern!
Ich glaube, dass Unternehmen weniger Steuern zahlen, wenn sie durch investiertes Kapital (Aktien, Immobilien, Oldtimer, Raritäten usw.) Erträge (Wertgewinn, Verkauf mit Gewinn) erhalten.
Das macht ja auch soweit Sinn mit den niedrigeren Steuern, da das ja, wenn man denn in irgendetwas investiert ist, das Geschäftsmodell ist.
Eine Unternehmen das mit Wertpapieren handelt, Immobilien verkauft, sehr alte Autos restauriert, usw. muss natürlich in den "Dingen" investiert sein, um zu überleben und Gewinne zu erwirtschaften.
Eine Privatperson kann durch Kapitalerträge (Aktiengewinne, Zinserträge usw.) 801€ pro Anno steuerfrei behalten und alles was darüber hinaus ginge mit 25% Kapitalertragssteuer "bezahlen".
Nun folgende Situation: Privatperson X ist Angestellter und hat einen Gewerbeschein, um neben seinem Hauptberuf z.B. als Fotograf, Videoproduzent, Künstler usw. usf. seinen Content online zu vermarkten.
Das Ziel ist natürlich nun neben seinem Hauptjob einen zusätzlichen Gewinn durch seinen Content und eventuell Werbung zu generieren.
Dass diese Einkünfte eventuell versteuert werden müssen ist klar (Gewinn-Verlust-Rechnung, eventuell Liebhaberei usw.).
Nun denkt sich der X, dass er mit seinem Privatvermögen in Aktien investiert.
X hat Glück gehabt und konnte mit seinen günstig geschossenen Aktien einen starken Wertanstieg verzeichnen.
Plötzlich hat er innerhalb eines Jahres 5000€ mehr auf seinem Depot.
Kann X nun diesen Gewinn in irgendeiner Form als Unternehmer besteuern lassen, also möglichst weniger als 25%?
Vielleicht mit dem Argument, dass er das Geld in Aktien investiert hat, um davon sein Equipment zu erneuern, laufende Kosten zu bezahlen usw. usf.
AW: Als Unternehmer Steuern durch Kapitalerträge sparen?
Das was du willst, ist Steuerberatung und deshalb der entsprechenden Personengruppe vorbehalten.
Ich kann dir deshalb nur meine persönlichen Erfahrungen weitergeben, ohne Garantie auf Richtigkeit.
Zuerst, du wirfst hier sehr viele Sachen (Aktien, Immobilien, Oldtimer, Raritäten usw.) durcheinander und für jedes ergibt sich eigentlich eine eigenständige Antwort.
Generell werden in der Einkommenensteuer alle Einkünfte zusammengerechnet und dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Von daher ist es in der Einkommensteuer von der steuerlichen Beslastung primär egal, welcher Einkunftsart die Erträge hinzugerechnet werden.
Abweichend davon unterliegt der Großteil der Kapitaleinkünfte dem Pauschsatz von 25%. Manche Geschäfte sind dagegen ganz von der Einkommensteuer befreit, wenn die Tätigkeit nicht gewerblich ist und gewisse Fristen überschritten sind (Grundstücksgewinne, Oldtimer/Raritäten verkauft)
Für die Zuordnung zu den Einkuntsarten gibt es aber feste Regeln. So gibt es im gewerblichen Bereich Notwendiges Betriebsvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen und Privatvermögen.
Aktien oder fremdvermietete Immobilien kannst du also nicht einfach in dein Unternehmen reinnehmen. Dagegen wäre die betrieblich genutzte Immobilie nicht der VuV zuzuordnen, sondern wäre notwendiges Betriebsvermögen. Aktien könnten nur bei strategiescher Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen werden. Angenommen du beteiligst dich mit 75% an einer AG, die deine Rechte an deinen Bildern und Videos erwirbt.
Anders sieht es aus, wenn es sich um eine eigenständige Rechtspersonen handelt. z.B. wenn das Unternehmen eine juristische Person in Form einer GmbH oder UG ist. Hier könntest du problemlos auch Aktien im Umlaufvermögen halten.
Nun kommt es wieder darauf an, was du kaufts bzw verkaufst.
1.)
Der Oldtimer wäre im Privatvermögen unter gewissen Umständen steuerfrei. In der GmbH wäre der Gewinn immer steuerpflichtig. Steuerbelastung rund 30% und nochmalige Steuerbelastung, wenn der Gewinn an dich privat ausgeschüttet wird. Hier macht es keinen Sinn, das in eine GmbH auszulagern.
2.)
Der Gewinn aus Aktien wäre in der GmbH größtenteils steuerfrei. (glaub ich zumindest) Dafür wäre eine Ausschüttung an dich als Privatperson wieder steuerpflichtig.
Es macht keinen Sinn den Aktienhandel in einer GmbH durchzuführen, wenn du die Gewinne anschließend noch ausschüttest.
4.)
Wenn die GmbH nur vermögensverwaltend tätig ist, kann eine Vermietung körperschaftsteuerpflichtig aber gewerbesteuerfrei sein. Dei Ausschüttung des Gewinns an die Pivatperson ist dagegen wieder steuerpflichtig.
Der Handel mit Grundstücken ist in der GmbH immer körperschaftsteuerpflichtig und Gewerbesteuerpflichtig. Die Ausschüttung des Gewinns an die Pivatperson ist ebenfalls wieder steuerpflichtig.
Es kann Sinn machen, eine Vermietung in eine GmbH auszulagern, wenn die Gewinne langfristig im Unternehmen bleiben können.
Du siehst je nachdem was du verkaufst und wie lange du den Gewinn im Unternehmen lassen willst, kann es unterschiedliche Anätze geben und nicht bei jedem ist die Privatperson schlechter als das Unternehmen gestellt.
Zum konkreten Beispiel.
1. Nur weil das Depot nach oben geht, hast du noch keinen Gewinn realisiert. Versteuert werden muß erst bei Verkauf.
2. Nein, wie oben geschrieben, kann du die Aktien nicht einfach dem Unternehmen zuordnen.
3. Welchen Grenzsteuersatz hast du denn? Wenn du einigermaßen verdienst, hast du ganz schnell einen Grenzsteuersatz von über 25% und kannst froh sein, dass du nur 25% abführen musst.
Wenn dein Grenzsteuersatz unter 25% ist , gibt es für Kapitalerträge noch die Günstigerprüfung durch das Finanzamt.
AW: Als Unternehmer Steuern durch Kapitalerträge sparen?
Hi tneub und danke für die ausführliche Antwort.
1. Das ist klar, da man die Aktien dann noch verkaufen muss, um den Gewinn einzusacken und erst dann wird ja auch die Steuer auf das Kapital erhoben, wenn über 801€ FSA.
2. Ok ...
3. Keine Ahnung! Ich verdiene so ca. 30 bis 31t im Jahr.
AW: Als Unternehmer Steuern durch Kapitalerträge sparen?
Von den 30-31T€ gehen noch Werbungskosten ab. Danach noch Sonderausgaben und ggf. Außergewöhnliche Belastungen. Vermutlich wirst du ein zu versteuerndes Einkommen von 20-23T€ haben. Bei 20T€ ist die Grenzbelastung schon bei 26%. Wenn jetzt noch der Aktiengewinn hinzukäme, dann bist du entsprechend höher und damit auch der Grenzsteuersatz.
Insofern sind die 25% i.O.
AW: Als Unternehmer Steuern durch Kapitalerträge sparen?
Wobei ein Unternehmen, wie z.B. eine GmbH natürlich auch Kosten verursacht - für Jahresabschluß/Steuerberater etc. da sind schnell mal 2-3 t€ fällig, die man erst mal an Steuern wieder einsparen muss - ob sich das in deinem Fall lohnt musst natürlich du entscheiden.