"gebäudebeschädigungen durch unbefugte dritte nach einbruch"
welche schäden sind darin beinhaltet ?
nur schäden an hauseingangstüren und gemeinschaftsflächen,
oder auch schäden an wohnungstüren und in wohnungen ?
"gebäudebeschädigungen durch unbefugte dritte nach einbruch"
welche schäden sind darin beinhaltet ?
nur schäden an hauseingangstüren und gemeinschaftsflächen,
oder auch schäden an wohnungstüren und in wohnungen ?
Alle Schäden die an dem Gebäude verursacht wurden, also auch Schäden des Bodens, der Wände und der Decke.
Dabei solltest du auch mal daran denken, dass der Dieb wenn er nichts findet, dein Haus verwüsten kann (nicht nur deinen Hausrat).
guter Tipp. Danke.dass der Dieb wenn er nichts findet, dein Haus verwüsten kann (nicht nur deinen Hausrat).
Gebäudeversicherung hat man meistens. Hausrat dagegen nicht. Aber bei immer öfteren Einbruchsfällen, wäre es ratsam auch Hausratversicherung abzuschließen.