Wann endet die Sollzinzbindung für2 Verträge - hat die Bank richtig gerechnet?
Wir haben zwei Darklehensverträge abgesclossen. Ein Darlehensvertrag über 10 Jahre. Der Vertrag wurde am 21.07.2010 von der Bank unterschrieben. Also fehlte praktisch schon fast ein Monat Kreditzeit bei Unterschrift - ok. Im Vertrag steht die "Sollzinzbindung endet am 30.06.2020." Wir haben das Darlehen aber erst in Mai 2011 voll abgenommen/Ausbezahlt bekommen.
Wann endet die Sollzinzbindung nun lt. Gesetz wirklich?
Hintergrund in 1/2019 wurde uns eine Verlängerung über das Darlehen "nach Ende der Sollzinzbindung" "Stichtag 01.07.2020" angeboten. Sehe ich es richtig das meine eigentliche Sollzinzbindung erst Mai 2021 endet? Wäre dieses ein Fehler, auch wenn dieser ggf zu meinen gunsten ist ein Grund den Vertrag zur Darlehenverlängerung anzufechten?
Hintergrund, die Bank verweigert die Sondertilgung (zu derzeit fast 4 %) aus zwei noch laufenden Verträgen die erst enden. Dabei Schrieb die Bank in der Verlängerungsvertrag auf der Seite "die neue Sollzinzbindung unmittelbar an die ablaufende Sollzinsbindung anschließt. Daher werden mit Wirkung ab dem "Stichtag" 01.07.2020 folgende Bedingungen geschlossen." Das später ein Passus die aktuellen Sondertilgungen ab Vertragsunterschrift verbot (Meine Anmerkung: ohne Datum !), bezogen wir auf darauf, dass die Sondertilgungen im neuen Vertrag in der Summe geringer ausfielen und die Alte Kondition aufgehoben werden sollte. Sonst hätten wir dann zwei Vereinbarungen zur Sondertilgung gehabt. Wesentlich war aber wie gesagt, dass die Aussage auf der 1 Seite "Daher werden mit Wirkung ab dem "Stichtag" ab dem 01.07.2020 folgende Bedingungen geschlossen." verwirrend sind. Es erweckt den Eindruck, dass diese Bedigungen erst nach dem Stichtag 01.07.2020 wirken - jetzt aber bereits die Sondertilgung vorablauf verweigert wird.
Ich frage jetzt wegen der Sollzinzbindung hier im Forum nach, damit ich ggf. einen weiteren Punkt habe, um die Sondertilgung durchzusetzen oder ggf. den Vertrag anzufechten.
Sollte die Vertragsverlängerung unwirksam sein, so hätte die Bank gegen den noch laufenden Darlehnsvertrag verstoßen, welcher eben diese Sondertilungen beinhaltet. Hätte das mögliche Folgen für die Bank?
AW: Wann endet die Sollzinzbindung für2 Verträge - hat die Bank richtig gerechnet?
Hallo Luci, wenn im ersten Vertrag steht die Sollzinsbindung endet am 30.06.2020 dann ist das so.
Egal wann das Darlehen voll ausgezahlt worden ist.
Nach dem Ende der Sollzinsbindung 30.06.2020 können Sie somit zum 01.07.2020 prolongieren mit dieser Bank oder mit jedem anderen Bankpartner den Sie sich aussuchen.
Haben Sie hier für diesen Vertrag nun schon die Konditionen neu verlängert wie Sie für Januar 2019 schreiben?
Die Sollzinsbindung endet nicht 10 Jahre nach Vollauszahlung.
Vielleicht verwechseln Sie, dass man ein beispielsweise 15 oder 20 Jahre festgeschriebenes Darlehen nach BGB 489 nach 10 Jahren mit 6 monatiger Kündigungsfrist umschulden kann.
Der Termin hierbei ist die Vollauszahlung.
Das hier nur als nebenbei Hinweis.
Doch bei 10 Jahren Sollzinsbindung stimmt das was im Vertrag steht, 30.06.2020.
AW: Wann endet die Sollzinzbindung für2 Verträge - hat die Bank richtig gerechnet?
Danke Bankkaufmann, gut verständliche Antwort!
Dann gehe ich davon aus, dass bei der Verlängerung eines "zweiten Darlehens ebenfalls 21.07.2010 geschlossen über 20 Jahre nach BGB eine Darlehensverlängerung" hier die Kündigungsfrist entfällt, wenn mit gleicher Bank eine Darlehensverlängerung geschlossen wird. Dann erklärt sich sicher das Ende der Sollzinzbindung zum 28.02.2021 mit der Auszahlung der des gesamten Darlehens.
Sie verstehen, dass ich bei Ihnen als Fachkundiger nachfrage, wie Ihre Meinung dazu ist, wenn die Bank wie oben beschrieben auf der ersten Seite schreibt: "die neue Sollzinzbindung unmittelbar an die ablaufende Sollzinsbindung anschließt. Daher werden mit Wirkung ab dem "Stichtag" 01.07.2020 folgende Bedingungen geschlossen."
und eben doch nicht mit Wirkung zum mit Wirkung ab dem "Stichtag" 01.07.2020 /01.03.2021 folgende Bedingungen geschlossen...:
sondern Sondertilgungen verbietet. Das erschien uns richtig ab dem Stichtag da eine neue Sondertilgung p.A vereinbart wurde. Es ist eindeutig zu erwarten, das alle nachfolgende Punkte (da auch ohne Datum versehen) erst ab Stichtag 01.07.2020 bzw. zweites Darlehen ab Stichtag 01.03.2021 gilt.
Wir sehen daher den Vertrag so aufgebaut, das er uns als Kunden täuscht. Wir hatten sogar der Bank geschrieben mit der Einreichung der Verlängerung, das offensichtlich wir wie gewünscht weiterhin die Sondertilgungen p.A. wie gewünscht tätigen dürfen. Auch hier hätte die Bank meiner Meinung nach, sofort aufklären müssen, wenn Sie den Vertrag anders sieht/auslegt als wir.
AW: Wann endet die Sollzinzbindung für2 Verträge - hat die Bank richtig gerechnet?
Ja sind 2 Verträge mit gleichen Inhalthalt auch inhaltlich beider Darlehensverlängerung.
Inzwischen habe ich auch von andere Seite Bemerkung zum Bankverhalten\ Darlehenstext erhalten.
Einfache Konditionsverlängerung ohne Fallstricke, schon gar nicht dieses Wirrwarr mit Stichtag und der falsche Behauptung die Bedingungen würden sich erst ab Stichtag bzw. Ende der Sollzinzbindung sich auswirken, allgemein kein Eingriff in bestehende noch laufende Verträge üblich, auch an Hand unseres Begleitschreiben das "weiterhin p.A. Sondertilgungen möglich sein müssen, hätte die Bank erkenne müssen, dass die Vertragstext - wenn sie /Bank ihn so formuliuert und auslegt entgegen dem Kundenwunsch ist. Auch hier hat die Bank einen "Wissenvorteil und hätte aufklären müssen. Dier Bank täuscht aber mit dem "eröffnenden Aussage der Seite 1. zum Stichtag mit Datum und der Aussage "erst ab Ende der Sollzinzbindung" das so ein Vertagstext bei Gerichten heute keine Zustimmung erhalten.