ING Bank, DiBa, Vollmachtserteilung für die Teilnahme an Hauptversammlungen
Betr.: ING Bank, DiBa, Vollmachtserteilung für die Teilnahme an Hauptversammlungen
Bei allen Online-Banken, mit denen ich zu tun hatte, kann man für die Teilnahme von Aktionären an Hauptversammlungen Eintrittskarten für Dritte, für Bevollmächtigte direkt im Internet auf der Webseite der Depotbank bestellen. Lediglich bei der „ING Die Bank und Du“ ist es nicht möglich, eine bestimmte Person meines Vertrauens für die Hauptversammlung zu benennen.
Die Bank hat nämlich ein Interesse daran, dass nur bestimmte, von der Bank selbst ausgewählte Aktionärsvertretungen wie
Dachverband der kritischen Aktionäre,
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
die Stimmrechte bekommen.
Dass man online direkt seine Stimmrechte den eigenen Bevollmächtigen und nicht den von der Bank bestimmten Stimmrechtsvertretern überträgt, das lässt die Bank einfach nicht zu. Welches Interesse hat wohl die Bank daran, dass man online nur die von der Bank genannten Aktionärsvertretungen beauftragen kann? Bei solchen Verpflechtungen kann man einiges vermuten!
Dieserhalb habe ich bereits mehrfach mit der Bank korrespondiert. Stets bekam ich einen abschlägigen Bescheid. Dabei würde eine einfache Softwarelösung das geschilderte Problem lösen. Wie das geht, zeigt in diesem Punkt die Consorsbank.