Fragen zum Hypothekendarlehen mit Fallbeispiel

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  1. Avatar von RomyT38
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    Standard Fragen zum Hypothekendarlehen mit Fallbeispiel

    Guten Morgen,

    ich habe ein paar Fragen zum Hypothekendarlehen.

    Gegebene Situation:

    Ein Vater (66) besitzt ein älteres großes Haus. Der Sohn und die Tochter wohnen mit drin. Der Vater möchte alle Fenster erneuern und nimmt aufs Haus ein Hypothekendarlehen (Summe 40000Euro, LZ. 10J, 1% Tilgung mit Restschuld).

    Die Bank sagt, alleine bekommen Sie das nicht. Kurzerhand springt der Sohn als 2t. Kreditnehmer mit ein. Es vergehen nun 5 Jahre.


    Meine Fragen:


    Fall 1: Der Sohn will nun wegziehen und möchte (aus unterschiedlichen Gründen) aus dem Vertrag heraus.

    Welche Möglichekeiten gibt es nun? Macht die Bank das i.d.r. mit?


    Fall 2: Der Vater geht in Rente und mit dieser Rente kann er nicht mehr den Kredit bedienen. Der Sohn hat in diesem Fall z.B. eine neue Ausbildung angefangen und verdient nur noch 500 Euro netto. Es wurde nun die erste Rate wegen fehlender Deckung zurück gebucht.

    Wie gehts nun weiter? (Mich würde der reguläre zeitliche Ablauf interessieren (Mahnung?, Pfändung?, Wann wird Zwangsversteigert?)


    Fall 3:
    Der Kredit wurde nun 10 Jahre abbezahlt. Nun möchte die Bank das die Restschuld (sagen wir 25000Euro) bezahlt wird. Der Sohn möchte nicht mehr Kreditnehmer sein weil er selbst ein Haus kaufen möchte.

    Wer hat hier eigentlich nach Laufzeitende die Schulden?

    1. Der Vater, weil es sein Haus ist?
    2. Der Sohn, weil er als 2t. eingesprungen ist ? Können hier Forderungen gegen ihn entstehen wenn der Vater die Restschuld nicht bezahlen kann? Die Sicherung ist ja eigentlich das Haus welches mehr Wert ist.
    3. Beide ?

    Würde mich über Antworten freuen.


    Gruß
    Romy

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Fragen zum Hypothekendarlehen mit Fallbeispiel

    RomyT38,

    Fall 1: Der Sohn will nun wegziehen und möchte (aus unterschiedlichen Gründen) aus dem Vertrag heraus.Welche Möglichkeiten gibt es nun? Macht die Bank das i.d.r. mit?
    Keine Bank wird es zulassen, den jüngeren Darlehnsnehmer heraus zulassen! Es war ja die Hauptbedingung für den Kredit!
    Fall 2: Der Vater geht in Rente und mit dieser Rente kann er nicht mehr den Kredit bedienen. Der Sohn hat in diesem Fall z.B. eine neue Ausbildung angefangen und verdient nur noch 500 Euro netto. Es wurde nun die erste Rate wegen fehlender Deckung zurück gebucht.
    Wie gehts nun weiter? (Mich würde der reguläre zeitliche Ablauf interessieren (Mahnung?, Pfändung?, Wann wird Zwangsversteigert?)
    Die Reihenfolge ist richtig! Wann wird Vollstreckt? Wenn die Gerichtsvollzieher nichts mehr an beweglichen Sachen pfänden können, und das Konkursverfahren vorn Amtsgericht eröffnet wird!
    Das 1 Angebot geht bei 70 % des Verkehrswert los! Nach oben!
    Das 2 Angebot geht bei 50 % des Verkehrswert los! Nach oben!
    Das 3.Angebot geht bei 50 % des Verkehrswert los! Aber nach unten! 49% .... bis zum Verkaufspreis 1 € möglich!

    Aber soweit sollte man nicht kommen lassen!

    Fall 3: Der Kredit wurde nun 10 Jahre abbezahlt. Nun möchte die Bank das die Restschuld (sagen wir 25000Euro) bezahlt wird. Der Sohn möchte nicht mehr Kreditnehmer sein weil er selbst ein Haus kaufen möchte.
    Wer hat hier eigentlich nach Laufzeitende die Schulden?

    1. Der Vater, weil es sein Haus ist?
    2. Der Sohn, weil er als 2t. eingesprungen ist ? Können hier Forderungen gegen ihn entstehen wenn der Vater die Restschuld nicht bezahlen kann? Die Sicherung ist ja eigentlich das Haus welches mehr Wert ist.
    3. Beide ? Würde mich über Antworten freuen.
    Großes wechselseitiges Problem deine Frage wer hat die Schulden! Merke den Satz:"Schreibe hin und her, aber niemals quer!" Und bei den Grundschulden haben sie Quer geschrieben!
    Aber zur Frage 2) Sind zwei Häuser besser! Wenn Sie für 250.000 bauen und das Elternhaus nahezu lastenfrei ist und einen Verkehrswert von 200.000 € hat.
    Können sie das Elternhaus bis zu 200.000 € GS an den Gläubiger abtreten, mit den 250.000 von den Neuhaus bekommen Sie eine Finanzierung statt 100 % von Beleihungswert mit 60 % Beleihungsauslauf!
    Statt 2,0 % p.a nun zwischen 0,75 % und 1,1 %

    Zinsvorteil:
    100 % = 2 % Zinsen bei 250.000 € = 5.000 € jährlich mal 15 Jahre 75.000 € Zinsen
    60 % = 0,75 Zinsen bei 250.000 €= 1.875 € jährlich mal 15 Jahre 28.125 € Zinsen max. Zinsersparnis 46.875 € möglich

    allerdings bedarf es einen erhöhten Beratungsbedarf wegen den beiden Grundeintragungen! Die Übernahme von der Restschuld auf den Neugläubiger ist zwingend.
    hier werden in der Regel die Online Portale scheitern, da die meisten Programme eine solche Berechnung nicht erfüllen können!
    Und sie einen erhöhten Beratungsbedarf, bezüglich der Folgen dieser Entscheidung und Absicherungen benötigen!
    Aber sind diese 46.000 € Zinsersparnis, dies nicht wert?

    Bruno68

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