Hallo,
folgender Fall:
Beide Ehepartner arbeiten, A verdient wesentlich mehr als B, bei B steht aber im Laufe des Jahres oder nächstes Jahr Arbeitslosigkeit im Raum.
Bislang hat A die Steuerklasse 3 und 2 Kinderfreibeträge, das war wegen Elterngeld so gewählt und auch ganz gut so. Steuern ca. 300 €
Bislang hat B die Steuerklasse 5. Steuern ca. 340 €
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann berechnet sich das Arbeitslosengeld vom Bruttoeinkommen, aber die Steuerklasse wird zur Berechnung eines fiktiven Nettogehalts herangezogen.
Erste Frage:
1. Spielen die Kinderfreibeträge hier denn auch eine Rolle? Sprich, sollte B besser die Kinderfreibeträge beantragen? Oder sind die Kinder generell schon durch die Erhöhung von 60% auch 67% abgedeckt
2. Optimal für ein möglichst hohes Arbeitslosengeld wäre ja die Steuerklasse 3 für B. B würde dann 0 € Steuern zahlen, A fast 1000 €. Somit hätten wir eine höhere monatliche Belastung, dass Arbeitsamt würde diesen Steuerklassenwechsel nach dem Beginn des Kalenderjahres somit nicht anerkennen - richtig?
3. Bleibt also der Wechsel in Steuerklasse IV/IV-Faktor. Hier wäre monatlich eine etwas höhere Steuerbelastung zu verzeichnen (ca. 40 €). Die die Lohnsteuer ja aber sowieso nachträglich bei der Steuererklärung verrechnet wird, ist das egal. Erkennt denn das Arbeitsamt einen Wechsel in Steuerklasse IV automatisch an, oder nur bei einer geringeren monatlichen Steuerbelastung?
4. Gibt es irgendwelche Nachteile durch den Wechsel in Steuerklasse IV, die ich hier nicht betrachtet habe? Klar, wenn A nochmal Elterngeld beantragen würde, hätte A ein geringes Nettoeinkommen und dadurch ein geringeres Elterngeld. Und ansonsten zählt ja bei Kindergarten/Tagespflege immer das Bruttoeinkommen.
Hallo tba,
warum hat denn das Arbeitsamt bei dir Einfluss auf die Steuerklassenwahl?
Dein Arbeitgeber meldet soweit ich weiß dein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Wenn B also bis Februar 2020 je Monat 1.500 € verdient hat und bis zur Arbeitslosigkeit dann 1.840 €, dann kann dem Arbeitsamt doch egal sein, ob dies nun durch eine Gehaltserhöhung oder durch einen Steuerklassenwechsel zustande gekommen ist.
Das Arbeitsamt rechnet bei Arbeitslosigkeit im August mit 7 Gehälter à 1.500 € und 5 Gehälter à 1.840 € und errechnet sich daraus das Arbeitslosengeld.
Ich finde es an sich aber unlogisch, warum die Steuerklassenwahl das Arbeitslosen- oder das Elterngeld erhöhen. Aber wenn die Regeln nun mal so sind, man die Regeln versteht, dann muss man sie auch nutzen.
warum habt ihr nicht gleich IV/IV genommen? Es immer das gleiche der Gutverdienende nimmt sich die III und der Schlechtverdiende die V. das dies einen möglichen zukünftigen Vermögenstransfer zwischen den Ehepartner auslöst, wird wohl gerne ausgeblendet!
Die Kombivariante III/V ist eigentlich nur für Einkommen recht interessant, die einen hohen steuerlichen Abschreibebedarf haben, wie bei einer Rürrupente wenn man von der 24.000 € jährlichen Sparleistung bis zu 50 % wiederbekommen will! Da macht es Sinn, aber bei einen Personenkreis, die kaum Steuern zahlt?
Genauso verhält es sich bei Sozialleistungen, Sie bekommen Geld, bedenken Sie aber das das Geld nicht direkt versteuert wird, aber den persönlichen gemeinsamen Steuersatz erhöht!
Ihre Fragen müssten Sie aber ihren Steuerberater, beim den jetzigen Sondertermin stellen! Und nicht hier im Forum, wir sind völlig falsch! Wir dürfen keine Auskunft erteilen, sondern nur der Steuerberater in dieser Sache!