versteuert oder nicht ?

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  1. Avatar von viktor
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    Standard versteuert oder nicht ?

    welche Aussage ist richtig ?

    1. Schenkungsfreibetrag Ehepartner = €.500000,- darüber hinaus fällt Schenkungssteuer an

    2. Während der Ehe kann zwischen Ehepartner Vermögensausgleich in beliebige Höhe (also auch über 500000,-) steuerfrei getätigt werden.

    Was ist nun richtig.
    Dann könnte man immer behaupten es sei Vermögensausgleich, um Schenkungssteuer umzugehen ?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: versteuert oder nicht ?

    Es gibt zwischen normalen Ehepartner keinen Ausgleich! diese leben in einer Zugewinngemeinschaft! Bei einer noch vor der Ehe notariellen beglaubigten ausgehandelten Ehevertrag unterschrieben wird, nur da könnte man einen Vermögensausgleich durchführen! Aber die Anforderungen sind sehr strengt an die Bedingungen der Gütertrennung.

    Dies macht nur Sinn, wenn waghalsige Finanzierungen anstehen! Und man muss als Kunde akzeptieren, jährlichen Anwaltskosten von mehreren tausenden € zu haben!

    So ist der Kauf eines Autos z. B ein AMG 6.3 K für 150.000 € mit etwas Geld der Ehefrau ist die Aushebelung des rechtsgültigen Ehevertrages! Sie müssen sich wie dritte Personen verhalten, grundsätzlichen alles schriftlich und zu Konditionen die marktüblich sind! Und nachweislich die Vertragstreue erbringen, durch Unbarzahlung a Konti!

    Es gibt nichts, was rechtssicher ist! Es sind so viele Faktoren die eine richtige Aussage dazu nahezu unmöglich machen! Diese Bereich tangiert nahezu alle Lebensbereiche, wie Darlehn, Versicherungen, Finanzanlagen, Erbrecht .....

    So haben die Kinder bei einer Gütertrennung grundsätzlich ein eigenes Erbrecht, das zur Folge hat, dass die gesetzliche Erbfolge nicht gilt! Der Verstorbene kann selbst das Pflichtteil gegenüber den Ehepartner vorenthalten! Ein Übertrag des vollständige Vermögens auf die Kinder ist möglich!
    Meist wird dies mit einer Klausel, das der überlebende Ehepartner keine Treuhandfunktion für die Kinder übernehmen darf abgesichert! Ein Schelm wer was böses denkt? Denn es gibt kein gemeinsames Testament! Nur Einzeltestamente der Eheleute, ohne Erbansprüche des anderen Ehepartners!

    Es ist unmöglich, ein Rechtsfähiges und Festes Ehevertrag ohne notariellen Vertrag zu erstellen und der dann genauso dauerhaft "gelebt" werden muss. Jede Abweichung hebelt dauerhaft den Vertrag und deren Vorteile aus!

    bruno68

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