Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

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  1. Avatar von ferion
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    Standard Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

    Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe, einer der kenntnisreichen Leute, die sich hier tummeln, kann meine bzgl. korrekter Buchung der USt-Rückerstattung beantworten.

    Der Fall:
    Meine Frau hat 3 (Klein)gewerbe: X , Y und Z. Diese werden im Hinblick auf die Ust-Voranmeldung alle über ein und dieselbe Steuernummer abgerechnet werden.

    Ich selber hatte bis Ende 2018 ebenfalls ein Kleingewerbe, welches ich dann Ende 2018 „mit allen Aktiva und Passiva unentgeltlich“ an meine Frau übertragen habe. (Die im Gewerbeschein angegebene Gewerbetätigkeit/-bezeichnung ist identisch mit dem Gewerbe Z meiner Frau.)

    Hierfür habe ich 2019 noch eine USt-Rückerstattung erhalten.

    Meine Frage nun: wie bzw. in welche der 3 anzufertigenden EÜR 2019 für die 3 Gewerbe meiner Frau buche ich den Rückerstattungsbetrag, den ich für mein abgemeldetes Gewerbe erhalten habe?

    a) In Z (da die Gewerbetätigkeit lt. Gewerbeschein identisch ist wie das von mir abgemeldete) ?
    b) in irgendeines der 3 (da es im Hinblick auf die aufsummierte Gewinnsumme aus diesen 3 Gewerben m.E. ja eigentlich egal sein müßte)
    c) oder wird es auf keines dieser 3 Gewerbe gebucht und ich muß es anders verbuchen? – Wenn ja, wie?

    Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar
    gruß
    ferion

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

    Was sagt denn der Steuerberater? Der ist für solche Fragen zuständig und darf beraten.


    Meine persönliche Laienmeinung, die keine Beratung oder ähnliches darstellt:

    Ich muß gestehen, ich bin mir da slebst unschlüssig, ob die überhaupt bei deiner Frau berücksichtigt werden müssen. Vielleicht ist das auch abhängig von der Vertragsgestaltung beim Übergang.
    Wenn das Gewerbes reinweg abgemeldet worden wäre, dann hätte ich das beim Aufgabegewinn bei dir berücksichtigt.
    Alles was danach passiert, kann/muß man meines Wissens auch als nachträgliche Ausgabe/Einnahme noch ansetzen.

    Jetzt ist aber alles Vermögen inkl. der Forderungen an deine Frau übertragen worden. Wie die Vertragsgestaltung dazu aussah und ob diese steuerlich richtig behandelt wurde, kann ich nicht einschätzen.
    Ich vermute hier könnte schon der erste Fehler begangen worden sein, wenn das nicht so mit einem Steuerberater abgesprochen wurde.

    Rein aus dem Bauch heraus würde ich das auf 2 Varianten eingrenzen. Entweder ist es im Gewerbe Z deiner Frau oder bei dir als nachträgliche Einnahme zu berücksichtigen.

    Welche Auswirkungen siehst du pdersönlich, falls es im falschen Gewerbe angesetzt wird? Einkommensteuerlich dürfte es bei einer gemeinsamen Veranlagung egal sein, ob es bei X, Y Z oder bei dir angesetzt wird. Das einzige Auswirkung wäre bei der Gewerbesteuer, die mir spontan einfällt. Ob die Grenzen für die Gewerbesteuer überhaupt bei einem (Klein)gewerbe überschritten wurden, weißt nur du.

  3. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

    Die USt kommt in die Aufgabebilanz, die "zwingend" bei Betriebsaufgabe zu erstellen ist.

    Durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart wird die USt erfaßt.

    Hohe Schule, daher "zwingend".

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

    Zitat Zitat von florianmeier
    Die USt kommt in die Aufgabebilanz, die "zwingend" bei Betriebsaufgabe zu erstellen ist.

    Durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart wird die USt erfaßt.
    So hätte ich es auch gemacht, Aufgabebilanz erstellt und in der Ermittlung des Übergangsgewinns die UST als Einnahme berücksichtigt.

    Deshalb vermute ich, dass die Aufgabebilanz aber nie gemacht wurde, weil ja "unentgeltlich" Aktiva und Passiva übertragen wurden und somit in der EÜR für den Laien erstmal keine Problem erkennbar sind, da ja kein Geldfluss stattfindet.

    Sein Problem wird sein, dass das Jahr der Aufgabebilanz schon durch ist.

    Neben dem Problem der UST-Erstattung könnten m.E. dann noch weitere steuerlich Risiken enthalten sein.
    z.B.
    -unentgeltliche Wertabgaben, sofern der Übertrag nicht unter §1 (1a) USTG fällt
    -Versteuerung eines Aufgabegewinn, wenn Aktiva > Passiva und Kaufpreis 0€
    -Wie wird vorhandes AV weiter abgeschrieben usw.
    -Aufdeckung stiller Reserven?

    Aber Buchhaltung und Steuererklärung kann ja jeder

  5. Avatar von ferion
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    Standard AW: Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

    Hallo zusammen und danke für die Hilfestellung.

    Ich hatte vor einigen Jahren bereits einmal ein Kleingewerbe aufgegeben und "mit allen Aktiva und Passiva" an meine Frau übertragen. (Seinerzeit wurde das Infoschreiben an das FA von einem Steuerberater formuliert und die Rückerstattung des aufgegebenen Gewerbes wurde auf das "neue" Gewerbe gebucht. Eine Aufgabebilanz für das abgemeldete Gewerbe wurde von ihm nicht erstellt.

    Dies wurde vom FA nicht beanstandet.

    Daher würde ich es jetzt (mittlerweile ohne Steuerberater) eigentlich genauso machen wollen wie damals. Für mich (als Laie) hat sich eigentlich nur die Frage gestellt, ob ich jetzt zwangsläufig an das "Nachfolgegewerbe", dh. in meinem obigen Beispiel an Z buche) oder an dasjenige, über das die Quartals-UST-VA für die 3 Gewerbe laufen.

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

    Scheinbar ein Sonderfall:
    https://www.rechtslexikon.net/d/%C3%B...ebetriebes.htm



    Wie gesagt, einkommensteuerlich ist es Wurst, welchem der 3 Gewerbe du das zuordnest. Wird in der EST-Erklärung sowieso zusammengefasst. Das einzige interessante wäre, wenn du ein Gewerbe und eine freiberufliche Tätigkeit hast, weil das dann Auswirkung auf die Gewerbesteuer hat.

    Gegenfrage:
    Wie verteilst du denn die quartalsweise UST für Y und Z, wenn die Zahlung über das Konto von X?

  7. Avatar von ferion
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    Standard AW: Verbuchung einer UST-Rückerstattung aus einem abgemeldeten Gewerbe

    Hi und vielen Dank @tneub für das nochmalige Recherchieren (die vorherigen Posts hatten mich doch etwas nervös gemacht :-)

    Gewerbesteuer fällt nicht an.

    Zu deiner Gegenfrage: ich vermute, du meinst die UST-Rückerstattung aus X,Y,Z. Die wurde in der Vergangenheit immer zu 100% demjenigen Gewerbe zugeordnet, über das auch die kummulierte UST-VA lief, d.h. X

    Die Rückerstattung aus meinem alten Gewerbe wollte ich jetzt aber an Z machen, einfach aus dem Gedanken heraus (und ggfs. der besseren Nachverfolgbarkeit wegen), dass es ja dasjenige Gewerbe ist, welches meine Frau übernommen hat.
    Aber wie du ja sagtest; Einkommenssteuertechnisch sollte es schnuppe sein.

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