meine Mutter hat einen Kredit bei der Santander Bank abgeschlossen und wurde dabei, man kann es nicht anders sagen, über den Tisch gezogen.
Zu Ihrem Kredit über ca. 15.000€ wurde ihr eine Restschuldversicherung für 5.200€ (einmalige Prämie) verkauft. Diese Restschuldversicherung zahlt Teilbeträge im Falle einer Arbeitslosigkeit (meine Mutter ist Retnerin!) und übernimmt die Restschuld bei Unfalltod. Sie deckt einen Kredit von max 100.000€ ab (der abzudeckende Kredit beträgt ca. 15.000€). Die 5.200€ wurden ebenfalls Kreditfinanziert, sodass meine Mutter jetzt über 20.000€ Schulden zu einem Zinssatz von über 6% p. a. hat.
Wie kann man die Restschuldversicherung kündigen, um zumindest einen Teil der einmaligen Prämie von 5.200€ zurück zu erhalten und wie sollten wir bei der Umschuldung des Kredits vorgehen, um einen niedrigeren Zinssatz zu erhalten?
Nur weil Ihre Mutter alt ist, ist ja nicht nicht in der Lage einer Beratung zu folgen. Aber ich weiß natürlich, es gibt sone und solche Vermittler!
Aber natürlich muss die Beratung auch fair ablaufen und abgestimmt auf das Produkt und die finanzielle Situation Ihrer Mutter. Soviel erst einmal vorneweg.
Für eine ordentliche - gesetztes konforme Beratung muss erst einmal die aktuelle Situation des Kunden abgefragt werden.
Eine Versicherung darf nur noch eine Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach Gewerbeordnung § 34 d vermitteln, damit sind eben auch gesetzlich Anforderungen, auch an die Beratung, verbunden.
Entsprechend Ihrer Ausführungen schlussfolgerisch ich mal, die Beratung war fehlerhaft und Ihre Mutter ist damit ein finanzieller Schaden entstanden. Dafür muss der Vermittler haften.
Gehen Sie aber einen "ruhigen" Weg.
1. zur Bank und lassen Sie die Versicherung rückabwickeln, damit erhält Ihre Mutter das Geld wieder und sie steht wie vor dem Abschluss da, weisen Sie auf falsche Beratung hin und kündigen Sie weitere Schritte (hat Ihre Mutter vor der Beratung die Erstinformattion erhalten?);
2. Wenn die Bank nicht einsichtig ist, dann wenden Sie sich an den Versicherungsombutsmann, https://www.versicherungsombudsmann.de/
hier hilft man Ihnen auch weiter
3. Vor Gericht - sollten Sie aber nicht müssen, die Bank wird vorher einlenken
PS. Eine Restschuldversicheurng ist nichts anderes als eine Lebensversicherung und diese kann man jederzeit kündigen, natürlich sind dann die Kostenanteile und der anteilige Versicherungsbeitrag weg.