Wohn-Riester-Darlehen / Fragen.

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  1. Avatar von Finanzus
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    Standard Wohn-Riester-Darlehen / Fragen.

    Hallo,

    was meint Ihr lohnt sich Wohn-Riester-Darlehen? Kann man es mit Baukindergeld kombinieren oder wird da das Einkommen für die Einkommensgrenze überschritten bzgl Baukindergeld? Ich habe gelesen dass der Sparbeitrag bei Wohn-Riester-Darlehen nicht 2100€ auf das Förderkonto inkl. Zulagen überschreiten darf. Man kann aber trotzdem mehr tilgen vom Darlehnsbetrag, oder? Und die Steuern ab Rentenbeginn bis das 85. Lebensjahr wird Jahr für Jahr mit 2% versteuert, auf Grund des geringen Steuersatzes im Rentenalter wird aber kaum etwas versteuert. Soweit richtig?

    Meine etwas unlogische Frage ist jetzt, wie folgt man mit dem Förderkonto in Höhe von 2100€? Nimmt man es als Sondertilgung oder wird es auf den Monat zur Tilgung beigefügt?

    Und wie setzt man die Sparbeiträge als Privatperson bei der Steuererklärung als Sonderausgabe ab? Kriegt man dann bei der Lohnsteuererklärung etwas zurück, oder ist das eher für Selbstständige?

    Ich bitte um Antworten.

    MfG
    Finanzus

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester-Darlehen / Fragen.

    Hallo,

    vorab, Zulagen fließen direkt in den Wohn Riester Bausparvertrag. In der Ansparphase erhöhen Sie das Guthaben, in der Darlehensphase sind es Sondertilgungen.
    max. 2.100 Euro kann man bei der Steuer aktivieren. Sollte die Steuerermäßigung höher sein als die gewährten Zulagen, so erhält man diesen Teil über
    die Steuererklärung wieder zurück.
    Informationen habe ich dazu ausreichend hier bereitgestellt:
    https://www.mein-bauspar-vergleich.d...ausparvertrag/
    https://www.mein-bauspar-vergleich.d...t-wohnriester/
    https://www.mein-bauspar-vergleich.d...-wohn-riester/

  3. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Wohn-Riester-Darlehen / Fragen.

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Hallo,

    vorab, Zulagen fließen direkt in den Wohn Riester Bausparvertrag. In der Ansparphase erhöhen Sie das Guthaben, in der Darlehensphase sind es Sondertilgungen.
    max. 2.100 Euro kann man bei der Steuer aktivieren. Sollte die Steuerermäßigung höher sein als die gewährten Zulagen, so erhält man diesen Teil über
    die Steuererklärung wieder zurück.
    Informationen habe ich dazu ausreichend hier bereitgestellt:
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    In dem Fördertopf in max. Höhe von 2100€ gibt es ja auch ein Teil der staatl. Zuschüsse. Meinst nicht dass nur der Anteil der vom Lohn eingezahlt wird von den Steuern abgesetzt werden kann?

  4. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester-Darlehen / Fragen.

    bis 2.100 Euro, Lohn ist nur relevant wegen der Zulage da man dann evtl. weniger einzahlen muss um die volle Zualge zu erhalten. Zahlt man mehr ein
    kann man bis 2.100 Euro dieses von der Steuer aktivieren

  5. Avatar von Smirnoff1983
    Smirnoff1983 ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester-Darlehen / Fragen.

    Zählen die Zulagen (175€ + 300€ je Kind) nur als Sondertilgung oder auch als "normale" Tilgung in der Darlehnsphase?

  6. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester-Darlehen / Fragen.

    Sondertilgung

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