Zum Thema Umschulden
zu a) diese Schuldsumme ist nichts auszusetzen, dafür haben sie ja das Haus!
zu b) Wie kommen Sie an diese 70.000 € weiteren Schulden? Durch die BU-Zeit oder durch echten Konsum vor der BU Zeit? Mein Rat: Lochen Sie mal alle Kreditkarten, jetzt! Und melden sie alle Karten schnellstmöglich ab!
zu c) die Online Rechner rechnen so lange bis sie selbst Geld für die Darlehnsaufnahme bekommen! Völlige wertlos in ihren Fall und den anderen Fällen diese Berechnungen!
zu d) "Hätte, hätte Fahrradkette!"; eher der Wunsch denn Wirklichkeit, selbstverständlich bekommen sie einen Rahmendarlehnsvertrag mit 20 Jahre Laufzeit, dieser hat aber nichts mit den vereinbarten Zinssatz zu tun! Denn wenn § 490 Abs. 3 BGB durchliest, den Querverweis weist man als Fachmann was damit gemeint ist! Sollten Sich die Zinsen innerhalb der Laufzeit erhöhen und dadurch der Wert der Häuser sich um die Hälfte mindern, so sollte man als Hauseigentümer sich mit den § 314 Abs. 1 BGB eingehend befassen.
Das man durch den Rahmendarlehnsvertrag zwar "gefesselt" ist, jedoch das der Zins jederzeit frei bleibt!
Denn wer weis wie sich der Zins dann nach den Abschluss entwickelt! Demnach gibt es selbst bei den gesetzlichen genannten § 489 Abs. 2 BGB, richtige Lücken in der angeblichen Zinssicherheit von 10 Jahren! Steigen die Zinsen, sinken die Hauswerte bzw der Beleihungsauslauf steigt auf über 100 %! Daher ist ein das außerordentliche Kündigungsrecht des Gläubigers unantastbar und nicht aushebelbar, trotz rechtsgültigen Darlehnsvertrag!
zu e) hier ist der Zusammenhang von c , e und f unverkennbar! Kein Online Rechner erfasst diese Situation richtig, denn diese Situation ist Einzelfall abhängig und daher mit Werbemitteln unlösbar! So ist dies unter § 505 c BGB ganz klar geregelt!
Um überhaupt selbst Einblick zu gewinnen, müsste Sie selbst wissen welche Grundschuld zu welchen Darlehn oder Konsumkredit gehört! So schrieben Sie, den Kaufpreis von 400 k€ /davon Darlehn 90 % = 360 k, nebst 15 % Zins, 2 Jahre macht 120.000 €, zusammen 480.000 € Grundschuld abgetreten!
Nun stellt sich die Frage wer sind oder ist der Gläubiger? Einer oder mehrere? Und an welchen Rang sind diese in der Grundschuld eingetragen? Nun, welche Grundschuld wird frei die bis 60 %? Oder nur die bis 100 % vom Hauswert? Hier hilft auch nur ein vereidigter Gutachter, denen kann man bei Ortsgericht entgeltlich zu Verkehrswert hinzu ziehen! Was aber keinerlei Rechtskraft gegenüber den Darlehnsgeber erlangt, erspart aber die Ablehnung durch den Darlehnsgeber, siehe auch § 505 c BGB, mangels ausreichender Sicherheit! Alternativ, unverschämte hohe Zinsen!
Auch kann der Darlehnsgeber gegenüber den Schuldner verlangen, gemäß § 241 BGB Abs. 1 letzter Satz: "Die Leistung kann auch in einen Unterlassen bestehen!". Da die Herausgabe von der Pfandschuld, durch den Gläubiger nicht zu erwarten ist! Das faktisch eine geplante Umschuldung unmöglich verbleibt!
Es ist nicht ohne Grund warum der Gesetzgeber, seit 2007, 2014 und 2016, für die Berufe Versicherung, Finanzanlagen und Vergabe von Kredite eine gewisse Fachkenntnis verlangt! Um solche finanziellen Schnitzer, die für die Betroffenen in ein heillosen wirtschaftlichen Chaos enden, vermieden werden!
Bruno68