mit welcher Begründung kann ein Versicherte die Versicherung kündigen. Auch nur wegen anderweiti ggünstigeres Angebot ?
Muß die Versicherung zustimmen ?
Beitragserhöhung dann sofort binnen 4 Wochen nach Erhalt. ( Sonderkündigung )
Risikowegfall ( z.B. Hund ist tot )
Ansonsten zum Ablauf 3 Monate vorher ohne Begründung
Oder falls ein Form- oder Beratungsfehler o.ä. gefunden wird auch evtl. früher. Wird aber schwer.
Kündigungen zum Ablauf, im Schadensfall oder Wegfall des Risikos. Oder Beitragserhöhung.
Für weitere Informationen, müsste man wissen, um was für einen Versicherungs-Vertrag es sich handelt.
Günstiger bedeutet nicht gleichzeitig, dass die Leistung besser ist und somit ist dieser Ansatz völliger Quatsch!
Nicht immer - kommt darauf an um welchen Versicherungsvertrag es sich handelt und weshalb die Beitragserhöhung ansteht!Zitat von Marc2512
Es gibt auch 1 Monats - Kündigungsfristen.Ansonsten zum Ablauf 3 Monate vorher ohne Begründung
Tatsächlich? Beratungsfehler von wem? vom Versicherungsvertreter oder Makler?Oder falls ein Form- oder Beratungsfehler o.ä. gefunden wird auch evtl. früher. Wird aber schwer.
Was meinst du mit Formfehler?
Fehlendes Beratungsprotokoll, Antrag ohne Unterschrift / Zustimmung versendet, Fehlende Unterschrift, Nicht auf Rücktrittsrecht hingwiesen etc. Herr Experte, da fällt dir sicherlich was dazu ein ohne meine Antwort zu hinterfragen.Zitat von Experte