Ja sind vorhanden, weshalb sollte die Immobilie nicht als Ersatzsicherheit dienen?
Die Vorlasten sind in Relation zur neuen Belastung gering, der Immobilienwert (Sicherheit) mehr als ausreichend.
Exakt - die neue Grundschuld wird ausschließlich auf das MFH eingetragen - Grundschulden werden teilweise an den neuen Kreditgeber abgetreten.
Es zählt nicht die Relation der Vorlast zur neuen Belastung, sondern der Wert der Vorlast mal 1 1/2 zzgl. der neuen Belastung dürfte maximal 60 % des Wertes der Immobilie betragen.
Was glaubt er, welchen Zinsen er wirklich bekommt?
Seine Eltern haben ein Wohnrecht in Abteilung II des GB stehen! Das kostet schon einmal 15 bis 20 % von Verkehrswert des Hauses.
Dann stehen Altschulden in Abteilung III drinnen, die an die Gläubiger abgetreten sind! Die Vorlasten kosten aber eine Zinsaufschlag von etlichen 0,1 %.
Er weis ja garnicht welche seiner in Abt. III des GB stehenden Nr. überhaupt abgetreten sind und welche noch frei sind! Denn sind alle Grundschulden an den Altgläubiger abgetreten, bedarf es seiner Zustimmung zum Übertrag auf den Neugläubiger!
Und der Altgläubiger braucht eben nicht dieser Freigabe zustimmen, da es sich um eine Kreditverschlechterung handelt, er kann aber andere gleichwertige Sicherheiten bis zu Volltilgung verlangen!
Was M4v3r1ck schreibt passt vorne und hinten nicht, zu einer Kreditgewährung nach der Immobiliendarlehnrichtlinie!
Vielleicht sollte er sich lieber damit beschäftigen,
- welchen Verkehrswert das Haus hat,
- welchen % Abschlag das Wohnrecht (Nießbrauch) seiner Eltern führt,
- Welchen neuen Verkehrswert das Haus noch danach hat,
- da sollte er von neuen errechneten Hauswert,
- den 50 % Beleihungswert ermitteln
- und dann feststellen wieviel der Altgläubiger davon in seinen Grundpfand stehen hat!
Und der jämmerliche Rest der freien Grundschuld im Nachrang des Altgläubigers werden nicht die 0,52 % sein, sondern eher die bisherigen nicht genannten 1,5 % Zinsen!
Und wenn die BBBank ausschließlich im 1.Rang alleine stehen will! Platzt der Traum!
Nun ja, Kreditwerbung ist das eine Seite, die Risikoabteilung die andere Seite der Bank! Die eine Seite erzeugt Träume, die Seite lässt diese Träume wie Seifenblasen wieder platzen!
Bruno, der mit Abstand beste Post den ich von dir gelesen habe, von A-Z stimmig!
Ich habe das so nicht posten wollen, in der Sache aber vollkommen richtig! Möchte dem TE nicht zu nahe treten (vorsichtiges sorry), aber da passt so vieles nicht und ganz sicher ist das nicht die Ausgangslage, die mich konditionell an Grenzen bringt, was 0.5% aber darstellt.
Gerne erkläre ich M4v3r1ck, den folgen Satz richtig aufgeschlüsselt!
Nun ja, Kreditwerbung ist das eine Seite, die Risikoabteilung die andere Seite der Bank! Die eine Seite erzeugt Träume, die Seite lässt diese Träume wie Seifenblasen wieder platzen!
Wer kennt nicht die Sendung am Freitagabend "xy ungelöst" mit Eduard Zimmermann aus den 80 er Jahren, da gab es auch andere Serie mit ihnen, die vor Nepper, Schlepper und Betrügern warnte!
Nur heute wird dies nicht mehr angewendet, ist ja gesetzlich verboten! Heute wird für naive Kunden eine modifizierte Methode der "ja Sager" Schiene von Dr. Goebels angewendet!
Natürlich wird der Kunde im Freundeskreis in der Familie sich hinstellen und laut und phrasenhaft über "sein Erfolg" rumposauen, dass er selbst ein Darlehn bekommen kann.
Das für 400.000 €, 10 Jahre fest und zu sagenhaften 0,52 % p.a. verzinsen ist! Ganze soll nur 2.080 € Zinsen Kosten!
Freudig wird die Darlehnsanfrage ausgefüllt die Zustimmung zur Einsicht sämtlicher benötigen Unterlagen , u.a. Schufa, Bürgel etc. etc., aber auch das Amtsgericht wo die Grundbücher vorliegen, die Einsicht in die Grundbücher heißt nichts anderes als die digitale Übermittlung der Daten an den 1. Sachbearbeiter Vorkontrolle auf Vollständigkeit der Akte des Kunden.
Dann geht die Akte an den Risiko Sachbearbeiter, das liest alles durch, sie die Lasten und den Altgläubiger, da er alle anderen Kreditgeber kennt, weis er auch Ihr Verhalten zum Thema "Verschulden".
Dann fängt er an zu rechnen: 400.000 € 10 J fix. Grundzins 0,52 % Beleihungsauslauf alt 50 %, Beleihungsauslauf neu 150 % Zinszuschlag 1,35 %, Vorlasten 100 % Zinszuschlag 2 0,90 % = Zusammen für 3,77 % p.a.
Das Darlehnsangebot wird den Kunde direkt zugeschickt, damit die Ehefrau als Zustimmerin zum Eigenheim im Interessen des Gläubiger genutzt werden kann. Falls dieser sich weigert zu Unterschreiben! Des weiteren muss er ja auch noch eine Rechenschaft in der Familie und Freundeskreis abgeben:"Ja, warum er nicht mehr von seinen Eigenheim redet!"
Der Rat zu sagen: Warten auf Godot (=Risiko Sachbearbeiter) ist nach 4 Wochen ausgeluscht!
Das wird sein "Ego Pfaunenstolz" durch dreinschlagen aller Umstehenden aus der Familie und Freundeskreis regelrecht ausgenutzt, um den Kunden gefügig zu machen, zur widerstandslosen Unterschrift unter diesen finanziellen verheerenden neuen Darlehnsvertrag!
Denn aus den Angebotszinsen von 0,52 % mit 2.080 Zinsenkosten jährlich, werden die verheerenden neuen Zinsen von 3,77 %. Was eine Zinssteigerung sagenhaften 725 % bedeutet und was zu eine neue jährliche Zinslast von 15.080 € führt! Runde 13.000 Zinsen mehr pro Jahr und in 10 Jahren 130.000 €.
Die einen Seite der Verkaufserfolg! Auf der anderen Seite, die finanzielle Wahrheit!
Wie hießt es so Schön: Alle kochen mit Wasser, nur der Milchreis nicht, der kocht mit Milch. Aber dafür brennt er sehr häufig an und dann schmeckt er richtig Scheiße!!! Wie so ein Lockangebot!
Ja, glaubt ein Laie wirklich man kann ein Finanzierung, ohne fachkundigen Beratung richtig deuten oder gar abschließen kann?
Ja, warum hat der Staat eine Zulassung für Darlehnsvermittlung 2016 eingeführt. Damit man den Kunden nicht finanziell über den Tisch gezogen werden solle!
Und was macht der Kunde der geht zum Online Abschluss über, wo er wieder über den Tisch gezogen wird!
Mehr brauch man nicht zu sagen, es ja des Kunden eigenes zukünftiges Schicksal, wenn die Bank das Arschloch zu macht, weil man nicht mal eine Person bei den Online Bank je gesehen hat! Da kann man den Kunden anonym sehr sehr schnell abwickelt werden, u. a. durch den Verkauf der Forderung, wegen Notleidigkeit des Kredites, aus unbekannten Grund!
unabhängig vom Inhalt ist deine Schreibe allerunterste Schublade und für mich kaum zu ertragen.
Viel Blabla, Ausdrucksweise ... in deinem Sinne ... wie sau und dann kommen leider fiele Vehler in der Rechtschreibung dazu. Grammatik außen vor.
Eigentlich haben Rechtschreibung und Grammatik in Fachforen nicht oberste Priorität, aber deine Schreib- und Ausdrucksweise erschwert es deine Antworten zu verstehen und grenzt fast an Körperverletzung.
Weniger (Text) ist oft mehr!
Wundere dich bitte nicht, wenn du von einigen Usern hier nicht für voll genommen oder kompetent gehalten wirst. Es liegt überwiegend an dir.
warum ich die Joda Sprache verwende? Gepaart mit der fehlerhaften Grammatik? Sagen, kann man viel in der Öffentlichkeit, nur beim Schreiben da sollte man sehr vorsichtig werden! Denn das geschrieben Wort in Web, bleibt solange bestehen bis das Web stromlos wird! Und selbst dann beim wieder anfahren, kann das geschriebene Wort wieder auftauchen!! Ein löschen des "geschriebene Wort" ist nahezu unmöglich, denn wer weis denn wie häufig das Forum hier un- oder wissentlich oder gar illegal gespiegelt wurden ist!
Ich kenne drei Forum: a) geprellte Strukkis b) neu-geprellte Strukkis und c) geprellte Vermögensberater deren plötzlicher Abschied vom Bildoberfläche unerwartet eintrat! Die Foren a und b deren Betreiber/in ich selbst per Telefongespräche noch kennen gelernt, Sie haben mir immer die gleichen Sätze wie sie geschrieben. Sie haben das immer angekreidet erst nach den Telefongesprächen war dies für Sie verständlich, das warum!
Kurz zu a) und b) beide Foren wurden mit 5 stelligen € Summen auf gekauft zu b) da er nicht verkaufswillig war, durfte er vorzeitig bei der nächsten Umgruppierung freigestellt werden, obwohl ein Großauftrag aus FFM vorlag! Nur wer sitzt denn in FFM? Insider wiesen welche Büros sich in FFM befinden!
zu c) geprellte vermögensberater
11. Juli 2015 ·Die Cyber-Angriffe auf unser Forum waren so stark wie noch nie (offiziell bekannt hat sich zu der Attacke niemand, aber es gibt eine naheliegende Vermutung). Wir prüfen aktuell, den kompletten Inhalt unseres Forums unter einer neuen Domain wieder aufleben zu lassen. Freie Meinungsäußerung zum Thema Vermögensberatung wird also bald definitiv wieder möglich sein! Über einen ggf. neuen Domain-Namen werden wir schnellstmöglich informieren.
12. November 2017
Unser Provider ist tot. Über die Gründe (Kauf?) können auch wir nur spekulieren. Lange lebe das Forum, mit der neuen Domänen Endung:
In Forum b) wussten wir die Insider schon zwei Jahre vor der Pleite der MxG Kassel, welche exorbitalen Summenm da als Schuldsummen sich auftürmen! Und welche Kaufpreis am Ende der Memo bekommen wird, genau 1 € den Mindestpreis, bei Notar! Obwohl die meisten dieser User aus damaligen Forum überhaupt nichts mit dieser Firma zu tunen hatten!
Wenn man das Untere mal durchliest, sollte endlich aufwachen, Fehler kann ich mir in den Zulassung auch nicht erlauben denn dafür sind mir meine Zulassung zu wertvoll! Um Sie wegen falscher oder unrichtiger Aussage zu gefährden!
BGH lässt Werbeonkel Rupert Scholz für Zocker-Papiere haften Markus Kompa12.12.2011 Ein Ex-Verteidigungsminister hatte sich für ein Pleite-Produkt verwandt - wie etliche Politiker vor ihm Der Bundesgerichtshof hat einen Ex-Politiker und Juraprofessor, der sich als Werbeonkel und Beiratsmitglied für eine schwache Kapitalanlage verwandt hatte,in die Haftung genommen. Der glück- wie farblose Rupert Scholz (CDU), der trotz echten Doktortitels auch als Verteidigungsminister nicht hatte überzeugen können und dann 2005 durch den Vorschlag aufgefallen war, Deutschland atomar zu bewaffnen, hatte sich ein Zubrot als Botschafter des "Deutschen Vermögensfonds I" verdient. Doch der implodierte nach Intervention der BaFin, obwohl sich der Juraprofessor zuvor von der "Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt" gezeigt hatte. Als "voll durchkontrolliert und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet" hatte Scholz das Finanzprodukt gepriesen, vor dem bereits 2004 Finanz Test gewarnt hatte. Da Scholzens Lobhudeleien u. a. in Form eines Presseinterviews den Anlegerprospekten beilagen, kamen fähige Anwälte auf die Idee, insoweit die Prospekthaftung fruchtbar zu machen. Nach traditioneller Konzeption des BGB waren Werbeaussagen früher praktisch gar nicht justiziabel, vielmehr galt grundsätzlich nur das, was im Vertrag stand. Übertreibung und Erwecken von unrealistischen Erwartungen gehörten zum Geschäft, bis die Schuldrechtsreform den vormals eng ausgelegten Rechtsbegriff "zugesicherte Eigenschaft" erheblich weiter fasste und Verkäufer für Anpreisungen und zurechenbare Fehlvorstellungen in die Pflicht nahm. Im besonders PR-anfälligen Bereich der Anlegerprodukte hatte man schon 1991 Regeln für die offiziellen Prospekte aufgestellt, die aufgrund europäischer Vorgaben 2005 durch das Wertpapierprospektgesetz verschärft wurden. Die Rechtsprechung nimmt für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft in die Haftung, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte "Hintermänner" alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen. Scholz sah sich vor Gericht nicht verantwortlich, weil er als Beiratsvorsitzender der Konzerndachgesellschaft keine operative oder organschaftliche Funktion ausgeübt und auch keinen Einfluss auf den Inhalt des Emissionsprospekts genommen, sowie Anfang August 2004 seine Beiratstätigkeit beendet habe. Er wurde jedoch wie folgt zitiert: Wir wissen, wie wichtig es heute für jeden Menschen ist, frühzeitig eine private Vorsorge anzustreben. Die richtige Entscheidung zu fällen, ist nicht leicht und bedarf einer gründlichen Prüfung mit allen fachlichen und gesetzlichen Aspekten. Sicherheit und Vertrauen sind auf dem Kapitalmarkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Nach Finanzskandalen und unsicheren Börsenzeiten erhält die Verlässlichkeit einer Anlage einen neuen Stellenwert für den Verbraucher. Wir verstehen uns als kompetenter Wegbegleiter unserer Unternehmen gerade im Hinblick auf die Förderung der Kontakte mit Politik und Wirtschaft. Dabei setzen wir uns für die Realisierung der Ziele der Geschäftsleitung ein. Während das OLG Karlsruhe den Juraprofessor Scholz nicht dem Kreise der Haftenden zuordnete, sah der benachbarte BGH eine Garantenstellung des scheinbar auch in Geldangelegenheiten so kompetenten Staatsrechtlers, der den Eindruck erweckt habe, Einfluss auf das Anlagekonzept genommen zu haben. Aussagen wie "Das haben wir geschafft" gaben insoweit den Ausschlag zur eigenen Verantwortung. Süffisant merkte der BGH in Randziffer 30 des Urteils an, die Vorstellung als Beiratsvorsitzenden könne für sich genommen ein schutzwürdiges Vertrauen begründen - "auch wenn es einen Politiker betrifft". Inwiefern Scholz für seine Jubelperserei letztlich haftet, muss nun wiederum das OLG Karlsruhe klären. Die in der Presse daraufhin aufgeworfene Frage, ob sich nun auch andere prominente Werbeträger Gedanken um Haftung für ihr Werbepartnerschaften machen müssen, ist jedoch Polemik, denn vorliegend kam es dem BGH auf den mindestens vermeintlichen Einfluss und die fachliche Autorität des namhaften Verfassungsrechtlers an. Ob er dort tatsächlich wirkte, oder lediglich als "Frühstücksdirektor" seinen Namen verpfändete, vermögen Außenstehende nicht zu beurteilen. Jedoch von Fußballern wie Jürgen Klopp, Oliver Kahn, Felix Magath oder Oliver Bierhoff werden Anleger keine Expertise erwarten, ebenso wenig von Anke Engelke, die für einen Anbieter der Riester- Rentewarb. Politiker als Türöffner der Finanzindustrie Die Haftung von Werbemaskottchen ist ungewöhnlich, der Einsatz politischer Botschafter hingegen nicht, weshalb sich Herr Scholz fragen lassen muss, ob er wirklich so naiv war, wie er heute tut.
Nun erklärt sich warum ich die Joda Sprache mit Gramatikfehlern, in der Vergangesheits Geschichtsform, oder in Metapherform und unter aller Sau schreibe!
Schreib mal schön ordentlich weiter und tretet nach außen als Experte wie Herr Scholz auf, ein windiger Rechtsanwalt könnte dafür sorgen, das man für seine sehr schön geschriebene Wörter, zur Kasse gebeten werden wird!
In übrigen der Ursprung davon aus den Jahr 1909 von Reichskammergericht, den Vorläufer des heutigen BGH! Also eine Rechtsprechung die etwas älter ist aber die als Grundlage von heute dient und die nachfolgenden Gesetzesänderung zugunsten der Kunden führte!
Nun zu Zukunft: So sieht die Zukunft eine erhebliche Verschärfung der Beratung, egal durch wem ob durch zugelassene Vermittler oder Scheinvermittler. Es gibt noch einen wichtigeren Beitrag der muss noch zusammen gepresst werden! Den liefere ich noch nach!
Keine Ahnung was die gefühlt letzten 5 Posts mit dem Thema an sich zu tun hat, aber meine Frage ist beantwortet.
Daher kann der Thread hier gerne geschlossen/gelöscht werden.