Meine Frau und ich stehen gerade vor dem ersten Schritt der Baufinanzierung und die Selbstauskunft der Bank fragt u.a. nach "Mahnverfahren, Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckung, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Insolvenzverfahren".
Vor sechs Jahren hatte ich eine Zwangsvollstreckung der IHK, die sich aber als unbegründet herausgestellt hat. Die IHK wollte Gewerbesteuer von mir, als Freiberufler war ich aber nicht gewerbesteuer-pflichtig. Die IHK hat dies aber erst nach eingesehen, nachdem der Zwangsvollstrecker schon bei mir geklingelt hat.
Soll man sowas angeben? Oder lieber weglassen?
Welche Folgen hat sowas auf die Bonität, wenn man das angibt?
In der Phase war es steuerlich auch etwas turbulent bei mir, so dass das Finanzamt auch ein Zwangsgeld verhängt hat, was von mir bezahlt wurde. So etwas gehört da meiner Meinung nach nicht dazu, richtig?
Geben sie es an, laufen sie Gefahr, dass ihre Zahlungsmoral bzw. Zahlungsfähigkeit infrage gestellt wird, entsprechend sollten sie - ungeachtet dass es nicht kontrolliert wird und auch nur mit größerem Aufwand zu kontrollieren ist - wissen, was - so sie ob ihrer Zahlungsfähigkeit sicher sind - zu tun ist.
Hallo Tilmann80, wie sieht die Schufa Schuldnerverzeichnis von Ihnen heute aus?
Ist hier noch etwas aus der Vergangenheit der Vollstreckung vor 6 Jahren ersichtlich?
Hallo Tilmann80, ich habe ja gefragt wie auch Ihr Schuldnerverzeichnis heute aussieht. Haben Sie das geprüft?
Ansonsten ist es im Zweifel sowieso vor einer Baufinanzierung immer sinnvoll vor Bankgesprächen sich einen Überblick über die Eigene Schufa zu machen.
Hallo Tilmann80, wie sieht die Schufa Schuldnerverzeichnis von Ihnen heute aus?
Ist hier noch etwas aus der Vergangenheit der Vollstreckung vor 6 Jahren ersichtlich?
Bankkaufmann, nach was fragst du hier? Habe ich selber nicht verstanden. Nach der Schufa und dem Schuldnerverzeichnis? Du schreibst Schufa Schuldnerverzeichnis, es sind aber 2 verschiedene Auskunftsdateien und das Schuldnerverzeichnis wird überhaupt nicht abgefragt seitens der Banken.
Zu dem, Zwangsgeld welches vom Finanzamt verhängt wird, wird nirgends registriert und bezüglich der IHK Zwangsvollstreckung schreibt er ganz klar, dass es sich als unberechtigt herausgestellt hat. Was soll da ersichtlich sein, wenn nie etwas eingetragen war?
Selbstverständlich sind Schufa und Schuldnerverzeichnis zwei paar Schuhe.
Ich "empfehle" einfach aufgrund meiner umgreichen Erfahrung seit vielen Jahren in diesem Bereich gerne im Vorfeld einfach die Einholung einer Schufa.
Und separat auch in das Schuldnerverzeichnis hineinzuschauen.
Alles reine Vorsichtsmaßnahme damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt.
Natürlich nur für Personen "wo" mal was in der Vergangenheit war.
Man "muss" auch gar nichts machen aus Kundensicht.
Man kann grundsätzlich alles machen, aber als normaler Verbraucher das Schuldnerverzeichnis zu überprüfen, ja auch eine Schufaeigenauskunft zu ziehen, halte ich für überflüssig und unnötig.
Kleiner Tip, wenn du beide Auskunftsdateien gemeint hattest, dann mach ein und oder ein Komma zwischen der Aufzählung, sonst verstehen das die Verbraucher gar nicht.
Kleiner Tip, wenn du beide Auskunftsdateien gemeint hattest, dann mach ein und oder ein Komma zwischen der Aufzählung, sonst verstehen das die Verbraucher gar nicht.
Auch wenn dieser Satz ein Schreibfehler von Ihnen hat weiß ich es wie es gemeint ist.
PS: Als ob Ihre ganzen Forenbeiträge ohne grammatische Schreibfehler sind?