Anschlussfinanzierung 2026 - Strategie sinnvoll?

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  1. Avatar von zzzZZZzzz
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    Standard Anschlussfinanzierung 2026 - Strategie sinnvoll?

    Hallo allerseits,

    ich habe Mitte 2016 mit 10 Jahren Zinsfestschreibung finanziert, die Restschuld in 2026 wird 205.000€ betragen. Parallel zum Darlehen habe ich einen BSV aufgenommen. Der ursprüngliche Plan war, durch diesen schon einmal die Hälfte der Restschuld zu 1,5% nominal abzudecken.

    Nun komme ich nächstes Jahr in den Bereich der 60-monatigen Forward Darlehen, welche aktuell in für mich abbildbaren Konstellationen (60 Monate Vorlauf, Volltilger) zwischen 0,96% (10 Jahre) und 1,26% (15 Jahre) liegen. Das würde den BSV mMn überflüssig machen. In diesem Fall wären die gezahlten Abschlussgebühren und Opportunitätskosten durch BSV-Ansparung, die nicht in das Darlehen geflossen sind, umsonst gewesen - aber das war ja eine bewusste Wette auf sinkende Zinsen.

    Da ich inzwischen schon gefühlt 20 Varianten im Kopf durchgespielt habe, wollte ich einmal meinen aktuellen Favoriten niederschreiben und um den Input der erfahrenen Mitglieder bitten. Für einen Abschluss durch die üblichen verdächtigen Forums-Vermittler bin ich offen

    Zusätzliche Frage: was wäre in diesem Fall der beste Umgang mit dem BSV? Kündigen oder beitragsfrei stellen und mit aktuell ~14.000€ Guthaben in die Schublade legen für noch nicht absehbare spätere Nutzung?

    Alle Daten:Immobilienwert irgendwo > 400.000€
    Darlehen seit 2016:
    Zins: 1,18% p.a. Soll, 1,21% p.a. effektiv
    Restschuld in 2026: 205.000€ (Stand 01/2020, ohne weitere Sondertilgung)
    BSV seit 2016:
    Tarif: Alte Leipziger Baufinanz 1,5%
    Bausparsumme: 40.000€
    Anspargrad: 50%
    Darlehenszins: 1,5% p.a. nominal
    Optionen: Verdoppelung des Volumens und 25% Mehrzuteilung | Dadurch mögliche Volumina: 50.000€ (Mehrzuteilung), 80.000€ (Verdoppelung), 100.000€ (Verd. & Mehrz.)
    Ursprünglicher Plan:
    Ablösen der 205.000€ Restschuld durch 100.000€ BSV zu 1,5% und 105.000€ Darlehen zu marktüblichen Konditionen (damalige Annahme: >1,5%)

    Aktueller Plan:
    Einbringung von 20.000€ BSV-Guthaben und Abschluss einen Forward-Darlehens über 185.000€ zu 0,96% - 1,26% (10 - 15 Jahre, Volltilger)

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinanzierung 2026 - Strategie sinnvoll?

    An kub0185,

    Deine Frage
    Was man zzzZZZzzz jetzt raten soll ist doch die Frage. Was für eine BSV hast du den jetzt. Du hast geschrieben das du den AL mit 1.5% hast.
    Auch ein Irrtum, denn die 1,5 % beziehen sich auf den nominalen Zinssatz des Darlehns!
    Nicht aber die in Klammern gesetzten 1,6 %! Die (1.6 %) in Klammern bezieht sich ausschließlich auf die Abschlussgebühr! Denn es gibt den gleichen Tarif mit (1,0%), da gilt das gleiche! Aber mit grottenschlechtern Bedingungen für den Kunden!

    Die Al bietet alle Tarife mit zwei AG an: einmal 1,0 % und 1,6 % AG der BSS des BSV.

    Wobei der Begriff BSSa vorrangig, die Bewertungssumme zur Berechnung der Abschlussgebühr eine Bausparvertrages gemeint ist!

    Es gibt den gleichen Begriff BSSb innerhalb BSV, dass für das Ranking nötig ist! Es sind nämlich 2 Punkte notwendig um in das Zuteilungsverfahren zu gelangen:

    Die Mindestpunktezahl und den vereinbarten Ansparungsgrad in % der BSSa, ohne die beiden Punkte kommt der BSV nicht in die Regelzulassung des Zuteilungsverfahrens! Ich kenne nur eine BSK, die eine Art Mehrzuteilungsoption in ihren Programm noch hat, bei denen die Möglichkeit besteht Regelzulassung des Zuteilungsverfahren zu umgehen!

    Kub0185, das lachen vieler Kunden wird im Herbst dieses Jahres bei vielen Kunden verstummen, wenn die 5 Jahres Finanzierungen nach den neuen Regen Immobiliendarlehnsvermittlungsrichtlinie ausläuft! Der 22.03.2021 ist der Stichtag dafür, analog 6 Monate früher, ab den 21.09.2020!
    Wenn den Kunden eine Umschuldung seitens der Banken und Bausparkassen eine Umschuldung verweigern, da kommt man als Vermittler sehr schnell in Verdacht der persönlichen Bereicherung an den Schuldnern! Und wenn da die vornormierten Beratungsprotokolle als Entlastung des Vermittlers fungieren sollen! Um so erstaunter werden diese Vermittler sein, das diese Protokolle eher Sie belasten, denn entlasten!

    es steht z3Z3z3 jederzeit frei, zwei Briefe zu schreiben!

    zu einen an die Alte Leipziger mit 3 Fragen

    a) einen vollständigen Ablaufplan des BSV, ohne Mehrzuteilungsoption, mit einen unverbindlichen Termin der Zuteilung und voraussichtlichen Auszahlungstermin
    b) einen vollständigen Ablaufplan des BSV, mit Mehrzuteilungsoption, mit einen unverbindlichen Termin der Zuteilung und voraussichtlichen Auszahlungstermin
    c) ob eine Abtretungsurkunde an den Hauptgläubiger vorliegt? Oder das es keine Bedingungen vorliegen, die es einer anderweitige Verwertung ausschließt (u.a. Übertragung auf die Kinder)

    Zum anderen dann den Darlehnsgeber mit einer Frage:

    a) ob eine Abtretungsurkunde an den Hauptgläubiger vorliegt? Oder das es keine Bedingungen vorliegen, die es einer anderweitige Verwertung ausschließt (u.a. Übertragung auf die Kinder).

    Beide Briefe min. Einschreiben, Einwurf frankieren! Damit es zumindest den Beweis des Absenden und Zugang gibt! Was aber nichts über des inhaltlichen Brief aussagt! Das muss dann noch eine urkundliche Stempelung erfolgen, von einer Person, den man öffentlichen Glauben schenkt! zum Beispiel im Ortsgericht oder beim Notar!

    Vielleicht sollte es z3Z3z3 dies zu seiner eigenen Sicherheit mal machen!

    bruno68

  3. Avatar von zzzZZZzzz
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung 2026 - Strategie sinnvoll?

    Hallo bruno.

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