angenommen wird eine immobilie mit straßenausbaubeitrag belastet.
bekanntlich sind solche beiträge extrem hoch. dass manche eigentümer ihre immobilie deswegen verflüssigen müssen !
wegen der höhe, wie können diese kosten von den einnahmen abgesetzt werden ?
gar nicht ?
in dem ausgabejahr sofort 100% ?
verteilt, jährlich wieviel % ?
als anschaffungsaufwand in bestehendem abschreibungsbasis mit einberechnen, entsprechend nach jährlichem %-satz abschreiben ?