Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

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  1. Avatar von OS92
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    Standard Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Guten Abend,

    Ich habe folgende Frage:

    Mein Vater - 58 Jahre Alt. Er ist selbständig und er ist in einer privaten Krankenversicherungkasse versichert.
    Wenn er jetzt die Gewerbe abgemeldet hätte und in einer Firma vollzeitig als Arbeitsnehmer eingestellt wäre - kann er dann in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein ?

    Frohe mich auf Ihre Hilfe.

  2. Avatar von Dante
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Kurze und knappe Antwort. Ja.
    Als Angestellter ist er Sozialversicherungspflichtig. Ab einem Einkommen ab 60.750€ kann er auch wieder in die private Krankenversicherung, aber das ist kein muss. Bleibt er in der GKV gilt er dann als freiwillig Versicherter.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Sicher?
    Ich dachte ab 55 kommst du nicht mehr zurück in die GKV

  4. Avatar von OS92
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Zitat Zitat von tneub
    Sicher?
    Ich dachte ab 55 kommst du nicht mehr zurück in die GKV

    Genau, die Zweifel habe ich auch.

  5. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Ach Mist, stimmt. Das Alter hatte ich gerade übersehen. Dann wird es tatsächlich sehr schwer bis unmöglich.

  6. Avatar von OS92
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Ich habe darüber viel gelesen und ich habe solche Tipp gefunden:

    Quele 1:
    "Versichern Sie sich im Ausland
    Auch der Auslandsversicherungs-Joker ist vergleichsweise drastisch und sollte ebenso umfassend abgewogen werden wie die Meldung als Arbeitsloser. So funktioniert dieser Ausweg aus der PKV:
    Sie ziehen in ein europäisches Ausland, in welchem Versicherungspflicht besteht, oder nehmen dort einen Job an. Hierfür bieten sich beispielsweise deutsche Nachbarländer wie die Niederlande, Belgien oder Schweden an.

    Dort bleiben Sie für mindestens ein Jahr krankenversichert. Vergessen Sie nicht, Ihre deutsche PKV rechtzeitig und fristgerecht zu kündigen!

    Anschließend können Sie nach Deutschland zurückkehren und nach dem Ablauf von drei weiteren Monaten in die gesetzliche Krankenkasse eintreten."


    Quelle 2:
    Ich bin dann mal weg – die Auslandsklausel


    Lust auf einige Zeit ins Ausland zu gehen? Nein? Schicken Sie doch Ihre Krankenversicherung auf Reisen.
    Ein schwieriger, aber oft lohnenswerter Weg. Über die Auffangpflichtversicherung des deutschen Krankenversicherungsrechtes kann sich eine Rückkehr in die GKV ergeben. Dabei reicht es aus, wenn man über das EU-Ausland (z.B. England, Niederlande, Schweiz oder Schweden) eine gesetzlich krankenversicherte Tätigkeit aufnimmt oder dort eine längere Zeit versichert ist. Danach kehrt man in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zurück. Dabei ist es nicht immer zwingend notwendig seine eigene Tätigkeit in Deutschland aufzugeben. Auch muss nicht immer ein Wohnsitzwechsel vorgenommen werden. Das europäische Sozialrecht macht es möglich."

    Hier kommen folgende Fragen:
    Müsste indem Fall mein Vater die Gewerbe aufgeben und ins Ausland für mind. 12 Monaten gehen
    oder kann er die Gewerbe in Deutschland weiter mit einer PKV betreiben und gleichzeitig einen Arbeitsvertrag(mit GKV) im Ausland(EU) haben (zb Fernarbeit) ?

    Nach 12 Monaten kann er die deutsche PKV kündigen und in die deutsche GKV gehen ?

  7. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Schonmal auf Kulanzweg bei einer deutschen GKV angefragt?
    Meine Schwiemu hätte trotz keines Einkommens vor vielen Jahren auch mit einem Alter >55 in die GKV wechseln können.
    Ich verstehe bis heute nicht, warum Sie sich damals geweigert hat und lieber Monat für Monat noch in die PKV einzahlt.

  8. Avatar von Dante
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Das mit du Kulanz könnte klappen, wenn er Kerngesund ist. Die Krankenkassen werden sich hüten jemanden aufzunehmen, bei dem Gesundheitliches im argen ist. Der Staat sieht das genauso und will damit dass Rosinenpicken verhindern. Zum einen dass man sich jung und gesund günstig privat Versichert und dann wenn es im Alter teuer wird die gesetzliche und somit den Staat belastet.
    Vielleicht hat er damit ja Glück, wenn es um ihn noch gut bestellt ist.

  9. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Zitat Zitat von Dante
    Das mit du Kulanz könnte klappen, wenn er Kerngesund ist. Die Krankenkassen werden sich hüten jemanden aufzunehmen, bei dem Gesundheitliches im argen ist. Der Staat sieht das genauso und will damit dass Rosinenpicken verhindern. Zum einen dass man sich jung und gesund günstig privat Versichert und dann wenn es im Alter teuer wird die gesetzliche und somit den Staat belastet.
    Vielleicht hat er damit ja Glück, wenn es um ihn noch gut bestellt ist.
    nicht nur den Staat, sondern alle GKV-Versicherten.

  10. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Hm,
    sind ja einige Anworten aufgelaufen, über die man schon ein wenig Schmunzeln muss.
    Nur kurz am Rande:
    Einer GKV ist völlig egal, ob jemand gesund ist oder nicht. Sie dürfen Privatversicherte nicht mehr versichern, wenn die älter als 55 sind. Soviel zum Thema Kulanz. Das wird in der Revision überprüft und
    führt zu nicht unerheblichen Strafzahlungen, falls es rauskommt. Wird also nicht funktionieren.
    (BTW: Die nehmen lieber chronisch Kranke, da dann die Zuschüsse aus dem Gesunheitsfonds höher ausfallen. Nennt sich MorbiditätsRiskoStrukturAusgleich)

    Ein gangbarer Weg (die Geschichte mit dem Ausland scheitert relativ oft an Details und ist daher m.E. nicht zu empfehlen) - ist die Beitragsfreie Familienmitversicherung.
    Sofern Vater für einen Monat kein nennenswertes eigenes Einkommen mehr hat (meine die Zahl liegt bei 583,XX € pro Monat) kann er beitragsfrei in der GKV der Mutter mitversichert werden. Sofern vorhanden.
    Wenn er danach wieder verdient, kann er die Versicherung als freiwilliges Mitglied fortsetzen.
    Achtung: da er die 9/10 Regelung für die KVDR mit ziemlicher Sicherheit nicht erfüllt, bleibt er auch als Rentner freiwillig versichert. Es werden dann ALLE Einkommensarten zur Bemessung des GKV Beitrages
    heran gezogen.

  11. Avatar von Experte
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Nein - ein Wechsel in die GKV ist ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich.
    Aber dein Vater hat die Möglichkeit bei der PKV in den Standard-Tarif zu wechseln - vergleichbare Leistung wie die GKV und niedriger Beitrag.
    Den Beitrag sollte er sich bei seiner PKV mal berechnen lassen.
    Aber vielleicht gibt es sogar einen preisgünstigeren Tarif bei seiner PKV, den man auch in Betracht ziehen könnte.

    Selbst wenn ein Wechsel in die GKV möglich wäre, würden bei der Beitragsberechnung alle Einnahmen berücksichtigt werden, also auch Mieteinnahmen, Rentenversicherungen, Zinserträge usw. und dies würde vermutlich die Beiträge des Standard-Tarifs übersteigen, denn dein Vater wäre in der GKV dann freiwillig versichert.

    https://www.pkv.de/themen/krankenver...istarif-offen/

  12. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Hier bedarf es eine ordentliche Beratung nach den § 204 VVG!
    Wechsel innerhalb der PKV!
    Dies dürfte jeder Vermittler der PKV, ohne Vergütung
    Jeder Makler mit Vergütung vom Kunden (Achtung kann teuer werden, max 8 Fach dessen was gespart wird!)

    Es gilt die 10 Jahres Grenze und älter als 55 Jahre, sofern die "alte Welt gilt" bis 2008! Die Altersgrenze könnte später ansteigen!

    Aber ich glaube dein Vater erfüllt die Voraussetzung zum eintritt in Art und Umfang der GKV Leistung in seiner PKV!

    Bruno68

  13. Avatar von tneub
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    Hm,
    sind ja einige Anworten aufgelaufen, über die man schon ein wenig Schmunzeln muss.
    Nur kurz am Rande:
    Einer GKV ist völlig egal, ob jemand gesund ist oder nicht. Sie dürfen Privatversicherte nicht mehr versichern, wenn die älter als 55 sind. Soviel zum Thema Kulanz. Das wird in der Revision überprüft und
    führt zu nicht unerheblichen Strafzahlungen, falls es rauskommt. Wird also nicht funktionieren.
    (BTW: Die nehmen lieber chronisch Kranke, da dann die Zuschüsse aus dem Gesunheitsfonds höher ausfallen. Nennt sich MorbiditätsRiskoStrukturAusgleich)
    Etwas OT:
    Vielleicht ist es damals etwas lockerer gehandhabt worden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Schwiegervater vor vielleicht 12 Jahren genau diesen Kulanzweg gegangen ist. Hat mich damals gewundert da er über 55 Jahre alt und krank war.

  14. Avatar von Experte
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    Standard AW: Selbständig PKV - eingestellt als Arbeitsnehmer GKV ?

    Zitat Zitat von bruno68
    Dies dürfte jeder Vermittler der PKV, ohne Vergütung
    Jeder Makler mit Vergütung vom Kunden (Achtung kann teuer werden, max 8 Fach dessen was gespart wird!)
    Auch der Makler ist ein Versicherungsvermittler!


    Oder meintest du "jeder Vertreter der PKV, ohne Vergütung"?
    Aber auch dies wäre falsch, denn nur der persönliche Betreuer (Vertreter) hat die Möglichkeit dies zu tun.
    Ein anderer Vertreter hat keinen Zugang zu den Tarifen des Versicherten, denn auch hier gilt die DSGVO.

    Es gilt die 10 Jahres Grenze und älter als 55 Jahre, sofern die "alte Welt gilt" bis 2008! Die Altersgrenze könnte später ansteigen!


    Falsch!
    Die Altersgrenze von 55 Jahren gilt für alle PKV-Versicherte!

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