Umschuldung

+ Antworten
14Antworten
  1. Avatar von Rotti04
    Rotti04 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.01.2020
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard Umschuldung

    Hallo und guten Morgen,

    ich bin ganz neu hier im Forum und habe schon den ein oder anderen erhellenden Beitrag hier durchgestöbert.

    Da sich mir, gerade die für Laien doch etwas komplexeren Themen wie Riester Wohnrente noch nicht in Gänze erschließen, hoffe ich durch meine Darstellungen und die vielen kompetenten Mitglieder einen Hinweis auf das endgülige Konzept meines Vorhabens.

    Ausgangssituation ist folgende:

    Hauserwerb über eine Zwangsversteigerung in 12.2010.

    Finanzierung über die ortsansässige Volksbank in Höhe von 155.000 + 21300 EK

    Bausteine der Finanzierung:

    - KfW 141 (11.01.2011) 31300,- Restschuld 25000,-
    - KfW 124 (11.01.2011) 35000,- Restschuld 30000,-
    - Schwäbisch Hall ,Fuchs Wohnrente 01 (12.01.2011) 50000,- Sparsumme 18.500,-
    - R+V Kredit (31.01.2011) 40000,- Restschuld 34000,-

    Das Haus ist von 1969 in einem Ortsteil von 46325 Borken. Bungalow mit ca 150qm Wohnfläche, voll unterkellert und mit Doppelgarage, Grundstück 799qm.
    Die Wohnetage ist komplett renoviert, das Dach wärmegedämmt, und inzwischen sind alle Fenster erneuert worden (3Fach Verglasung).
    Auf dem Dach befindet sich eine 20qm Solarthermiefläche VRK.

    Ich bin festangestellter Pädagoge (51J.) bei einem LWL Träger, geschieden und meine 2 Kinder wohnen bei mir. (aktueller Nettoverdienst 2100,-/Monat +Weihnachtsgeld)
    Da meine Rente höchstwarscheinlich eher mickrig sein wird, möchte ich nach der Umschuldung in 15 Jahren durch sein mit dem Thema (Volltilgung).
    Zusätzlich stehen mir noch ca. 35000,- aus einem rückgekauften Lebensversicherungsvertrag zu Verfügung (in absehbarer Zeit).

    Als aktueller Kunde bei der DKB werden mir folgende Konditionen für einen Immobilienkrdit eingeräumt:

    89000,- Kredit
    15 Jahre Zinsbindung 1,01% monatliche Rate 534,- 12 freie Monate Bereitstellung (Forwarddarlehen) + 8 freie Monate abrufen.

    Dann bliebe noch der Riestervertrag übrig und ich weiß überhaupt nicht, ob es sich lohnt den durch die 35000,- abzulösen, oder bestehen zu lassen.

    Ist das überhaupt ein sinnvolles Konzept?

    Für alle Einlassungen zu dem Thema schon mal vorab ein dickes Danke schön.

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.922
    Danke
    61

    Standard AW: Umschuldung

    Hallo Rotti04,

    Ich habe bei der Fuchs Wohnrente 01nachgelesen: BSS 50.000 € Regelsparen 4,8 % p.a, 2.400 € jährlich, Zuteilung erfolgt bei 50 % der BSS 25.000 € Guthaben, Fehlbetrag 6.500 € bis zum Termin, Raten bis zum Termin 11 Monate ca. 595 € monatlich! Da ergibt einen Fehlbetrag zum Termin 12.1.2021!

    Die beiden KfW Darlehn sind wohl Zinslich nicht zu toppen, hier wäre eine Umschuldung bei der KfW nicht sehr lukrativ, sofern machtbar?

    Den Vertrag sollten Sie nicht anfassen
    Zusätzlich stehen mir noch ca. 35000,- aus einem rückgekauften Lebensversicherungsvertrag zu Verfügung (in absehbarer Zeit).
    Zum Thema DKB nicht schlecht, aber wenn Sie die beiden Vorteile annehmen 12 Monate plus 8 Monate, passt die Zins und Tilgung nicht mehr! Da statt der 180 Monate nur noch 160 Monate bis zur Rente vorhanden sind! Damit steigt die monatlich Last von den 534 € auf 630 € monatlich! Um bis zum Renteneintritt, Schuldenfrei zu sein!

    Zum Riester:"Ob diese sinnvoll ist oder nicht, hängt von ihren Kindern ab. Bis 25 Lebensjahr ja, danach fallen die Zulagen und steuerlichen Vorteile weg! Ja, dann eher nicht mehr?
    Und die Frage ist auch :"Wird der Riester wegen der Minderbesparung noch in den verbleiben 20 Monaten zugeteilt!"

    Sie sollten nicht die Aktuellen Valutastände, sondern die zum 31.12.2020 jetzt abfragen! Vielleicht lässt sich die Darlehnssumme senken, was die Belastung noch erträglicher macht! Und was wird für die Gruppen Todesfallversicherung berechnet? Ich gehe mal in ihren Fall 51. Jahre das diese je 1.000 € mit 8,50 € mal 89 =755 € Kosten jährlich verursacht!
    Wäre hier nicht eine Todesfallversicherung mit Gesundheitsfragen nicht besser? Die dann nur je Tarif ca. 230- 300- 430 € jährlich kostet? Mal 15 Jahre, runde 7800 -6800-4.800 € billiger?

    Bruno68

  3. Avatar von Rotti04
    Rotti04 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.01.2020
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Umschuldung

    Zunächst einmal danke für die Antwort.
    Die ca. 12 Monate, die fehlen bis zur Rente, gedenke ich über Sondertilgungszahlungen (pro Monat bis zu 5% möglich) zu eliminieren.
    Die KfW Kredite sind mit 3,61 und 4,01 % effektiv verzinst. Wieso sollte sich das nicht lohnen?

  4. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard AW: Umschuldung

    Was zahlst du denn beim Riester an Zinsen? Und wann ist den Zuteilung? Wann war die vollauzahlung des Riester? Hast du noch eine anderen Riester Vertrag der vielleicht stillgelegt wurde?

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.922
    Danke
    61

    Standard AW: Umschuldung

    An Rotti04,

    das mit der Verzinsung der Kfw Kredite konnte ich nicht wissen! Wer weis überhaupt noch, welche Zinsen vor 5, 10 oder gar 15 Jahr galten! Unter den Gesichtspunkt der Zinsen mit eff. 3,61 und 4,01 % lohnt sich die Umschuldung!

    Aber wie sieht es aus, wenn eine Restschuldversicherung (Todesfallversicherung) verlangt wird? Welche Nebenkosten schlag dann zu? Denn eins muss Klar sein: Die DKB Bank kann Sie nicht über die Nebenversicherungen beraten, dafür hat Sie keine Zulassung!
    Einzig die Darlehnsunterlagen geben Auskunft über die zwingenden Bedingungen wieder! Weder das Anschreiben noch die genannten Zinsen sind Vertragssicher, selbst das Produktinformationsblatt könnte in nur 1. Satz auf eine Versicherung hinweisen.
    Es wird sehr gerne das Risiko aus den Darlehn ausgelagert und über den Darlehnsvertrag als zwingende Zusatzbaustein wieder eingefügt!

    Unter Totalkostensicht Neudarlehn 2021 würde wie folgt aussehen:

    89.000 € mal 1,01 % =898,90 € p.a. Zinsen / 74,91 € p.m.

    Tilgung Variante A 15 Jahre /180 Monate
    89.000 € / 15 Jahre =5.9333,33 € /12 Monate = 494,45 € p. m.

    Tilgung Variante B 13 4 Monate Jahre /160 Monate
    89.000 € / 31 j. 8 M = 6676,67 € /12 Monate =556,39 € p. m.
    Kosten ja nach Variante
    A) 74,91 € + 494,45 € = 569,36 €
    B) 74,91 € + 556,39 € = 631,30 €
    Prämise war bis zum Renteneintritt Schuldenfrei!
    Eine mögliche zwingende Nebenleistung: Restschuldversicherung oder Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen
    Berechnungsgrundlage aus der "Darlehnsanfrage" der "Wüstenblau" KBU2 Rückseite: Alter 51 J kosten 8,50 € je 1000 € Darlehnssumme

    89.000 € mal 8,50 / 1.000 € = 756,50 € p.a 12 Monate/ 63,05 € mal 180 Monate, 11.349 € Mehrkosten

    Möglicher Eff. Zinssatz : 1,01 % durch 74,91 € =0,013482846082 mal 63,05 € =0,85009 % Zinszuschlag

    Demnach beträgt der eff. Zinssatz mit Nebenkosten statt 1,01 %, nun 1,86 %(!). das Darlehn wird in den 15 Jahren runde 11.350 € teurer!
    BGH Urteil Fernabsatzgeschäfte Widerruf XI ZR 160/17
    Verkündet am: 27. Februar 2018 Weber Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit
    Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 312b Abs. 1 Satz 1 (Fassung bis zum 12. Juni 2014)

    An einem Vertragsschluss "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" fehlt es, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des
    Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat.

    BGB § 495 Abs. 1, § 492 Abs. 3, § 355 Abs. 2 Satz 3 (Fassung bis zum 10. Juni 2010)

    a) Das dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Exemplar seiner Vertragserklärung muss nicht von ihm unterzeichnet oder mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein.
    b) Dieses Exemplar kann ihm, um die Widerrufsfrist in Lauf zu setzen, schon vor Abschluss des Vertrags überlassen werden.
    c) Zu den Anforderungen an die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen.
    Sie haben als Kunde, nach den Fernabsatz Gesetz sich ein Darlehn angefordert, da zu keiner Zeit eine dritte Person persönlich gemeinsam zusammen gekommen sind.

    Damit Sie verstehen ist:"ich möchte das Sie die überraschenden Nebenkosten so gering halten wie möglich!

    Denn die Notarkosten fehlen ja auch noch, die Höhe der Notarkosten richtet sich ja nicht nach der Restschuld, sondern nach der Anzahl der laufenden Eintragungen in Abteilung III des GB der Nummer der Grundschulden, sowie die jeweilige Höhe.
    Sind mehrere Eintragungen drinnen, wird für jede Eintragung mindestens eine Grundgebühr zur Übertragung fällig. Es werden wohl mindestens 4 Eintragungen vorhanden sein! Für jedes Darlehn eine Grundschuld!
    Auch stellt sich die Frage ob die DKB sich in Nachrang stellen lässt, ich glaube bei diesen Zinssatz eben nicht!

    Mein weiterer Tipp ist:"Erstmal sein eigenes Grundbuchauszug bei zuständigen Amtsgericht abholen, um zu sehen was da alles eingetragen ist! Insbesondere In Abteilung II und III (Lasten und Schuldsicherung).

    Bruno68

  6. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard AW: Umschuldung

    Glaube ich nicht Bruno das es mehr als eine Eintragung im Grundbuch gibt. Das wird alles bei der ruv sein. Kann aber der Te klären.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.922
    Danke
    61

    Standard AW: Umschuldung

    Kub0185,

    wieso nur ein Eintrag? Zweimal Kfw, Riester und Darlehn alle über 30.000 € Grenze!

    Das diese bei RuV sind ist klar: Aber die Reihen folge wäre wie folgt anzusetzen:
    1. Rang bis 60 % Beleihungswert : Darlehn RuV mit 40.000 €, nebst 15 % Zins für 2 Jahre macht 52.000 €
    2. Rang bis 70 % Beleihungswert : Riester RuV mit 50.000 €, nebst 15 % Zins für 2 Jahre macht 65.000 € (Zinssatz 2,95/3,17 %) stand 11.2010
    3. Rang bis 80 % Beleihungswert : 1. KfW Darlehn mit 35.000 €, nebst 15 % Zins für 2 Jahre macht 45.500 € (Zinssatz 3,61 %)
    4. Rang bis 100 % Beleihungswert: 2. KfW Darlehn mit 31.500 €, nebst 15 % Zins für 2 Jahre macht 40.950 € (Zinssatz 4,01 %)

    So werden die Darlehns grundbuchlich abgesichert sein!

    bruno68

  8. Avatar von Rotti04
    Rotti04 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.01.2020
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Umschuldung

    Es gibt tatsächlich nur die Grundbuchliche Absicherung:

    1. Rang R+V Darlehen mit 40.000
    2. Rang Schwäbisch Hall mit 50.000
    3. Rang KFW Kredite mit 67.000

    Ich habe mir den Wohn Riester Vertrag jetzt mal genauer angeschaut und bin der festen Überzeugung, dass ein Ausstieg sich erst lohnt, wenn die 2. Phase (also nach der Zuteilung, dürfte etwa in 1-2 Jahren soweit sein) angefangen hat.
    Die monatlichen Zahlungen an die BSK belaufen sich auf 285,-€.

    der abgeänderte Plan könnte also wie folgt aussehen:

    R+V Darlehen aus dem Erlös der LV ganz ablösen.
    Für die KfW Darlehen + Notarskosten 55.000€ neu aufnehmen für 1,2% eff. auf 15J. wäre monatlich ca. 334€ (Volltilgung).

    Wären in Summe monatlich 619€. Im Moment bezahle ich 768€/Monat.
    Der Riestervertrag endet, wenn ich nicht vorzeitig tilge, in ca 13-14 Jahren.

    Hört sich das für die Experten gut an?

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.922
    Danke
    61

    Standard AW: Umschuldung

    Hallo Rotti04,

    Lese Sie mal bitte in der Rubrik: AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego..!"

    Meinen eingeführten Kommentar:"Baufinanzierung droht 0:0 ohne Verlängerung!"

    Bedenken Sie Sie, dass ihre Finanzierung zu eine Zeit stattfand, die es heute nicht mehr gibt! Die Änderungen sind erst 2016 eingeführt wurden!

    Können Sie umschulden, Sie sollte dann wirklich zum Renteneintritt mit der Tilgung fertig sein! Sonst war alles umsonst!

    Bedenken Sie das die Rückzahlung von Riester, ab Rentebeginn bis 85 Jahren erfolgen muss! Bitte schauen Sie nach der Höhe des Wohnförderkonto! Bei 10.000 € und einen Steuersatz während der Rentenphase mit einen persönlichen Rentensteuersatz 15%/30% kostet 6 €/ 13 € pauschale monatliche Steuer! Zwischensummen und Steuersätze können umgerechnet werden! Es ergibt dann relative sichere zusätzliche Beitragslast von bis zu 20 - 30 € monatlich an!

    Ihren Vorschlag hat einen Vorteile erhebliche Senkung der monatliche der Zins- und Tilgungslast! Aber die Frage ist, ob die Bank die Besicherung des 2. Rang freigibt? Wenn nicht, platzt die Umschuldung! Denn die Neue Bank will bestimmt auf den 1. Rang (unterhalb des 60 % Beleihungsauslaufes des Hauswertes) mit der vollen Summe!

    Alternativ wäre hie die Auffüllung des Riester Vertrag mit der Restsumme mit ca. 7.000 € und dann warten bis zu Zuteilung warten und dann in der Bausparphase ohne Vorfälligkeitsentschädigung durch die gesamte Umschuldung durchführen!

    bruno68

  10. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard AW: Umschuldung

    Ich hatte eine ähnliche Konstellation ein Kredit bei der Psd Bank, Riester bei Schwäbisch Hall und zwei Kredite bei der LBank. Im Grundbuch stand aber nur die Psd Bank. Den Rest haben die Banken mit einmalvalutierungserklärungen unter sich ausgemacht.

    Mein Tipp ist lese dir die Verträge der KfW Bank mal gut durch. Bei mir stand drin das ich jederzeit komplett Sondertilgen kann.

    Das man in den Bausparer 7000 Euro so einfach einzahlen kann kannst du bei der Bausparkasse rausfinden indem du da bei deinem heimatschutz Experten anrufst. Bei mir sind nur 5% pro Jahr erlaubt. Also 2500 pro Jahr. Vielleicht kannst ja auch noch was an der Regelsparrate machen oder VL einzahlen. Hast du eine wahlzuteilung vereinbart dann must du nur bis zu dieser auffüllen und dann warten bis die 44 für die Bewertungszahl erreicht ist.

    Alternative für den Bausparvertrag zum auffütter ist das du ihn 10 Jahre nach vollauzahlung mit 6m Kündigungsfrist kündigtst.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Umschuldung

    Zitat Zitat von kub0185
    Ich hatte eine ähnliche Konstellation ein Kredit bei der Psd Bank, Riester bei Schwäbisch Hall und zwei Kredite bei der LBank. Im Grundbuch stand aber nur die Psd Bank. Den Rest haben die Banken mit einmalvalutierungserklärungen unter sich ausgemacht.

    Mein Tipp ist lese dir die Verträge der KfW Bank mal gut durch. Bei mir stand drin das ich jederzeit komplett Sondertilgen kann.

    Das man in den Bausparer 7000 Euro so einfach einzahlen kann kannst du bei der Bausparkasse rausfinden indem du da bei deinem heimatschutz Experten anrufst. Bei mir sind nur 5% pro Jahr erlaubt. Also 2500 pro Jahr. Vielleicht kannst ja auch noch was an der Regelsparrate machen oder VL einzahlen. Hast du eine wahlzuteilung vereinbart dann must du nur bis zu dieser auffüllen und dann warten bis die 44 für die Bewertungszahl erreicht ist.

    Alternative für den Bausparvertrag zum auffütter ist das du ihn 10 Jahre nach vollauzahlung mit 6m Kündigungsfrist kündigtst.

    KfW 141 kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. 124 kann zwar auch jederzeit abgelöst werden, aber nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

    Natürlich kann man vorfinanzierte BSV nicht beliebig auffüllen, denn die Bausparkasse will ja, dass der Vorfinanzierungskredit auch eine gewisse Zeit läuft, anders rechnen sich diese Modelle für Bausparkassen (in der Regel gute Zwischenkreditzinsen, die über den BSV und die "nur Zinszahlung ohne Tilgung" refinanziert werden) auch gar nicht.

    Bruno, dein ganzes Horrorszenarium aufgrund der Wohnimmobililienkreditrichtlinie 2016 ist eine reine Katastrophe und vieles davon ist völlig überholt und längst kassiert. Du bringst dem Forum so gut wie keinen Mehrwert und dies mit Beiträgen, die viel Text und wenig Inhalt berücksichtigen

  12. Avatar von Rotti04
    Rotti04 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.01.2020
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Umschuldung

    Hallo Herr Buhmann,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihren Einwurf. Wie Sie vielleicht bemerkt haben, beginne ich mich gerade erst etwas eingehender mit der Materie zu befassen.
    Die Beiträge, welche ich von Ihnen bisher lesen konnte, ließen bei mir den Eindruck entstehen, es in Ihnen mit einem seriösen und mit aktueller Marktkenntnis ausgestatteten Fachmann zu tun zu haben, weshalb mir Ihre Beurteilung besonders wichtig wäre.
    Würden Sie es als sinnvoll erachten über meine Hausbank mit der KfW in Kontakt zu treten um abzuklären unter welchen Konditionen die aktuellen Kredite weitergeführt werden könnten? Die von der Presse kolpotierten Zinssätze der KfW scheinen ja durchaus im unteren Bereich angesiedelt zu sein.
    Sehen Sie es als sinnvoll an, den Riestervertrag zunächst einmal bis zur Zuteilungsreife laufen zu lassen, oder ihn überhaupt nicht in Frage zu stellen? Schließlich enden die Zahlungen ja auch deutlich vor dem Renteneintrittsalter.

    Gruß Thomas Rottstegge

  13. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Umschuldung

    Zitat Zitat von Rotti04
    Hallo Herr Buhmann,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihren Einwurf. Wie Sie vielleicht bemerkt haben, beginne ich mich gerade erst etwas eingehender mit der Materie zu befassen.
    Die Beiträge, welche ich von Ihnen bisher lesen konnte, ließen bei mir den Eindruck entstehen, es in Ihnen mit einem seriösen und mit aktueller Marktkenntnis ausgestatteten Fachmann zu tun zu haben, weshalb mir Ihre Beurteilung besonders wichtig wäre.
    Würden Sie es als sinnvoll erachten über meine Hausbank mit der KfW in Kontakt zu treten um abzuklären unter welchen Konditionen die aktuellen Kredite weitergeführt werden könnten? Die von der Presse kolpotierten Zinssätze der KfW scheinen ja durchaus im unteren Bereich angesiedelt zu sein.
    Sehen Sie es als sinnvoll an, den Riestervertrag zunächst einmal bis zur Zuteilungsreife laufen zu lassen, oder ihn überhaupt nicht in Frage zu stellen? Schließlich enden die Zahlungen ja auch deutlich vor dem Renteneintrittsalter.

    Gruß Thomas Rottstegge

    KfW kann in dem ursprünglichen Sinn nicht prolongiert werden, das Angebot kommt dann von ihrem durchleitendem Kreditinstitut.

    Bei dem Riester Darlehen würde ich vorab die Verträge auf Formfehler prüfen lassen, über einem anderen Thread lasse ich gerade Verträge kostenlos von einem Fachanwalt prüfen.

    Das Wohnförderkonto würde ich nie anstoßen lassen, sprich die Zuteilung des Bauspardarlehens verhindern, bzw. nicht annehmen und das Riesterguthaben samt Förderungen und steuerlichen Vorteilen durch umswitchen in einen Riestersparplan sichern.

    Ich würde wohl das Riesterdarlehen nach BGB § 489 kündigen und für die Restschulden dieses Darlehens, des KfW 124 Darlehens und dem R & V Darlehen zu den jeweiligen Auslaufterminen ein Forwarddarlehen, sowie für die Restschuld des KfW 142 Darlehen ein Sofortdarlehen zeichnen.

  14. Avatar von Rotti04
    Rotti04 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.01.2020
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Umschuldung

    Hallo Herr Buhmann,

    Wohn Riester hintangestellt (damit muss ich mich wohl noch eingehender beschäftigen...), habe ich somit jetzt einen klaren und gut nachvollziehbaren Plan. Und stoße direkt auf das erste Problem:
    Wer vergibt einen Kredit zu Immobilienkonditionen in Höhe von 25.000€? Oder gibt es die Möglichkeit die gesamte Summe zu vereinbaren und den einen Teil sofort abzurufen (in dem Fall 25.000€) und den Rest erst nach Zinsbindung (+6 Monate) also als Forward Darlehen?
    Falls meine Hausbank keine gute Lösung für mich findet, hätten Sie Kapazitäten sich der Sache anzunehmen (wenn das für Sie überhaupt Sinn macht)?

    wie auch immer, schonmal vielen Dank für das Sortieren...

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Umschuldung

    Zitat Zitat von Rotti04
    Hallo Herr Buhmann,

    Wohn Riester hintangestellt (damit muss ich mich wohl noch eingehender beschäftigen...), habe ich somit jetzt einen klaren und gut nachvollziehbaren Plan. Und stoße direkt auf das erste Problem:
    Wer vergibt einen Kredit zu Immobilienkonditionen in Höhe von 25.000€? Oder gibt es die Möglichkeit die gesamte Summe zu vereinbaren und den einen Teil sofort abzurufen (in dem Fall 25.000€) und den Rest erst nach Zinsbindung (+6 Monate) also als Forward Darlehen?
    Falls meine Hausbank keine gute Lösung für mich findet, hätten Sie Kapazitäten sich der Sache anzunehmen (wenn das für Sie überhaupt Sinn macht)?

    wie auch immer, schonmal vielen Dank für das Sortieren...
    Wenn ein Forwarddarlehen gezeichnet wird, werden ja nicht nur die 25.000 Euro aufgenommen, es zählt dann die Gesamtsumme, was ja auch den Vorteil mit sich bringt, dass es keine bzw. nur geringe Summenaufschläge gibt.

    Riester muss parallel geklärt werden, da die Rangfolge geklärt sein muss, bzw. das Riesterdarlehen ebenfalls mit abgelöst werden muss.

Ähnliche Themen

  1. Umschuldung

    Von exosvw86 im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 15.01.2020, 18:24
  2. Umschuldung

    Von valiant im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 24.08.2019, 11:01
  3. Umschuldung!

    Von Panos im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 27.05.2019, 11:10
  4. Umschuldung

    Von RigoRoos im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 06.12.2018, 08:18
  5. Umschuldung

    Von regloh1972 im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 03.01.2012, 17:26