Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht begonnen

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  1. Avatar von luci
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    Standard Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht begonnen

    Ich habe eine Frage zur Prolongation.

    Ich habe zwei Darlehnsverträge in 2019 verlängert, also neue Konditionen/Zinsen/Sondertilgung/Tilgungssatz bleibt der gleiche Betrag/zum Auslaufzeitpunkt der Verträge. Einer läuft im Juli 2020 aus - nach Ablauf der 10 Jahre Zinzbindung , weiterer über 20 Jahre wäre er gekündigt, läuft 3/2021 aus. Beide Verträge wurden bei der bisher finanzierenden Bank verlängert. Ich zahle also weiterhin den alten hohen Zinzsatz bis zu dem Zeitpunkt des Auslaufens der beiden Verträge in 7/2020 und 3/2021.

    Nun ging ich davon aus, dass alle Vereinbarungen der alten Verrträge bis zum Ablauf gelten, ich also nicht vor Ablauf der Verträge schlechter gestellt werde. Diese Schlechterstellung bezieht sich jetzt bei mir auf die vereinbarte Sondertilgung pro Kalenderjahr aus dem alten bestehenden Vertrag. Nun wurde eine Annahme der Sondertilgung 2020 von 15.000,- Euro verweigt und der Betrag an mich das Geld mit Hinweis auf die Prolongationszeit zurücküberwiesen. Die Bank verweigert mir das Recht der Sondertilgung aus dem alten Vertrag, wärend beide Verträge noch bestehen / zu alten Konditionen laufen bis 7/2020 bzw. 3/2021.

    Es ist mir schon klar, dass mit Zeitpunkt des Anschlusses der verlägerten Kredite erst nach einem Jahr wieder Sondertilgungen möglich sind (01.03.2022 bzw. 01.07.21).

    Die Bank hat mir schon einmal die sofortige Rückzahlung eines KFW-Kredites verweigert, erst nach langen Hin und Her hat sich dann doch einer den Vertrag angeschaut und festgestellt, dass dieser jederzeit in voller Höhe rückzahlbar war. Hat uns damals 2200,- Euro Anwaltskosten verursacht, wovon dann die Bank nur die Hälfte trug...

    Ich kann mir einfach nicht vorstelllen, dass ich jetzt vor Ablauf der Verträge, nur durch eine vorzeitige Anschluss der Finanzierung, schlechter in den laufenden Verträgen gestellt werden kann. Es wäre toll, wenn hier einer im Forum mich mal informieren kann, ggf. mit Hinweis auf §§...

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    tneub,

    wenn der Betrag ausgezahlt wird, dann natürlich nicht. Nur entsteht dann für den DN das Problem, dass Sondertilgungen des neuen Vertages z.B. auf 5% begrenzt sind. Wenn der DN sowieso geplant hatte nach Jahr 1 die Sondertilgung aus seinem Einkommen zu tätigen, kann der DN den zuviel ausgezahlten Darlehensbetrag nicht für eine Sondertilgung einsetzen. Da es keine sichere Anlage gibt, die den Darlehenszins erwirtschaftet, würde der DN den Zinsschaden selbst tragen.

    Ideal wäre sicherlich, wenn der DN damit (noelmaxim deutet es ja an) irgendeine Modernisierung, Reparatur, Instandhaltungsmaßnahme vorziehen könnte und den Betrag auf diese Art in die Immobilie investieren würde. Nur wenn es um eine höhere Sondertilgung im deutlich fünfstelligen Bereich geht, ist das auch bei einer Immobilie nicht so einfach umzusetzen. Außer mit viel Glück, dass gerade zum Zeitpunkt x diese größere Maßnahme fällig wird.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von StGe1973
    tneub,

    wenn der Betrag ausgezahlt wird, dann natürlich nicht. Nur entsteht dann für den DN das Problem, dass Sondertilgungen des neuen Vertages z.B. auf 5% begrenzt sind. Wenn der DN sowieso geplant hatte nach Jahr 1 die Sondertilgung aus seinem Einkommen zu tätigen, kann der DN den zuviel ausgezahlten Darlehensbetrag nicht für eine Sondertilgung einsetzen. Da es keine sichere Anlage gibt, die den Darlehenszins erwirtschaftet, würde der DN den Zinsschaden selbst tragen.

    Ideal wäre sicherlich, wenn der DN damit (noelmaxim deutet es ja an) irgendeine Modernisierung, Reparatur, Instandhaltungsmaßnahme vorziehen könnte und den Betrag auf diese Art in die Immobilie investieren würde. Nur wenn es um eine höhere Sondertilgung im deutlich fünfstelligen Bereich geht, ist das auch bei einer Immobilie nicht so einfach umzusetzen. Außer mit viel Glück, dass gerade zum Zeitpunkt x diese größere Maßnahme fällig wird.
    Natürlich gibt es dann das Problem der Beschränkung auf 5%.
    Man würde aber jetzt den eigenen Zinsschaden (Zins >3%) bis zur Verlängerung abwenden, hätte Zeit gewonnen um eventuelle Modernisierungen zu planen oder muß dann eine/mehrere alternative Kapitalanlage suchen und dann die Sondertilgungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Eine 1,x% lässt sich nunmal leichter mit einer alternativen Geldanlage nach Steuern schlagen als eine 3,x%.
    Da kann man nur das beste draus machen und den eigenen Schaden möglichst gering halten.
    Ich persönlich finde es ganz angenehm nicht alles in die Soti zu stecken und für den Fall der Fälle dass einer berufsunfähig oder längerfristig krank bzw. arbeitslos wird, lieber noch etwas Liquidität in Form von ETF in der Hinterhand zu haben.

    Oder man geht zum Fachanwalt mit dem Risiko, dass man selbst falsch liegt und einem nochmal Kosten entstehen.

  4. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Ok, ich verstehe. Das mit der finanzierende Restsumme. So werde ich natürlich erheblich benachteiligt in meinem aktuellen Vertrag. Ich habe auch das Recht noch aus dem "Altvertrag" die prozentuale Tilgungssatz zu ändern - dann hätte ich eine höhere Restsumme führen können, daher sehe ich weiterhin die Zahlen als geplant und nicht verbindlich. Das Wort Sondertilgung wäre die richtige verständlichere Wortwahl gewesen. Es war für mich also nur "prognostiesierte Summen". Auch wurde ausdrücklich im Einschreiben an die Bank zur Verlängerung gefordert, das die Sondertilgung p.a. weiter bestehen bleibt.

    Die Bank spicht von "geplanten Teilrückzahlungen und geplanter und geplanter Tilgung - also war dieses nach meiner Auffassungsgabe ein möglicher Betrag - aber nicht unbedingt fester und das bezog ich auf die Konditionsanpassung nicht auf den alten Vertrag, sondern ob ich noch zusätzlich eine Summe nach Ablauf des Vertrages tätigen will. Deswegen steht ja auch auf der ersten Seite "die neue Sollzinzbindung unmittelbar an die ablaufende Sollzinsbindung anschließt. Daher werden mit Wirkung ab dem "Stichtag" ab dem 01.03.2021 und 01.07.2929 folgende Vereinbarung geschlossen..."

    Es wurde wurde im den Konditionsvertrag "eine neue Sondertilgung nur noch "bezogen auf die Restsumme" von max. 5 % festgelegt.
    Nachfolgend - Der nachfolgende Punkt, "sofortiger Ausschusss der von bestehenden Sonderkonditionen" wurde nicht als Eingriff in den "bestehenden Vertrag gewertet, sonder als Änderung in der Konditionsanpassung, es wurde auf den Stichtag der Sollzinsänderung von mir bezogen.

    Ich Grundsätzlich, dass die Bank die Konditionsanpassung den Anschein erweckt, das die Konditionen erst ab Stichtag wirken, die Bank zu sehr in den bestehenden Kreditvertrag eingreift. Das ist dann doch schon mehr ein neuer Vertrag und entspricht auch nicht dem Gedanken des Gesetzgebers,

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von StGe1973
    Das stimmt zwar theoretisch, aber in der Praxis mM nicht, gerade hinsichtlich Sondertilgungen. Mal weg von lucis Spezialfall mit einer scheinbar sehr ungewöhnlichen Konstellation, bei einer normalen Prologation (Forwarddarlehen) muss sich ein DN definitiv auf die finanzierende Summe festlegen. Der DN muss also zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits wissen, ob und welche Sondertilgungen bzw. zusätzliche Tilgung am Vertragsende des auslaufenden Vertrages er noch machen will. Diese Festlegung ist für die Zukunft fixiert und insofern können keine zusätzlichen (nicht eingerechnete) Sondertilgungen mehr durchgeführt werden.

    Nun ja, theoretisch vielleicht schon, allerdings wäre das wahrscheinlich ein Nachteil für den DN. Die Bank würde dann wahrscheinlich auf jede zusätzliche Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, da durch den nicht abgerufenen Betrag des Forwarddarlehen der Bank über die gesamte Laufzeit ein Zinsschaden entsteht.

    Deshalb würde ich mal behaupten, dass in der Praxis der Abschluss eines Forwarddarlehens mit Finanzierungssumme den alten Darlehensvertrag definitiv bzgl. Sondertilgungen aufhebt bzw. rein rechtlich gesehen natürlich nicht. Nur wird ein DN durch jede weitere Sondertilgung (erlaubte Sondertilgung nach Altvertrag vs. Vorfälligkeitsentschädigung aus Neuvertrag) finanziell Nachteile haben und diese somit nicht tätigen.
    Dass eine bestimmte Summe festgelegt, bzw. der DN diese bestimmen muss, steht außer Frage, nur erschließt es sich mir überhaupt nicht, warum durch die Forwardprolongation wesentliche Bestandteile des alten Vertragswerkes damit hinfällig werden sollten!

    Auch habe ich geschrieben, dass es vom Kern eher keinen Sinn ergibt, da im Anschluss eine Nichtabnahmegebühr fällig wird oder aber Geld aufgenommen wurde, welches ja grundsätzlich in Höhe der Sondertilgung vorhanden war.

    Hier muss auch erwähnt werden, dass das eine die Vertragssituation ist und das andere die Sache ist, was die Bank mit überschüssigem Geld macht. Die eine Bank zahlt aus und sagt, mach damit was du willst und die andere Bank zahlt es nicht aus, da sie einen Verwendungszweck dafür benötigt, da sie z.B. Kapitalbeschaffung nicht bedient.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Mann, Mann

    was für Selbstsame Schreiber hier!

    !) Luci hat bisher nicht mal erklärt wie Sie den Darlehnsvertrag abgeschlossen hat!

    A) Hat Sie bei einen Darlehnsvermittler, der nach den §34 i GewO zugelassen ist!
    B) Bei einen sozialpflichtigen festangesteltter Bankberater bei der Bank beschäftigt ist! Dies entspricht den gebunden Versicherungsvermittler, dieser gilt dann als Auge und Ohr des AG! Und steht auf der Seite des Arbeitgebers! Damit entfällt der sozialpflichtigen festangesteltter Bankberater als Zeuge für den Kunden!

    C) Sie hat nach den gelten Gesetzen und Urteile, ein Darlehn nach den Fernabsatzgesetz beantragt und bekommen! Desweitern hat sie dort auch den 2. Darlehnsvertrag abgeschlossen!

    Lasse mich mal Raten: Es war bei der DSL Online Bank, was faktisch die Deutsche Bank für vermögenslose Kunden ist, in Sinne der D. Bank!
    ( was vermögenslose Kunden für D. Bank sind: So sind in England Kunden, Familien mit eine Gesamtvermögen von 5 Mill. Britischen Pfund nicht für eine persönlich Beratung Investmentbereich geeignet. Das Risiko eine Schadensersatzklage und deren gegensätzlichen Deckungsversicherung, sind durch die jährlichen Beratungsgebühren nicht mehr Kostendecken.
    Der Erfolg der Reform ist das 90 bis 95 % aller Briten von einer persönlichen Beratung ausgeschlossen wurden! Obwohl viele davon eine Beratung wollen, nur bei 15.000 zuglassenen Berater schlicht unmöglich ist!

    Luci sollte erstmal erklären:"Bei wem sie die beiden Darlehn abgeschlossen hat! Und nach welchen Vertriebsweg Sie gewählt hat!

    Und ich kann nur Luci raten: Sie soll erstmal die Darlehnsvertragsnummern anschauen, ob diese gleich sind! Sind diese nicht gleich, so handelt es sich nicht mehr um die Altverträge! Zur Not kann sie ja die Laufbeginn in den Neuverträge anschauen!
    Und nach eine Satz wie diesen schauen:" Der Neuvertrag ersetzt den Altvertrag, zum nächsten Ersten des Folgemonat! DIe sogenannte "Fußstampfentheorie". Hier was Weiterbildungsverweiger
    ...Prozesserfolg nach über hundert abgewiesenen Klagen
    Die Finanzierung mit hintereinander geschalteten Bausparverträgen bezeichnen Fachleute als „Dortmunder Modell“. Ein privatgutachterlich beratener Kläger kam erstmalig auf die Idee, finanzmathematisch vorzurechnen und aufzuzeigen, dass seine Darlehens-Restschuld und die Raten planmäßig absehbar bei hintereinander geschachtelten Bausparverträgen nach X Jahren höher war als zu Beginn. Erst diese qualifizierte Darlegung überzeugte das Gericht erstmals, nach hunderten vorher abgewiesenen Klagen.
    Schließlich wurde das komplexe, verwirrende Finanzierungsmodell auch vom BGH kassiert (Beschlüsse vom 13.07.2010 (Az. XI ZR 71/09, 72/09 und 73/09)). Ein Vorausdarlehen und ein weiterer Bausparer sollten zur Tilgung nach etwa 27 Jahren reichen – tatsächlich ergaben Berechnungen später etwa 34 Jahre als Dauer. Nicht nur die lange Laufzeit, auch die kurze Zinsbindung konnte sich zur Anlegerfalle entwickeln. Ohne Privatgutachter hätte kaum ein Rechtsanwalt den Beratungsschaden darstellen können.
    ...

    Kehrtwende der Rechtsprechung erst durch ordentliche Darstellung und Recherche
    Das OLG Celle (Az. 16 U 127/04, Urteil vom 07.12.2004) entschied dann erstmals: „Obwohl der Senat eine erhebliche Zahl von Entscheidungen (auch im Rahmen von PKH Beschwerden) zur Rückabwicklung von Kaufverträgen, überwiegend mit Beteiligung der Beklagten, jedoch auch mit anderen Verkäufern erlassen hat, ist bisher niemals auch nur ansatzweise die im Tatbestand dargelegte Vertriebsstruktur, das D.er Modell und die damit verbundenen Konsequenzen vorgetragen worden. Dem Senat war dieses D.er Modell und insbesondere das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmte Berechnungsmodell über die Dauer der Finanzierung von ca. 30 Jahren bisher nicht bekannt. Der Senat nimmt das zum Anlass zu Modifikationen seiner Rechtsprechung, auf die im Einzelnen noch eingegangen wird.“
    Keine Beweislastumkehr ohne Dokumentationspflicht oder Protokollpflicht
    Handelt es sich um Finanzprodukte, also die Vermittlung durch Bankberater und Versicherungsvermittler, sind die Kunden weitaus besser gestellt, als der Immobilienkäufer.

    Hierzu entschied der BGH (Az. V ZR 114/07, Urteil vom 13.06.2008) im Fall zweier Bausparverträge und lediglich der Angabe einer Zahlungsbelastung im ersten Monat durch den Vermittler:
    „Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche
    Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind. …“
    Für eine Beweislastumkehr braucht es rechtliche oder tatsächliche Grundlagen, so insbesondere die Dokumentationspflicht. Keine Dokumentationspflicht gibt es aber beim Immobilienverkauf, sowie für die rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater. Anders ist es heute bei der Anlageberatung der Banken, sowie bei der Vermittlung von Finanzanlagen durch freie Vermittler – einschließlich solcher mit Prospektpflicht, sowie bei der Versicherungsvermittlung.
    Auch Personen die Meinen durch eine Rückabwicklung zu helfen sollten dies mal zu Kenntnis nehmen:
    ....
    Diese Gewinnmarge hat sich in den letzten Jahren deutlich vergrößert, nicht nur durch die Niedrigzinsen der EZB.
    Sie stellt mithin die Nutzungen dar, die von der Bank bei der Berechnung des marktüblichen Zinses ebenfalls bei Rückabwicklung wegen Widerruf herauszugeben sind.
    Die Bank muss hingegen nur vortragen, welchen marktüblichen Zins sie berechnen will – denn die Darlegungs- und Beweislast über die darin enthaltenen gezogenen Nutzungen in Form der Gewinnmarge trägt der widerrufende Kunde, der sich auch vor Gericht dazu aber regelmäßig ausschweigt.
    Das Gericht darf dann angesichts des mangelnden Vortrags nicht gewissermaßen von Amts wegen selbst ermitteln.

    Auch sollte man Luci nicht Ratschlägen helfen die erst seit 2016 gelten, Ihren 1 Vertrag schloss weit vor 2016 ab, damit gelten auch nur die Gesetze, die zu diesen Zeitpunkt galten!
    Die Ratschläge von heute werden erst für Verträge, die nach § 489 10 Jahresfrist a) nach den 21.03.2016 gelten und die dazu gehörigen Bedingungen werden damit erst ab 22.03.2026 allgemein und rechtlich einwandfrei zum tragen kommen!
    Und Darlehnsverträge, die vor den 21.03.2016 abgeschlossen wurden, da gilt die alte gesetzliche Fassung und nicht die Darlehnsvermittlerrichtlinie, ab den 21.03.2016!

    Luci hat bei ersten mal auf Beratung und auch beim zweiten mal auf eine Beratung verzichtet! In den oben genannten drei Fällen, hat Sie in zwei möglichen Fällen auf eine Beratung und gleichzeitig zu ihren eigenen Vorteil auf Zeugen und schriftliche Unterlagen, zu ihren Nachteil verzichtet!

    Für das Gericht existiert heute nur derjenige der eine Zulassung für Darlehnsvermittlung mit Grundbucheintrag hat, entweder unabhängige Vermittler mit den § 34 i GewO oder die Darlehnsbank mit den § 32 KWG!
    Und vor der Einführung der Zulassung für Darlehnsvermittlung mit Grundbucheintrag, also die Darlehnsbank mit den § 32 KWG! In keinster weise wurde ein damaliger Vermittler, also vor Einführung der Darlehnsvermittlerrichtlinie bei einer Vermittlung belangt, erst ab einen Straftatbestand des Betruges, Unterschlagung oder Bereicherung an Kundegelder!

    Bruno68

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von bruno68
    Mann, Mann

    was für Selbstsame Schreiber hier!
    Volle Zustimmung.

    Zitat Zitat von bruno68
    Der Erfolg der Reform ist das 90 bis 95 % aller Briten von einer persönlichen Beratung ausgeschlossen wurden!
    Was haben denn die Briten mit der TE zu tun?
    Seitenweise Gefasel, ohne Hilfe. Dann unterlass doch den Spam, wenn du nicht helfen willst.

  8. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Lieber Bruno068,

    ich finde es nett, dass du dich an meinen Beitrag beteiligst. Leider vesuchst Du immer Dinge einzubringen, die hier OT. sind. Das hilft wirklich nicht weiter...

    Es geht hier einzig darum, in wie weit zwei einmal geschlossen Darlehensverträge mit einer Bank /Vertragsbedigung durch einen in der Zukunft liegende Vertragsverlängerung - also rückwirkend "Heute bereits" aus Sicht der in 7 bzw. 15 Monaten beginnen Prolongation den Darlehnsvertrag zu meinen ungunsten heute bereits verändert werden. Zu ungunsten weil zwei Sondertilgungen und eine zukünftige dritte (dann zum 01.01.2021) vertraglich ausgeschlossen werden oder verweigt werden).

    Hierzu haben sich bereits User geäußert, dass die Vertragsverlängerung vertraglich nicht in den noch laufenden Vertrag eingreifen darf.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von bruno68
    Lasse mich mal Raten: Es war bei der DSL Online Bank, was faktisch die Deutsche Bank für vermögenslose Kunden ist, in Sinne der D. Bank!
    Vor allem der hier wieder, ist der so blöd oder tut er nur so!?!

    Bruno, die DSL Bank ist keine Onlinebank, verstehst du das nicht oder willst du das nicht verstehen? Auch hat sie ersteinmal mit den Kunden der Deutschen Bank und den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank überhaupt nichts zu tun!

    Zu dem, was hat der Vertriebsweg, bzw. die Abschlussart und Haftungsfragen hier irgendetwas zu suchen? Was? Da zeichnet jemand - ungeachtet dass es so oder so völlig von der Rolle ist, Haftungsfragen zu erörtern - nach 9 Jahren eine neue Prolongationsvereinbarung ab und da soll es eine Rolle spielen, wer, wann, wie und warum vor 9 Jahren das Darlehen vermittelt hat, ganz zu schweigen von der eigentlichen Frage und dem fachlichen Hintergrund dieser des TE ???

  10. Avatar von Recht_so
    Recht_so ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von luci
    Lieber Bruno068,

    ich finde es nett, dass du dich an meinen Beitrag beteiligst. Leider vesuchst Du immer Dinge einzubringen, die hier OT. sind. Das hilft wirklich nicht weiter...

    Es geht hier einzig darum, in wie weit zwei einmal geschlossen Darlehensverträge mit einer Bank /Vertragsbedigung durch einen in der Zukunft liegende Vertragsverlängerung - also rückwirkend "Heute bereits" aus Sicht der in 7 bzw. 15 Monaten beginnen Prolongation den Darlehnsvertrag zu meinen ungunsten heute bereits verändert werden. Zu ungunsten weil zwei Sondertilgungen und eine zukünftige dritte (dann zum 01.01.2021) vertraglich ausgeschlossen werden oder verweigt werden).

    Hierzu haben sich bereits User geäußert, dass die Vertragsverlängerung vertraglich nicht in den noch laufenden Vertrag eingreifen darf.
    Selbstverständlich können im Rahmen einer Forward-Prolongation auch Vertragsanpassungen für den Zeitraum bis zum Ende der aktuellen Zinsfestschreibung vereinbart werden, so auch ein Wegfall bestehender Sondertilgungsrechte. Insoweit gilt für beide Seiten Vertragsfreiheit. Allerdings wird man jedenfalls bei fehlender Nennung eines konkreten Prolongationsbetrages ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht von einem stillschweigend vereinbarten Ausschluss von Sondertilgungsrechten ausgehen können. Das müsste dann schon in der Prolongationsvereinbarung transparent geregelt sein.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Selbstredend!!!

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