An Luci,
Ich habe so geantwortet, wie sie geschrieben haben! Für sie wirkt es wie letzten Silvester übrig ist...!" Aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat!
Ja, warum hat den der Gläubiger einer Umschuldung vorzeitigt zugestimmt?
Wie schon geschrieben, waren ihre beiden Altverträge über 9 Jahre alt! Folgerichtig standen ihnen seitdem, der"ewige" Widerrufsjoker, wegen der fehlerhaften Belehrung zu!
Schaue ich aber auf das eine Urteil von 02.07.2019 Dortmunder AG Az: 425 C 9251/18
oder auch des KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18, Vorinstands LG Berlin, 11.10.2017 - 4 O 307/16
Sie haben sich über 3 Jahre darauf verzichtet einen neuen Gläubiger ausfindig zu machen! Deren Konditionen gleich oder besser sind!
Aus terminlichen Gründen gehe Ich davon aus, dass Sie zwischen den 10.07.2019 und Ende 31.08.2019, die beiden neuen Darlehnsangebot erhalten haben! Aber mindestens in den Zeitraum der Urteiie
Nur schaut man in den Bericht hin, so gilt dies nur solange bis zu folgenden Punkt, nicht ausgeführt wird:
Zudem hätten die Parteien einvernehmlich Änderungen an dem Darlehensvertrag vorgenommen und ihn damit zugleich bestätigt.
Sie haben selbst dies Unterschrieben, und damit sämtliche Trümpfe aus der Hand gegeben!
Geben sie mir nicht die Schuld wenn ihre Fragen hier nicht beantwortet werden! Dies steht nur einen Fachanwalt zu, und hier ist offiziell keiner als User vertreten!
Auch StGE1973 schreibt: Sehen Sie die Schreiben hier nicht als Kritik, sondern eher als Aufklärung denn daraus ergeben sich etl. Möglichkeiten aus diese prekären Lage zu befreien!
Man sollte nie etwas zwischen Tür und Angel, unterschreiben nur weil es morgen in den Urlaub geht! Dies wird sehr gerne gemacht da der Kunde in einer "Art" Zwangslage befindet und schneller ohne Nachzudenken unterschreibt!
Hätten sie diese Unterlagen einen Fachanwalt vorher prüfen lassen, das hätte Sie vielleicht 500 bis 1.000 € gekostet, aber vielleicht 10 bis 30.000 € Kosten erspart!
Nun zu meiner Person ich bin in diesen Geschäft seit 1999 tätigt, die aktuellen Zulassung umfassen:
- den §34 c Abs. 2 (Konsumkredite),
- den §34 d Abs. 1 (Versicherungen),
- den §34 f Abs. 1 (Finanzanlagen)
- den §34 i (Immobiliendarlehn) der GewO!
Aktuell werden eine Weiterbildungspflicht von 15 Std. jährlich verlangt, diese erreiche ich schon nach einen Monat wenn ich jede Zulassung die 15 Std. einräume! So kommt es vor, dass die Immobiliendarlehns immer einen Gruppen -Todesfallversicherung vorschreiben. Siehe Rückseiten in der Darlehnsanfrage!
Das dabei eine Untersicherung eintritt, wird meist verschwiegen, weil ja die Zulassung (§ 34 d) für eine Beratung in Versicherungsbereich nicht vorhanden ist! Das wäre der Aufhänger für eine Rückabwicklung, wegen illegale Beratung ohne Zulassung bzw. Unterlassung wegen Unterversicherung im Todesfall des Schuldners!
Bruno68