ich weiß nicht ob die Frage schonmal hier diskutiert wurde, brauche ich aber Hilfe.
Ich habe folgendes Problem: meine Finanzierung besteht dass die ganze Summe erstmal ausgezahlt und dann darf ich anfangen zu tilgen.
Leider hat sich, wie immer, die Bauphase verlängert und die letzte Rate an Bauträger wird sich sicherlich verspäten. Mein Bank sagt ich darf gar nicht tilgen, solange es gibt diese offene Rate von 3.5%. Ich habe eine Zinsbindung für 10 Jahre und es sind über 2 Jahren vorbei und ich habe kein Cent zurückgezahlt - nur Zinsen und Bereitstellungszinsen. Wisst ihr ob es gibt eine Variante dieses Problem umzugehen? Darf die Bank mich zwingen nicht zu tilgen, obwohl ich das möchte?
Dass die Tilgung erst nach Vollauszahlung beginnt, ist, soviel ich weiß, völlig normal. Das wird bei dir mit Sicherheit so im Vertrag stehen, also wirst du daran vermutlich nicht viel ändern können. Ob eine mögliche vereinbarte Sondertilgung davon unberührt bleibt, weiß ich aber nicht. Vermutlich geht aber auch das nicht, ist ja auch Tilgung.
Was passiert in dem Fall dass es gäben Streitpunkten un die letzte Zahlung an Bauträger sich für 5 Jahre verspätet? Werde ich dann nach 5 Jahre tilgen können?
Nach Vollauszahlung beginnt die Tilgung, wenn kein anderslautender Tilgungsbeginn vereinbart wurde, bzw. explizit vertraglich auf den Tilgungsbeginn nach Vollauszahlung verwiesen wurde.
Leg das Geld beiseite und tätige dann Sondertilgungen in voller Höhe, wenn das Darlehen voll ausgezahlt wurde.
Welche Darlehenssumme wurde zu welchem Zinssatz und zu welchem Tilgungssatz vereinbart?
Hast du eine Tilgungssatzänderungsotion mit vereinbart?
Hey, hallo und guten Tag! Da wurden wohl schon bei der Darlehensaufnahme Fehler gemacht. Von Seiten des Bauträgers sollte es einen weitgehend festen Bauabschlusstermin geben. Mit der Bank kann dann verhandelt werden, ab wann ein Bereitstellungszins fällig werden muss. Der Termin ist verhandelbar, wirkt sich aber leicht auf die Zinsen aus, muss man halt für sich prüfen. Da Bereitstellungszinse aber vergleichsweise hoch sind, lohnt es sich in der Regel schon. So kann man einiges an Zinsen/ Kosten sparen.
Wenn sich der Bauträger nicht an den Vertrag hält, gibt es auch hier die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern( kömmt natürlich auf den Vertrag an).
Insgesamt ist es immer angeraten, "jeden Cent, den man übrig hat" zu sparen/ wegzulegen, um dann, wenn das Geld sicher nicht zusätzlich zu Zins und Tilgung, also für Unvorhergesehenes, gebraucht wird, wie untern/oben ;-) zu lesen, die Sondertilgungsmöglichkeiten zu nutzen.
Und noch etwas, ich weiß, ich wiederhole mich, der Darlehensvermittler ist verantwortlich für den zu Dir passenden Vertrag, dazu ist er geschult, zugelassen und haftbar - siehe Gewerbeordnung § 34 i. So lange der Darlehensvertrag läuft, kannst Du auch, und das ist meiner Meinung nach besser, diesen Fachmann fragen! Du hast ihn ja dafür bezahlt.
Ich wünsche Dir zum neuen Jahr, alles Gute und ein Ende der Bauphase.
vielen Dank für die Antworte.
Am Ende ist mein Bank damit einverstanden, die letzte Rate mir zu überweisen und die Darlehenssumme ist jetzt voll ausgezahlt.
Es ging nur direkt mit der Bank zu telefonieren, über den Darlehensvermittler hat nicht geklappt. Ich glaube die Interesse von seiner Seite ist nicht so groß.
Hallo bbduianu, Ihre Frage noch wenn die letzte Zahlung an den Bauträger beispielsweise 5 Jahre dauert.
Ja dann fängt eben in 5 Jahren die Tilgung an da dann erst die Vollauszahlung war.
ODER was bei einem Kunden von mir passiert ist, während der Bauphase geht der Bauträger pleite.
Der Bau stockt und es findet keine weiteren Auszahlungen statt.
Und Sie zahlen leider Bereitstellungszinsen.
Dies als allgemeiner Hinweis auch immer darauf achten mit welchem Bauträger man baut.
Glückwunsch dass es nun bei Ihnen so gut geklappt hat.