Zitat von
bruno68
An Marc2512,
Richtig, denn er beschreibt auch seine Situation auch nicht viel besser, um einen Rat zu erteilen! Deshalb schrieb ich auch folgendes:"Nun lässt sich nicht aus der ferne nicht genau ihr Problemlage berichtigen!"
logme, schreibt:"2.) 2015 hatte ich auch einen Bausparvertrag, hier lief VWL. Wurde auch entnommen und für die Immobilienfinanzierung genutzt. Daher gibt es diesen Bausparvertrag nicht mehr!
Richtig hätte heißen müssen entweder gekündigt oder zugeteilt! Sein verwendete Begriff "entnommen" und zur Immobilienfinanzierung könnte bedeuten das dieser Vertrag gekündigt wurden ist! Oder als Leerhülle mit wenigen € Guthaben weiterbesteht!
Daher lässt es sich auch nicht sagen, ob er die Zulagen bekommen hat! In seine Fall könnten es einmal 40 + 43 € jährlich sein, mal Jahre 5 Jahre 415 € mit Ehefrau 830 € Zulagenverlust.
Aber auch das lässt sich nicht so beantworten, denn die Zulage kann ja in den abgeschlossenden Rückdeckungsbausparvertrag seitdem einfließen!
Aber um die Krone aufzusetzten muss man einen Darlehnsvermittler finden, der nach Sichtung des Vertrages die vereinbarten Nebenleistungen wie Todesfallschutz und Gebäudeversicherung einen rechtlichen zulässigen Rat an den Kunden abzugeben!
So ist der Gruppen Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen eines Darlehnsvertrages in etwa doppelt bis dreifach so teuer ,wie ein gesonderter Einzel Todesfallschutz mit Gesundheitsfragen!
Alternativ wäre bei einer Gruppen Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen mit einer Todesfallsumme von 100.000 € die Beiträge in gleicher Höhe zu bezahlen, wie beim Einzel Todesfallschutz mit Gesundheitsfragen von 200. bis 300.000 €.
Um seine Fragen zu beantworten, benötigt man Makler mit den beiden Zulassungen für Versicherungen und Immobilienfinanzierungen! Nur die Arbeit wird keiner Makler machen! Da der Makler nur erfolgsabhängige Vergütung verlangen darf!
Anders sieht es beim echten Honorarberater für Versicherung und Immobilienfinanzierungen aus! Die müssen für die Beratung ohne Abschluss, rechtlich nach den Rechtsvergütungsgesetz (RVG) eine Rechnung erstellen!
Aber die Chance einen der ca. 200 Honorarberater mit beiden Zulassung zu finden und einen Termin zu bekommen, sind so aussichtsreich wie 5 er mit Superzahl oder einen 6er zu gewinnen!
Sein nächste Frage war:"Wegen Wohn Riester! Hier stellt er Fragen die nur ein Immobiliendarlehnsvermittler beantworten darf! Aber auch nur nach Sichtung der Unterlagen dazu!
Folgerichtig kann ich als Vermittler mit allen drei Zulassungen folgendes hier Beurteilen:" Ohne Sichtung sämtlicher Unterlagen überhaupt keine Aussage zu den steuerlichen und Zulagen Ansprüche des Kunden!"
Zu den steuerlichen Sache sind für den Vermittler aber nur die einfachsten Fragen zu beantwortbar, das sonst das abdrifteten in anderen Zulassungen unausweichlich ist. Eine gleichzeitige Zulassung als Vermittler und Steuerberater ist wegen der Interessenkollision, weder in den Standesregeln der Steuerberater, noch aus den Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder Versicherungsaufsicht (VAG) zulässig.
Ein Verstoß dagegen führt
- beim Steuerberater beim vertieften Beraten in Versicherungsbereich, direkt zum Verlust der Zulassung als Steuerberater! Was faktisch ein Berufsverbot gleich kommt!
- beim Vermittler beim vertieften Beraten in Steuerrecht, direkt zum Verlust der Zulassung als Vermittler! Analog gilt dies auch für den Vermittler!
In beiden Fällen würde die Beratung, wegen der Illegalität insgesamt "null und nichtig sein!", siehe auch §134 BGB oder § 203 Abs. 6, einen Anspruch auf Vergütung entfällt, wohl aber die Haftung für Schadensanspruch für den Kunden wegen dieser Falschberatung, bliebe zu Lasten des Vermögens, der beiden genannten Personengruppen bestehen!
Wie sagte schon der römische Dichter Juvenal: "Scire volunt ommes, meredem solvere nemo." ; "Wissen wollen alle, Honorar zahlen keiner!"
bruno68