mein Vater hat 2002 eine Immobile gekauft und sich €100k von der Bausparkasse geliehen.
Dieser Kredit wurde in zwei Tranchen geteilt (€70k und €30k).
Der €30k Kredit wurde als Annuitätendarlehen vergeben und ist mittlerweile abgezahlt. Der erste Kredit wurde jedoch als Bausparkredit vergeben und ist daher sehr teuer (4,5% Zinsen von anfangs 6%).
Dieser wurde zusätzlich nach Tilgung des €30k Kredits in zwei weitere Tranchen geteilt (€50k und €20k). Ich denke es handelt sich hierbei um den Kombikredit (wird abbezahlt über Bauspardarlehen).
In dem €50k Kredit sind mittlerweile knapp €16k angespart worden und in dem anderem waren bereits €9k über die ursprüngliche Summe von €70k angespart. Dort sind anscheinend noch eine Restschuld von knapp über €6k ausstehend. Wie ein vorfinanziertes Bauspardarlehen funktioniert habe ich mittlerweile etwas verstanden. Ich frage mich nur ob wir diesen vorzeitig tilgen können, da dies bei Bauspardarlehen gesetzlich möglich ist. Als mein Vater dies jedoch 2015 machen wollte haben sie von ihm eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung irgendwie vermeiden? Mit Hilfe der 10 Jahresfrist nach Zinsbindung eventuell?
Dadurch das noch knapp €40k Restschuld ausstehen, wird dies wahrscheinlich noch ewig weiterlaufen.
Wäre für jeden Tipp dankbar, da mein Vater sich damit überhaupt nicht auskennt und überfordert ist.
Nach Zuteilung kann das Darlehen neben der Zins-, und Tilgungsrate getilgt werden, wie sie es möchten, bis hin zu einer Volltilgung mit einer Einmalzahlung.
Zuteilung 8/2020 wird wohl bedeuten, dass sich das Vorausdarlehen trotz Zinsfestschreibungszeit 2022 mit dem zugeteilten Bausparvertrag ablösen lässt, müssen sie aber erfragen, denn zwingend ist das nicht.
Kommt darauf an was in deinem Vertrag drinsteht. Ich habe ein pv Anlage und einen wohnriester mit vorrausdahrlehn und da steht drin das ich mindest sparraten xxx leisten muss und das der Vertrag bis zur Zuteilung des BSV gilt. Beim wohnriester darf ich sogar 5% sonderzahlungen bringen.
Bei vielen Vorausdarlehen (das ist ein festes Vertragswerk mit Neuabschluss Bausparvertrag) steht fest bis Zuteilung.
Hier ist aber erstens ein bestehender Vertrag verwendet worden, zweitens die Zinsfestschreibung fest benannt, also eher kein Vorausdarlehen, sondern ein endfälliges Darlehen mit Tilgung in einem (vorhandene) Bausparvertrag.
Nun kommt es auf den Vertrag des endfälligen Darlehen an. Trotz der festen Zinsfestschreibungszeit könnte vereinbart sein, dass die Hypothek vorzeitig abgelöst werden darf, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird, was ich eher nicht glaube. Auch sei zu erwähnen, dass bei solch einem Passus der Bausparer wieder reglementiert ist, in dem man keine Sonderzahlungen tätigen kann/darf, womit man im Grundsatz ja die Zuteilung nach vorne holen kann.
Ich bin manchmal echt erschrocken, was Verbraucher für ihre Lebensinvestition so zeichnen. Das schlechte Produkt (zumindest bei Eigennutzung) endfälliges Darlehen ohneddirekte Tilgung ist das eine, dieses nicht zu kennen, das andere.
mein Vater hat nun ein Schreiben bekommen, dass der Bausparvertrag am 01.07.2022 zugeteilt bzw. bereitgestellt wird. In diesem Schreiben wird bestätigt, dass folgendes Darlehensangebot unterbreitet wird.
Die Bausparkasse unterbreitet dem/der Darlehensnehmer/in und Gesamtschuldner/in (im Folgenden auch "Sie" genannt) ein Darlehensangebot über den Betrag in Höhe von 30k EUR (Darlehensnominalbetrag) für ein Annuitätendarlehen: Bauspardarlehen (nachstehend Bauspardarlehen). Beim Bauspardarlehen entrichten Sie während der gesamten Vertragslaufzeit gleichbleibende Raten, die sowohl einen Zins- als auch einen Tilgungsanteil enthalten (Annuitäten). Mit fortlaufender Rückzahlung des Bauspardarlehens sinken die zu entrichtenden Sollzinsen. Da die Rate bis zum Ende der Vertragslaufzeit gleich hoch bleibt, nimmt bei sinkendem Zinsanteil der in der Rate enthaltene Tilgungsanteil zu. Die letzte Rate kann von den übrigen Darlehensraten betragsmäßig abweichen.
Das Bauspardarlehen wird im Regelfall durch eine Grundschuld in Höhe des Darlehensnominalbetrages mit Übernahme der persönlichen Haftung gesichert. Das Bauspardarlehen inklusive vorrangiger/gleichrangiger Grundpfandrechte darf 80 % des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes nicht übersteigen. Im Einzelfall kann die Darlehensvergabe davon abhängen, dass weitere Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden. Die vorgeschlagene Finanzierung basiert auf der Annahme, dass ein Eigenkapital in Höhe von 0,00 EUR in die Finanzierung eingebracht wird.
Mein Vater möchte den Kredit zum 01.07 komplett tilgen. Sollen wir dan das Darlehensangebot annehmen und unterschreiben oder kann man das mit der BHW auch anders klären. So wie ich das Schreiben verstehe kommen keine Weiteren kosten auf ihn zu jedoch wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen die wahrscheinlich wieder teuer ist…
die Finanzierung geht über den Eigenvertrieb einer BSK aus Hameln?
Was leider negativ der BSK angelastet wird, ist der Zeitpunkt des Abschluss damals nicht unbedingt heute richtig dargestellt wird. Denn, die eigen Vertriebstruppe ist, dafür bekannt, dass, Sie Finanzierungen ermöglicht, die eigentlich kaum oder keine Tilgung vorsieht, weil sonst keine Finanzierung zu stande gekommen wäre
Mir sind persönliche Fälle bekannt, wo mit 0,1 % pro Monat angespart wurde, was 47 € bedeutete. Die restlichen 253 € waren Zinsen, monatlich!
Nach 10 Jahren es waren ja nur 12 % Guthaben vorhanden, 120 Monate mal 0,1 %. In der 2.Runde stieg die Sparquote auf 0,3 % auf 141 € monatlich. Nach weiteren 10 Jahren waren dann 48 % vorhanden. Mit Sonderzahlungen blieben weniger als 45 % als Restschuld, als Umschuldung über.
Diese Kosten jetzt weniger als 20 € monatliche Zinsen! Die Tilgungsrate liegt jetzt bei monatlich 280 €.
Deshalb sage ich, bei solchen Finanzierungswegen, auch "Schraubstockfinanzierung" dazu.
Denn die Alternative wäre die Insolvenz gewesen!
Mit Verwertung der abgegebenen GS Sicherheit, wobei evtl., was bei einer Einmalvalutierungserklärung, eine weitere Sanktion gegenüber den Bürgen möglich ist!
Hier rate ich dem Schuldner evtl. zu einem Wechsel des Gläubigers! Damit die vor 10 oder 20 Jahren abgebenden Dauerschuldversprechen sich offenbaren. Und ob auch Sicherheiten innerhalb der Familie vergeben worden sind.
Denn GS heißt ja, erst mit Bezahlen des letzten € des Darlehns oder Kredit besteht für den Gläubiger kein Anrecht mehr auf die gesamte Grundschuldsumme.
Sie haben keine Zeit mehr, denn die Frist, bis zum 01.07.2022 sehr kurz, evtl. zu kurz.
In weniger als 30 Tagen! Brauchen Sie eine Beurteilung, ich gehe davon, aus dass sie das Darlehn Scheibenweise abzahlen haben. Denn Ihre Beschreibung nach ist es so.
Nun will ihr Vater vollkommen bezahlen! Demnach bedarf er, die Restschuldsumme zum Tag 01.07.2022 zzgl. Tageszinsen! Dies bedarf Schriftform, per Einschreiben! Zu beachten ist, dass weitere Kosten für die Entlassung der GS und die Übertragung der GS anfallen.
Bitte beeilen Sie sich! Um weitere 10 Jahre sich zu ersparen!
Verstehe deine Antwort nicht. Letztendlich geht es mir einfach darum. Soll er die Zuteilung unterschreiben und dann zum 01.07 die Restschuld von 26k auf einmal rückzahlen oder ist das nicht möglich?
In dem beigefügten ESIS-Merkblatt steht geschrieben, dass eine vollständige bzw. Teilweise Rückzahlung jederzeit möglich ist.
Denn rein Rechtlich gibt es ein Darlehn und ein Bausparvertrag, beide haben nicht gemeinsamen zu tun.
Zudem besteht der Gesamtbausparvertrag aus 3 Teile,
a) die Sparphase
b) die Zuteilung
c) die Darlehnsphase
Die beiden Punkte a) und c) sind zeitlich flexibel.
Der Punkt a lässt sich diese zur minimalsten Sperrzeit mindern! Genauso wie bis zur 10 Jahre nach dem Punkt b) der Zuteilung verlängern!
Demnach ist es möglich ein Sparphase von 15 Jahren, 10 Jahre nach zu der Zuteilung also eine max. Zeit von 25 Jahren!
Der Punkt c hat eine max. Laufzeit von 17/18 Jahre, aber laut Bedingung ist es möglich nach der Zuteilung und den Übergang zur Punkt c, die Darlehnsphase jederzeit vorzeitig durch vollständiges Tilgung der Bausparkassenrestschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung!
Aber das hat nichts mit einem Darlehn zu tun. Dieser ist nur ohne einer Darlehnsvertragslaufzeit möglich, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Mit einem zeitlichen gebundenen Darlehnsvertrag wäre dies nur mit Vorfälligkeitsentschädigung, aber dies wäre wegen den zeitliche Verkürzung eine erhebliche Veränderung des eff. Zinssatz.
Daher ist immer eine Grenzwertrechnung durchzuführen, denn auf einem Seite steht der Verlust von Zinsgewinnen, wegen Verwendung von zinserwirtschafteten Kapital zur Schuldentilgung, zwecks Zinsersparnis.
Ich hoffe, Sie verstehen jetzt, warum es nur noch wenig Zeit vorhanden ist!