Zitat von
bruno68
Hallo FrankZayn82,
eine echte seltsame Entscheidung von ihnen? Klar ist dass Sie den Restbetrag von 6k€ auf den Teilbetrag von 20 k€ Bausparvertrag bezahlen wollen und können!
Zwar wäre der eine Teilvertrag erfüllt und bezahlt!
Aber was ist mit den 50 k€ Darlehn? Sicher ist das einmalige Kosten für die Teilung angefallen totaler Blödsinn, eine Teilung kostet keine Gebühren sind und für Führung der beiden Konten doppelte Kontogebühren berechnet?
So stellen sich jetzt neue Fragen: Warum? Das Thema ist ausführlich beantwortet!
a) Wurden diese Kosten extra bezahlt? Oder sind diese Kosten durch die Entnahme aus den Guthaben des Bausparvertrages bezahlt wurden? ??????? Gebühren werden beim Bausparen fast ausschließlich dem Guthaben entnommen
Natürlich ist der 70 k€ Darlehnsvertrag durch die Teilung untergegangen, was aber nicht untergegangen ist, ist die Neuberechnung des 50 k€ Darlehn fand eine Neuerung 2012 statt, so ist die Zuteilung auf 2022 verschoben wurden! Hier folgen weitere Fragen:
1) Ist bei der Teilung die Sparrate bei den 50 k€ und die Tilgung bei den 20 k€, in gleicher Höhe geblieben oder angestiegen?
Sollte die dies nicht geschehen sein, so ist mit einer Lücke zwischen den Ablauf des Vorausdarlehn und der Ablösung durch den Bausparvertrag zu erwarten!
Denn meist führen bei der Ablöse durch den Bausparvertrag, zum Anstieg der Zins und Tilgungsleistung wurde dies nicht durch eine Erhöhung des monatlichen Gesamtbetrag gelöst,verlängert sich die Laufzeit des Vorausdarlehn!
Allerdings ist hier zu beachten das der Zinssatz um 1,5 % gesenkt wurden Wo steht das? Wie kommt man auf solch eine Aussage?? ist. Der Verbleib der Zinsersparnis von 50 k€ davon 1,5 % jährlich macht 750 €? mal 8 Jahre runde 6.000 €, wo diese Verblieben sind? ???????????????????????????
Natürlich stellt sich die Frage :"Ist die jährliche gesparte Zinssumme von 750 €, trotzdem eingezogen wurden und auf welchen Konto gutgeschrieben wurden? Was ist denn das für ein Schwachsinn? Warum sollen nicht zu zahlende Zinsen eingezogen werden, ungeachtet der Tatsache, dass es diese Zinsreduzierung gar nicht gegeben hat?
Auch frage ich mich:"Was wollen sie mit den Bausparvertrag zukünftig machen, wenn Sie direkt die 50 k€ tilgen wollen? Das gleiche Spiel noch mal?" Hast du die Intension des TE nicht erkannt/gelesen?
Alternativ wäre hier die Möglichkeit alles 2020 zu beenden! ??? Wie soll das gehen??? Wie? Warum das Datum 2020??????
So müsste der BSV mit einen Restbetrag aufgefüllt werden, so das dann Anfang/Mitte/Ende 2020 die Zuteilung fällig wird! Das kann sich nur um den Restbetrag bis zu den 40 % oder 50 % (20.000 bis 25.000 € Guthaben), also zwischen 4 k€ und 9 k€! Raffst du nicht, dass das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen werden soll? Vor allem, eine Auffüllung, um die Zuteilung zu beschleunigen, um dann das teure Bauspardarlehen sofort nach Zuteilung abzulösen, würde viel zu lange dauern!!!
Dann lassen Sie sich die Vorfälligkeit zum 06.2020 ausrechnen! Als Referenz wird wohl die Umlaufrendite von - 0,4 bis 0,3 % genommen, mit den 4,5 % Zinssatz ergibt es einen Vorfälligkeitszins von 4,9 % ?????????????????????????????????????????????????? ????????????????????????????? abzüglich der Wiederverleihung Zinssatz von 0,8 (?) ergibt einen Rechnugszins für die Vorfälligkeit von 4,1 % p.a., bei 50.000 €, runde 2.050 € jährliche Vorfälligkeit! Völlig falsche Berechnung!!!!
Da aber als Ersatz Der zugeteilte Bausparvertrag das Darlehn ersetzt, könne man als Ersatzzins diesen Zinssatz als Vorfälligkeit verwenden!
statt der 4,9 % mit den Refinanzierungszinssatz des BSV bzw. 2,5 % Zins, ergebe sich einen Vorfälligkeitszinssatz von 2,4 %, bei 50.000 € macht 1.200 € jährliche Vorfälligkeit! Zahlen sie 2 bis 3 Monate regulär ein und den Rest bis 0 € dann innerhalb eines Monats! Man, dafür ist entscheidend, ob nach Aktiv/Aktiv Methode oder Aktiv/Passiv Methode abgerechnet wird
Ich glaube ihnen ist viel wichtiger das die Sache endlich endet! Ach!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn sie Fertig sind, übertragen sie die Grundschulden auf die Hausbank (dies kostet nichts Sage mal, natürlich kostet eine Abtretung eine Gebühr!!!!!!!!!!!!!!!! und die Grundschulden können sobald Sie gebracht jederzeit wieder verwendet werden!). Haben sie kein Vertrauen in die Hausbank mehr, lassen sie die Grundschulden durch ein Notar löschen! Dies Kostet etwas! Aber frei ist frei!
Mein Tipp für die Zukunft für sie ist:"Gehen Sie unbedingt zu einen unabhängigen Immobiliendarlehnsvermittler, analog gilt dies auch für Finanzanlagen und Versicherungen, lassen sie dies von Vermittler schriftlich geben! Das dieser unabhängig agiert!"
Bruno68