kurzes Intro: ich bin gerade dabei ein Reiheneckhaus in 58675 Hemer zu erwerben, welches sich auf ein Erbbaugrundstück befindet (58 Jahre Restlaufzeit).
Den Großteil des Verkaufspreises zzgl. NK würden meine Partnerin und Ich mit EK stemmen, sodass ein Finanzierungsbedarf von ca. 40.000-€ fremdfinanziert werden müsste.
Rahmenbedingungen :
Haushaltsnettoeinkommen: 4.300-€
Kinder : keine
Alter : 31/29
Anstellung: beide unbefristet
Meine Frage: kann ich die gesamte Finanzierung bloß über die KFW laufen lassen und wenn ja, welche Bank spielt da überhaupt mit? Aktuell ist der Zinssatz bei 0.85%.
Oder ist der Weg über einen Privatkredit unkomplizierter, da keine Eintragungen ins Grundbuch etc. Hinterlegt werden müssen oder ein Gutachten von der Bank verlangt wird ? Mir ist auch bewusst, dass der Privatkredit von den Konditionen nicht an eine besicherte Baufinanzierung herankommt. Da pendelt es sich zwischen 2.8 - 3.5% ein.
Ich bin offen für eure Ratschläge und freue mich auf den Austausch.
Naja bevor du einen Privatkredit zu 3,5 % aufnimmst geh lieber zur Bank und hol dir einen Konsumentenkredit für 3% oder weniger bei den Daten. Ansonsten zu KFW müssen die anderen was sagen, da hab ich keine Ahnung von.
Oder ggfs zwei Bausparverträge als Blankodarlehen + Tilgungsaussetzungsdarlehen. Dann könntest du auch ums Grundbuch herumkommen und solltest bessere Zinssätze als beim Privatkredit erzielen.
—> Ggf. kannst du zu diesem Lösungsansatz den User C. Andreas befragen.
Schau dir mal Modernisierungskredit bei der Psd Bank West an. 5J 1,8% vielleicht bekommt du den auch bei einem Kauf. Vielleicht ist es ja auch eine Option 50.000 aufzunehmen und gleich was zu renovieren wenn notwendig dann bekommt ihr wahrscheinlich bessere Konditionen.
leider muss ich ihnen mitteilen das so nicht finanziert wird!
So bedarf es oberhalb von 30.000 € eine Sicherheit, bis 29.999 € keine! Da Sie 40.000 € benötigen spielt dies keine Rolle mehr!
Dante vorschlag wird mit schöner Regelmäßigkeit eine Restschuldversicherung mit irren Nebenkosten beinhalten! Ob da es mit 3 % auskommt, mehr als fraglich.
Was Klaflus vor schlägt ist teilweise gesetzlich unzulässig! Und wird grundsätzlich der Anfechtung geahndet!(Rückabwicklung)
Allerdings wäre hier mit einen BSV es möglich.
Beispiele:
a) BSV mit 100.000 €, sofort mit 10.000 Guthaben auffüllen, Finanzierung einen nicht zugeteilten BSV bis 5 Jahre durch ein Darlehn vorfinanzieren, 1,05 % p.a. Zinsen lassen ca. 1.050 € Zinsen jährlich!
Den Restbetrag von 20.000 oder 30.000 € in den nächsten 60 Monaten, mit 350 € oder 500 € nachsparen.
b) BSV Riester über 100.000 € als Sofortdarlehn abschliessen, Nachsparen bis zu Zuteilung ca. 10 Jahre, danach nur tilgen!
Auch Kub0185 Vorschlag scheitert weil es keine 50.000 € Kredit ohne Sicherheit gibt! Kauf man ein Auto auf Kredit wird ja auch einen nicht der KfZ Brief ausgehängt! Das gleiche gilt auch beim Darlehn auf das Haus, nichts Darlehn wegen fehlender Sicherheit einer Grundschuld.
Über die Nebenkosten wurde aber bisher nicht geredet! Daher bitte die Darlehn AGB's beachten!
Was Klaflus vor schlägt ist teilweise gesetzlich unzulässig! Und wird grundsätzlich der Anfechtung geahndet!(Rückabwicklung)
Allerdings wäre hier mit einen BSV es möglich bruno68
Hallo Bruno,
Würde mich interessieren was teilweise gesetzlich unzulässig ist? Kannst du das etwas ausführen? Danke!
Ist es auch gesetzlich unzulässig, wenn
ER einen BSV abschließt UND
SIE einen BSV?
Hab es so gelesen, dass beide zusammen finanzieren wegen
„Haushaltsnetto 4300, Alter 31/29, beide unbefristet angestellt“
Das Stimmt nicht Bruno68 die 30.000 Grenze gilt nur bei Bausparkassen. Eine Bank darf mir in auch ohne dingliche Absicherung einen höheren Kredit gewähren. Da scheint die Schallmauer bei 50.000 zu liegen.
vielleicht kommen sie selber darauf! So mal was von Ehegattenbürgschaften gehört?
Innerhalb einer Ehegemeinschaften kann jeder der beiden Eheleute jederzeit:
Das Besondere daran ist:“ Ohne das der Zustimmung des anderen bedarf!“
Folgerichtig ist es möglich durch die Ehegattenbürgschaft innerhalb der gesetzlichen Ehe möglich, jederzeit ohne Angaben von Gründen ein Darlehn aufnehmen!
Der Zustimmung des Ehepartners bedarf in diesen Fall eben auch nicht!
Hier eigen sich sehr gut Bausparverträge, die vor der Ehe abgeschlossen wurden sind!
So lange diese bespart werden, gibt es keine Probleme. Werden diese aber zugeteilt, wird das Minus zu 100 % den anderen Ehepartner, nach der Eheschließung zugerechnet!
Dass nennt man Gütergemeinschaft!
Bei einer Gütertrennung bedarf es eine einmalige Unterschrift des Ehepartners um die Gütertrennung dauerhaft auszuhebeln! Das gilt natürlich auch für eine "wilde" Ehe!
Deshalb sollte man als Ehepartner sehr sparsam mit seiner Unterschrift umgehen! Insbesondere wenn die Unterschrift digitalisiert den anderen Ehepartner vorliegt! Da der andere Ehepartner defakto dann eine Blancounterschrift seines Ehepartner hat!
Noch Fragen?
Im Umkehrschluss heißt dies, wenn beide Eheleute jeweils ein Darlehn aufnehmen haften beide wechselseitig für das Darlehn des anderen zu eine 100 %, was dann eine 200 % ig Verschuldung bedeutet!
Denn jeder Ehepartner schuldet den Gläubigern den Kredit, Darlehn zu 100 %, kraft Eheschluss oder Unterschrift!
Verdient einer der beiden Ehepartner kein Geld, so ist sein Ansinnen auf ein Darlehn, Kredit eher ein Traum, denn Wirklichkeit sein.
Dafür sorgte schon das BGH in seinen Urteile von 14.05.2002, Az. ZR 50/01 und AZ. 81/01!
Bürgschaftsausschluss, wegen krasser Überforderung des anderen Ehepartner!
Allerdings scheißt der Ehepartner mit Geld das anderen Ehepartner um sich, so haftet diese(r) trotzdem, da sie dabei mit geholfen hat, die Überschuldung mit zu verursachen!
Alls Beweis dienen hier Kontoauszüge von EC-, Kreditkarten und oder Bargeldabhebungen von Konto! Insbesondere der letzten 3 Jahre (siehe auch § 199 BGB Verjährung) vor der Insolvenz!
Auch ein recht guter Schutz, bevor der Ehepartner das weite Suchen kann, so erreicht man auch die goldene Hochzeit! Nicht der Ehering bindet, sondern die völlig wirtschaftliche Vernichtung droht bei einer Scheidung, durch den anderen Ehepartner!
Während dieser nach der Scheidung in die Schweiz auswandert und sich mit den Millionen ein Leben in angenehmen gestaltet, lebt der andere trotz aller Anstrengung auf den Niveau von Hartz IV bzw. dahinvegetiert!