Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

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  1. Avatar von Breeznsalzer
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    Standard Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage (welche ich durch Google-Recherche nicht geklärt bekommen habe) bzgl. meines Riesterguthabens bei einem evtl. Wechsel des Anbieters.


    Aktuelle Situation:
    Ich habe in 2006 einen Riester-Vertrag bei Union-Investment (UniProfirente) abgeschlossen, welchen ich am Ende des Jahres nur dann noch weiter mit Zahlungen auffülle, wenn ich sonst im Laufe des Jahres steuerlich kaum etwas zum Absetzen habe.
    Ich habe mich nie so recht mit dem Vertrag beschäftigt, und umso überraschter war ich jetzt, als ich sah, wie sich die Sache entwickelt hat.
    - Gesamtwert: ca 48000€
    - Aktueller Gewinn/Verlust: ca 9000€
    - Realisierter Gewinn/Verlust ca 14000€
    Ich habe also (aktuell) meine Beiträge fast verdoppelt (was ich so gar nicht erwartet hätte).

    Überlegegung:
    Da bei Riester die eingezahlten Beiträge ja garantiert sind, könnten im WorstCase (wenn also der Fonds komplett abschmieren würde) der Gewinn (bzw. nur der nichtrealisierte Gewinn) weg sein. (Ich bin übrigens 48 und habe also noch gut zehn Jahre Zeit bis zur Verrentung)

    Fragestellung:
    Was ist, wenn ich jetzt zu einem anderen Anbieter wechsele (konkret schwebt mir evtl fairr-Riester vor)? Dann nehme ich ja das ganze Guthaben (48K) mit. Oder täusche ich mich hier schon bereits?
    Wenn ich dann das Guthaben in Höhe von 48000 € "umziehen" würde, dann wären dies ja meine Einzahlungen (Beiträge) bei meinem neuen Anbieter (welche ja auch wieder garantiert sein müssten?). Somit hätte ich durch einen möglichen Wechsel eine Absicherung des Gewinns erzielt. Oder täusche ich mich auch hier?

    Würde mich sehr freuen, wenn ich hier ein paar hilfreiche Antworten bekommen könnte.

    Vielen Dank!

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    An Breeznsalzer,

    wer hat ihnen den Mist Anbieterwechsel eingeredet? Sie haben die Riester Sache überhaupt jemals Verstanden?

    Sie haben als einer der wenigen Riestersparer, die mehr Vermögen heraus bekommen als das was sie eingezahlt haben! Erklären sie warum wollen sie diesen Mehrwert vernichteten?

    Ist es hip, mit seinen Vermögen Blödsinn zu machen? Damit man wie die Mehrheit der Riesterrentner in die Altersarmung dahin zu vegetieren? Ja dann, verschleudern Sie ihr Vermögen durch Sinnloses handeln!

    Allein ihre Aufzählung spricht schon darüber, dass sie selbst überhaupt keine Ahnung haben, über den Ablauf in der Übergangsphase in den letzten 10 Jahren bis zur Rente!

    Ihre Vermögensaufteilung in der jetzigen Sparphase hat überhaupt nichts mit der Vermögensaufteilung in der Rentenphase zu tun!

    Es ist Blödsinn zu glauben das das Gesamtguthaben, ab Rente zu Verfügung stehen! Aber das widerspricht der Altervorsorgedurchführungsverordnung (siehe auch Steuergesetz)!

    Um zu wissen, was als Rente, ab Rente bis 85 Lebensjahr rauskommt?

    A) Dann müssen Sie ihr Altersvorsorgevermögen zwischen Beitrag und Zulage aufteilen!
    Aa) Aus diesen Beitrag ziehen Sie 5 % ab, für die Kosten des 1. Versicherungsmantels!
    Ab) Aus der Zulage ziehen Sie 5 % ab, für die Kosten des 2. Versicherungsmantels!

    Nun gehen Beispielsweise mit 65 Jahre in Rente, dann wird das Restvermögen in Höhe von 95 % durch 240 Monate geteilt und das ergibt dann die Riesterrente, die Überschüsse (die nicht garantierte) sind die zufälligen jeweiligen Zinsgewinne des vorjährigen Jahres in der Rentephase!

    Nach dieser Planung sind dann ihre Beiträge bis zu 85.Lebensjahr aufgebraucht! Sollten sie über das 85 Lebensjahr leben, so wird das vorhandene Vermögen der Zulage dazu verwandt um dieses Langlebigkeitsrisiko abzudecken!

    Damit steht fest, das der Gewinner des Sterblichkeitsgewinns unter dem Gesichtspunkt der Totale immer die Versicherung ist!

    Reste der Beiträge von den Sparer, die vor den 85 Lebensjahr versterben, fallen der Versicherungsgemeinschaft zu! Beim Versterben des Sparers/Rentners fallen alle Zulagen an den Staat zurück! Die Erben gehen dafür immer leer aus!

    Statt sich mit den hippen Müll eines wechseln zu beschäftigen sollten Sie sich jetzt schon Gedanken machen:"Wie Sie aus ihren Fondsparplan in ihre zukünftige Fonds- bzw. Kapitalgebunde Lebensversicherung kommen.
    Um nicht bei den Renteneintritt wegen der fehlenden Rentengarantie von 20 Jahren, einen förderschädliche Bescheid der Zulagenstelle zu erhalten und sämtliche Zulagen, steuerliche Vorteile neben der 2 % ige jährliche Verzinsung, schon zu Rentenbeginn abgezogen bekommen! Und am Ende des Geldes aus der Riestersache, dauerhaft zu verarmen!

    Sollten Sie trotzdem ja noch wechseln wollen, kann ich ihnen nur Mitteilen dass es gegenwärtig nur noch 3 Versicherer gibt, die für fremde Sparpläne offen sind! Und zwar nur zu deren Konditionen! Also, richtig teuer sind!

    bruno68

  3. Avatar von Ozymandias
    Ozymandias ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Fairr-Riester ist relativ gut in der Ansparphase. In der Auszahlungsphase allerdings nicht.

    Wer wechselt zerstört seinen vorteilhaften Rentengarantiefaktor und die Uniprofirente hat relativ gute Bedingungen in der Auszahlungshpase, das Geld wird weiterhin gut angelegt.

  4. Avatar von Breeznsalzer
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Habe ich irgendein falsches Wort in meiner Eröffnungsfrage benutzt, weil hier gleich jemand so dermaßen aus dem Sattel geht und sich einer Ausdrucksweise bedient, dass man ihn eigentlich gar nicht ernst nehmen kann?

    Ja, ich gebe zu, dass ich das Thema vielleicht nicht verstanden habe.

    Und:

    Ja, ehrlich gesagt interessiert mich das Thema auch nur am Rande.

    Und am Rande heißt, dass ich mich jetzt (wo ich mal ein wenig Zeit dafür habe), mich in der Thematik etwas aufschlauen wollte.... mehr auch nicht.

    Deswegen dachte ich, ich stelle meine Frage einfach mal in einem (auf den ersten Blick kompetenten) Forum.
    Habe mich da wohl ein wenig blenden lassen.
    Aber ein Versuch war es wert.

    Trotzdem allen ein frohes Fest!

  5. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Zur Frage ob nach einem (evtl. kostenintiensiven) Wechsel das übertragene Kapital oder der gesamte Datensatz von Beiträgen/Zuschüßen/Gewinnen/Steuervorteilen an den neuen Versicherer (oder das Riester-Amt) übertragen wird, weiß ich nicht.

    Mich würden aber vermutlich die inzwischen schlechteren Bedingungen und die beim neuen Anbieter erneut anfallenden Kosten und die entsprechende Bürokratie davon abhalten - sonst würde ich mich beim potentiellen neuen Versicherer erkundigen.

  6. Avatar von obelix
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Zitat Zitat von bruno68
    Mist ...? ... überhaupt jemals Verstanden?

    .. hip, ... Blödsinn zu machen? ... Ja dann, verschleudern Sie ihr Vermögen durch Sinnloses handeln!

    Allein ihre Aufzählung spricht schon darüber, dass sie selbst überhaupt keine Ahnung haben, ...

    Es ist Blödsinn ...

    ... den hippen Müll ...

    Der Beitrag wäre für mich deutlich besser zu lesen und wertvoller ohne diese "Schimpfkanonaden". Muss das sein? Ist das in Ihrem persönlichen Umfeld hip? Grausam.

  7. Avatar von Breeznsalzer
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Selbst ohne die Schimpfkanonaden ist der Beitrag völlig inhaltsfrei bzgl. der eigentlich gestellten Frage (die ich zunächt bewußt einfach gehalten habe, damit sie nicht missverstanden wird).

    Eine Aufzählung völlig irrelevanter Erläuterungen bzgl. Irgendwas völlig abseits des Themas.

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    An Breeznsalzer,

    ich wollte sie aufwecken, bevor sie sich selbst wirtschaftlich vernichten! Ihre Fragen zeigen doch eindeutig wie wenig Sie von Riester verstanden haben!

    Sie besitzen nur ein Fondsparplan in der Rechtsform "Riester", was nachher beim Eintritt in die Rentenphase rückwirkend förderschädlich ist! Folgerichtig müssen sie bzw ihr Anbieter ihren Sparplan durch einen Kauf eines Versicherungsmantel in eine Versicherung, der Art "Fonds- oder Kapitalgebundene Versicherung wandeln!

    Weil sie ein Riester Union Sparplan haben, können sie förderunschädlich rechtzeitig in eine R+ V Riester, Typ Fonds- oder Kapital Rentenversicherung kostenpflichtig wandeln! Denn nur Versicherungen dürfen Garantien über die Höhe und Laufzeit der Rentenleistungen abgeben!

    Reine Riester Investsparpläne, denen ist es gesetzlich verboten, irgendwelche Garantien auszusprechen!

    utopus hat richtig erkannt, dass Beiträgen/Zuschüssen/Gewinnen/Steuervorteilen an die Zulagenstelle jährlich gemeldet werden!

    Für diese Stelle sind folgende Daten wichtig:
    1) jährliche Zulage plus steuerliche Vorteile mal 2 % jährliche Verzinsung mal Laufzeit 43 Jahre

    Wie man unschwer erkennen kann, müsste man jeden Steuerbescheid seit Abschluss Riester anschauen und jede Riestervergünstigung aufschreiben und bis zur Renteneintritt mit 2 % verzinsen!

    Was die meisten Steuerpflichtigen nicht verstehen ist auch dass die jährlichen steuerlichen Vorteile der Riesterrente mit der jährlichen Steuerschuld, bei der Zusammenveranlagung eines Ehepaares mit Steuerklassen Kombi 3/5 "verschwindet"!
    Damit Zahlen Sie mit den steuerlichen Vorteilen der Riesterente heute ihre Steuerschuld, mit den Geld was später in Rentenphase fehlen wird! Denn ab 2030 werden die Renteneinkünfte mit ca. 90 % versteuert!

    Und ab hier kommen wir in den Bereich der steuerlichen Beratung, die nach den BVerfG- Beschluss vom 18. Juni 1980, 1 BvR 697/77 "Steuerberaterurteil", was den Versicherungs Vermittlern verboten ist!

    Man umgeht dies elegant als Versicherungsvermittler, durch einfaches unter- oder/und weglassen, der den gesamtheitlichen steuerlichen Bereich umfasst. Was zu lasten der Riesterkunden geht, die glauben nur die jährlichen Zulagen zu erhalten!

    Aber man sollte sich selber mal die Frage stellen: Wie denn bei einen max Beitrag von 90.300 €, in die Riesterente ein Saldo bei der Zulagenstelle von bis zu 60.000 € aufbauen kann? Was ja eine Förderquote von 65 % entspricht!
    Durch die Zulagen?, Der Verzinsungen? oder sind es auch die steuerlichen Vorteile über die Laufzeitlänge?

    Wer sich für die Altersvorsorge plant bedarf grundsätzlich mindestens 2 Gesprächspartner, einen Versicherungsberater bzw. Makler und sein Steuerberater der eine vermittelt und der andere berechnet die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens (Riester) zum Zeitpunkt des Abschlusses aus!
    Beide Berater dürfen nur einfachste Fragen in den wechselseitigen Bereichen beantworten, sonst findet faktisch automatisch eine wechselseitige Stammesmeldelücke statt, was zum Verlust der Zulassung führt!

    Wenn jetzt noch einer behauptet er habe sich selbst informiert, so belügt er sich selber, denn er kann sich nur plakativ rechtsunsicher und lückenhaft informiert haben!

    bruno68

  9. Avatar von peer
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Zitat Zitat von Breeznsalzer
    Selbst ohne die Schimpfkanonaden ist der Beitrag völlig inhaltsfrei bzgl. der eigentlich gestellten Frage (die ich zunächt bewußt einfach gehalten habe, damit sie nicht missverstanden wird).

    Eine Aufzählung völlig irrelevanter Erläuterungen bzgl. Irgendwas völlig abseits des Themas.

    Bruno68 glänzt in diesem Forum immer wieder durch völlig sinnentleerte, seitenlange, unverständliche Monologe voller Schimpftiraden in unverständlichem Kauderwelsch. Da brauchst du nichts drauf zu geben.

  10. Avatar von Breeznsalzer
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Irgendwie habe ich schon wieder keinen Bezug zur ursprünglichen Frage finden können.

    Aber ich muss gestehen, das es durchaus Unterhaltungswert hat... vor allem wenn jemand davon ausgeht, dass mich mein Riester-Vertrag wirtschaftlich vernichten könnte.

    ... darüber habe ich echt noch nicht nachgedacht....

  11. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Wieso glaubst du aber das bei Fairrister dein Geld sicherer ist? Ich dachte das die einen Teil deines Geldes in sichere Anleihen Fonds umschichten.

  12. Avatar von utopus
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Anleihen können auch stark abstürzen - wenn z.B. die Zinsen steigen sollten ...

  13. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Da hoffe ich doch das sie Anleihen mit kurzer Laufzeit nehmen.

  14. Avatar von Breeznsalzer
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Niemand hat doch behauptet, dass das Geld bei fairr "sicherer" ist. (Wieder ein Hinweis darauf, dass die Fragestellung nicht verstanden wurde)

    Fairr war nur ein Beispiel eines möglichen Anbieters...

  15. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Zitat Zitat von Breeznsalzer
    Hallo zusammen,
    Überlegegung:
    Da bei Riester die eingezahlten Beiträge ja garantiert sind, könnten im WorstCase (wenn also der Fonds komplett abschmieren würde) der Gewinn (bzw. nur der nichtrealisierte Gewinn) weg sein. (Ich bin übrigens 48 und habe also noch gut zehn Jahre Zeit bis zur Verrentung)

    Fragestellung:
    Was ist, wenn ich jetzt zu einem anderen Anbieter wechsele (konkret schwebt mir evtl fairr-Riester vor)? Dann nehme ich ja das ganze Guthaben (48K) mit. Oder täusche ich mich hier schon bereits?
    Wenn ich dann das Guthaben in Höhe von 48000 € "umziehen" würde, dann wären dies ja meine Einzahlungen (Beiträge) bei meinem neuen Anbieter (welche ja auch wieder garantiert sein müssten?).
    Hier nochmal deine Frage... Ich lese das du Angst hast das deine Fonds Nicht sicher sind und das du deswegen den Anbieter wechseln willst.

  16. Avatar von Breeznsalzer
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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Nein. Keine Angst.

    Die ursprüngliche Frage zielte darauf ab, ob ich bei einem Anbieterwechsel mein gesamtes Guthaben in Höhe von 48000€ (abzgl. evtl. Wechselkosten) mitnehmen kann, welche dort dann als Beiträge (die ja bei Auszahlung garantiert sind) gelten?

    Natürlich geht es ein Stück weit um Sicherheit... aber nicht in dem Sinne, als dass ich kein Vertrauen in die UniProfiRente hätte (sondern, ich nenne es mal so: bisher gemachte Gewinne durch einen Wechel in Beiträge (mit Garantie) "umzuwandeln".

  17. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    So wie ich das bisher gelesen habe übertägst du nur die Guthaben und verlierst die beitragsgarantie. Das habe ich hier gefunden.

    https://www.finanzberatung-bierl.de/...r-union-no-go/

    Die Webseite ist von einem Finanzvermittlern er könnte also auch eigene interresen haben!

    Wie hoch ist den der Aktieanteil bei dir?

  18. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Ach ja,

    Ich geb dir Recht kub0185, das mit den Verlust der Rentengarantie von der Union!

    Was Breeznsaler schreibt zeigt doch schon völlig Wissensfrei ist! So will er mit 58 in Rente gehen, obwohl er Jahrgang 1971 ist!
    Ich bin selbst Jahrgang 1968 bei mir schreibt Gesetzgeber vor, das ich nicht vor 67 die gesetzliche Rente erhalte! Alternativ 3 Jahre früher aber dann mit 10,8 % weniger Rente!
    Und er will mit 58 Jahre in Rente? Wovon?
    Zwar kann kann man jederzeit den Anbieter für wenig Geld wechseln, was er dafür Verliert sieht dieser aber nicht!

    Beim Wechsel werden die Bedingungen gekündigt, so werden wohl das alte Renteneintrittsalter mit vernichtet!

    So war es möglich 2002 eine Riesterente mit Endalter 58 abzuschließen, wandelt man 2020 diese Riesterrente in eine andere Riesterente so gilt hier die neuen gesetzlichen Rentenbedingungen und diese sagt das man bis 67 arbeiten muss um die gesetzliche Rente zu bekommen! Folgerichtig gilt dies dann auch für die neue Riesterente 2020.

    Auch behauptet er das in sein Sparvertrag ein Vermögen von 48.000 € hat? Nur, weil das auf ein Blatt Papier steht?

    Ein Zeichen das nicht verstanden wird, was eine Beitragsgarantie bedeutet! Es bedeutet ganz einfach:"Vermögenssicherung, ohne Zinsgewinne! Also einen realen Wertverlust in Höhe der jährlichen Inflation."

    100 % Beitragsgarantie bedeutet auch intern einen erheblichen Kostenfaktor innerhalb der Riesterente! Natürlich nicht bezahlt von den Beiträgen, sondern nur von der Rentabilität abgezogen! Erst jetzt versteht man warum so viele Riesterenten jahrelang finanziell auf der Stellen treten!

    Die Beitragsgarantie frisst als Hauptkostenfaktor sämtliche Zins- und Dividenten Gewinne auf! Und andere Gewinne gibt es nicht!

    Kaum einer versteht was Beitragsgarantie richtig bedeutet! Denn die Absicherung der Beitragsgarantie, wird eine rollierende jährliche eine Beitragsgarantieaval abgeschlossen, der jährlich mit 4 bis 5 % zu bezahlen ist!
    Nur wann braucht man eine Beitragsgarantie? Wenn das Vermögen über pari, in pari oder unter pari der Beitragzahlung liegt!

    Zieht man das zusammen, welchen Erfolg ein Wechsel des Riesterente bedeutet:

    a) bis zu 9 Jahre länger Beitragszahlung, ca. 19.000 € mehr
    b) Interne Kosten zur Beitragsgarantie von jährlich bis zu 5 % von Guthaben (48 k€) macht mindestes jährlich 2.400 € bei der neuen Restlaufzeit von 19 Jahren macht 45.600 € Garantiekosten!

    Ich befasse mich mit Versicherung seit über 20 Jahren, davon fast 15 Jahre als Betriebswirt, Schwerpunkt Betriebs- und Volkswirtschaft! Und ich verstehe deshalb etwas von der Riesterente!
    insbesondere, die internen teueren "Hippen" Umwandlungen in andere neue Träger!

    Folgerichtig soll ein jeder der "Hip" sein will, ruhig die Umwandlung seiner Riester vornehmen und glauben nichts zahlen braucht! Die 40- 50.000 € versteckten Kosten werden ja nur von den möglichen zukünftigen Gewinnen abgezogen!

    Wer das jetzt nicht versteht, sollte sich nicht wundern, wenn man dann in der Altersarmutfalle landet!

    bruno68

  19. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Zitat Zitat von bruno68
    Was Breeznsaler schreibt zeigt doch schon völlig Wissensfrei ist! So will er mit 58 in Rente gehen, obwohl er Jahrgang 1971 ist!
    Ich bin selbst Jahrgang 1968 bei mir schreibt Gesetzgeber vor, das ich nicht vor 67 die gesetzliche Rente erhalte! Alternativ 3 Jahre früher aber dann mit 10,8 % weniger Rente!
    Und er will mit 58 Jahre in Rente? Wovon?
    Was ist mit der Rente für besonders langjährig Versicherte?
    Man kann die Rentelücke ab 50 Jahren selber finanziell bei der Rentenkasse ausgleichen.
    Wie sieht es mit Altersteilzeit vom Arbeitgeber aus? Habe das bei meiner vorherigen Firma mitbekommen, dass Kollegen mit 58 in die unverblockte Altersteilzeit gegangen sind - aber nicht mehr auf der Arbeit erscheinen mussten - offiziell waren sie bei einem neuen Arbeitgeber in 500km Entfernung angestellt - da hätten sie dann theoretisch den halben Tag (3,5h) arbeiten sollen/können/dürfen.
    Oder er macht einfach auf Privatier, wenn er genug Einkommen z.B. aus Mieten/Kapitaleinkommen etc. hat.

  20. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: Grundsätzliche Frage zum Riester-Guthaben bei einem Wechsel des Anbieters

    Zitat Zitat von bruno68
    [/B][/U]Weil sie ein Riester Union Sparplan haben, können sie förderunschädlich rechtzeitig in eine R+ V Riester, Typ Fonds- oder Kapital Rentenversicherung kostenpflichtig wandeln! Denn nur Versicherungen dürfen Garantien über die Höhe und Laufzeit der Rentenleistungen abgeben!

    Reine Riester Investsparpläne, denen ist es gesetzlich verboten, irgendwelche Garantien auszusprechen!
    In genau diese Kerbe haut ja der Blog den ich verlinkt habe da wird empfohlen in eine Riester LV mit Aktien zu Wechsel weil da schon der Rentenfaktor jetzt garantiert wird und nicht erst in der Zukunft wo die Lebenserwartung steigt. Was ja Fondsparpläne anscheinend nicht dürfen.

    Indem Blog von dem Vermittler sind mehrere Szenarien beschrieben die Sinn machen. Ob das stimmt Wes er schreibt kann ich leider nicht beurteilen. Aber das er was verkaufen will ist offensichtlich.

    Meine Frau hat auch so eine Riester von UnionInvest der ist jetzt komplett mit Anleihen bestückt. Da kann ich jetzt nicht mehr zusehen.

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