Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

+ Antworten
23Antworten
  1. Avatar von MoonKid
    MoonKid ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    26.12.2012
    Beiträge
    141
    Danke
    1

    Frage Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe nutze seit ca 2 - 4 Monaten die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL).
    Ich stocke den Mini-Betrag meines Arbeitsgebers auf 100,- € auf, die dieser direkt vom Gehaltszettel in einen von mir ausgewählten ETF-Sparplan einzahlt.

    Dort tauchte diesen Monat nicht nur die 100,- € auf, die sofort in den ETF angelegt werden, sondern auch 50,- € ("Prämie") die auf dem Konto "neben" dem Depot liegen und nicht automatisch angelegt wurden. Die 50,- € scheinen nicht vom Arbeitgeber zu kommen, da ich sie auf dem Lohnzettel nicht sehen kann.

    Woher genau kann das kommen?

    Ein bisschen im Internet gesucht, stosse ich auf die "Sparzulage für Arbeitnehmer".
    Hinter dem Link steht allerdings, diese müsse man in der Steuererklärung beantragen.

    Die 50,- € oben sind aber automatisch gekommen. Ich hab nichts gemacht.

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.07.2013
    Beiträge
    1.079
    Danke
    88

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Der AG zahlt -lt. einigen Tarifverträgen oder aus Gewohnheit- 50 EUR brutto(!) zusätzlichen Lohn, die versteuert und sozialversichert werden, wenn ein VL Vertrag vorgelegt wird.

    Netto kommen da meist rd. 25 EUR raus.

    Vom Nettolohn wird dann an die VL (Bausparkasse oder Aktiensparen) überwiesen. Dies muß der AG machen. Meist unten auf dem Lohnzettel. Das ist eine reine Nettolohnverwendung ohne irgendwelche Abgabenvorteile.

    Wenn man dann ein Sozialfall ist (äh die wirklich niedrigen Einkommensgrenzen der VL nicht überschreitet), muß man mittels Steuererklärung die AN Sparzulage (43/80 EUR pro JAHR(!)) beantragen, die dann nach Ablauf der Sperrzeit (7 Jahre!) ausgezahlt wird. Nun erst -nach den 7 Jahren- entstehen dem AN Vorteile aus der VL gegenüber einem privaten Sparen (die 50 EUR brutto Zuschuß mal ausgenommen). Vorher haben nur die Vermittler und die Anbieter Provisionen verdient.

    M.E. Tarifvertraglich geförderte staatliche Dummvolk-Verarsche oder Vermittler Beschäftigungstherapie.

    P.S. Mitnehmen würde ich die 50 EUR auch und diesen erzwungenen VL Vertrag abschließen, denn ohne gibt es keine 50 EUR.

  3. Avatar von OneOfMany
    OneOfMany ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    25.04.2019
    Beiträge
    83
    Danke
    5

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass du bei deinem Arbeitgeber bereits angegeben hast, dass du insgesamt 100 EUR in den VL-fähigen ETF Sparplan einzahlst. In diesen 100 EUR ist sowohl der AN- als auch der AG-Anteil enthalten. Hierfür hast du von deinem ETF-Depot Anbieter ein Formular erhalten, dass du dann ausgefüllt bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast. In diesem Formular müssten dann sowohl der AN- als auch der AG-Anteil der VL enthalten gewesen sein und auch die Nummer/IBAN von einem Konto, auf die der Arbeitgeber die Überweisung tätigt.

    Ich vermute jetzt mal, dass diese 50 EUR Prämie so eine Art Neukunden- oder WIllkommensbonus von der Bank sind, bei der du das Depot eröffnet hast.

    Um sicher zu gehen, kannst du ja mal bei der Bank bzw. dem Anbieter des Depots nachfragen.

  4. Avatar von MoonKid
    MoonKid ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    26.12.2012
    Beiträge
    141
    Danke
    1

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von OneOfMany
    Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass du bei deinem Arbeitgeber bereits angegeben hast, dass du insgesamt 100 EUR in den VL-fähigen ETF Sparplan einzahlst. In diesen 100 EUR ist sowohl der AN- als auch der AG-Anteil enthalten. Hierfür hast du von deinem ETF-Depot Anbieter ein Formular erhalten, dass du dann ausgefüllt bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast. In diesem Formular müssten dann sowohl der AN- als auch der AG-Anteil der VL enthalten gewesen sein und auch die Nummer/IBAN von einem Konto, auf die der Arbeitgeber die Überweisung tätigt.
    Korrekt.

    Neukunden-Bonus. Gute Idee.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.922
    Danke
    61

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Hallo MoonKid,

    erstmal Glückwunsch zur Einsicht "Sparen"!

    Sie haben da ein Sparplan für Aktienfonds Arbeitnehmersparzulage EK S 20.000 € / Verh. 40.000 € jährl. Sparsumme 480,00 € Zulage von Staat 80,00 € über die jährlich Steuererklärung zurück!
    Wenn Sie den Einblick auf das Konto haben machen Sie solange Sondereinzahlung, bis Sie für das Jahr 2019 480 € eingezahlt haben! Wegen den 80 € Zulage!

    Auch sind hier keine Zinsabschlagsteuer zu bezahlen! Solange der aktuelle Vertrag bestehen bleibt!

    Der Vorteil von VBL Verträgen versus bAV :

    - keine Kürzung Krankengeld
    - keine Kürzung ALU 1
    - Keine Kürzung gesetzliche Rente
    - keine Kürzung gesetzliche Unfallrente

    Höhere Vermögensbildung durch geschickte Ausnutzung des Sparerfreibetrag!
    Mehrere Erlangung von Zulagen in Höhe 80, 43, 45 € jährlich möglich!

    Die Angaben von brainy beziehen sich auf Bausparen den VL, nicht aber VBL sparen aus den Investbereich! Den anderen VL Bereich gibt es auch!

    Zu weiteren Info bedarf, so informieren sie sich per Internet selber.

    bruno68

  6. Avatar von Malapascua
    Malapascua ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.03.2017
    Beiträge
    416
    Danke
    30

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von bruno68
    Der Vorteil von VBL Verträgen versus bAV :

    - keine Kürzung Krankengeld
    - keine Kürzung ALU 1
    - Keine Kürzung gesetzliche Rente
    - keine Kürzung gesetzliche Unfallrente
    Trifft nur zu wenn man unter der BBG verdient. Darüber gibt es die Kürzungen nicht.

  7. Avatar von OneOfMany
    OneOfMany ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    25.04.2019
    Beiträge
    83
    Danke
    5

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo MoonKid,

    erstmal Glückwunsch zur Einsicht "Sparen"!

    Sie haben da ein Sparplan für Aktienfonds Arbeitnehmersparzulage EK S 20.000 € / Verh. 40.000 € jährl. Sparsumme 480,00 € Zulage von Staat 80,00 € über die jährlich Steuererklärung zurück!
    Wenn Sie den Einblick auf das Konto haben machen Sie solange Sondereinzahlung, bis Sie für das Jahr 2019 480 € eingezahlt haben! Wegen den 80 € Zulage!

    Auch sind hier keine Zinsabschlagsteuer zu bezahlen! Solange der aktuelle Vertrag bestehen bleibt!

    Der Vorteil von VBL Verträgen versus bAV :

    - keine Kürzung Krankengeld
    - keine Kürzung ALU 1
    - Keine Kürzung gesetzliche Rente
    - keine Kürzung gesetzliche Unfallrente

    Höhere Vermögensbildung durch geschickte Ausnutzung des Sparerfreibetrag!
    Mehrere Erlangung von Zulagen in Höhe 80, 43, 45 € jährlich möglich!

    Die Angaben von brainy beziehen sich auf Bausparen den VL, nicht aber VBL sparen aus den Investbereich! Den anderen VL Bereich gibt es auch!

    Zu weiteren Info bedarf, so informieren sie sich per Internet selber.

    bruno68
    Wobei ich persönlich bei der Vermögensbildung über die VWL auf folgendes achten würde:


    1. Wenn man aufgrund eines zu hohen Einkommens weder einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage noch auf die Wohnbauprämie hat, sollte man m. M. nur den Arbeitgeberanteil für den Vermögensaufbau verwenden und keinen Arbeitnehmer- bzw. Eigenanteil beisteuern. Wenn man nämlich ein so hohes Einkommen hat, bezahlt man ja schon indirekt durch die Versteuerung der VWL sowie ggf. die Sozialabgaben etwa die Hälfte aus eigener Tasche.
    2. Wenn man aufgrund seines Einkommens einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie hat, sollte man maximal 40 EUR pro Monat bzw. 480 EUR pro Jahr in den jeweiligen Vertrag einzahlen. Also wenn man die VWL z. B. für einen Bausparvertrag verwendet, sollte man eine Bausparsumme von max. 10.000 EUR vereinbaren, damit kommt man bei der Regelsparrate meistens gerade auf die 40 EUR pro Monat. Diverse Verkäufer und Vertreter sind hier leider oft motiviert Verträge mit höheren Bausparsummen zu verkaufen ....


    Ich zahle z. B. monatlich nur den AG-Anteil von 26.59 EUR in einen einfachen Geldsparplan ein, bei dem das Guthaben mit 1,2 % verzinst wird. Ungefähr die hälfte der 26,59 EUR bezahle ich indirekt über die Versteuerung und die Solzialabgaben selbst und die andere Hälfte kommt vom Arbeitgeber. Somit ist die Rendite ziemlich gut. Jedoch eher aufgrund des AG-Anteil und nicht durch die Verzinsung. Reich wird man davon sicherlich auch nicht.

    Zuvor habe ich ich die 26,59 EUR als Sondertilgung für ein Immobiliendarlehen verwendet. HIer war die verzinsung etwas höher.

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.922
    Danke
    61

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Hallo OneofMany,

    Wenn man über den Höchstgrenzen verdient, wäre es gerade nicht besser um statt der Zulage die Steuerfreiheit zu optimieren? Ich habe vielen Kunden bei VBL mit 40 € Investsparen folgende Grund-Variante angeboten!

    Monatlich 40 € Restlauf Lebensarbeitszeit, mit Renteneintritt eine Rentengarantiezeit von 35 Jahre! Restvermögen vererbbar. Ergibt folgende Rechnung!

    - 40 € monatlich mal 12 Monate mal 35 Jahre macht 16.800 € Beitrag! davon 4 % AP 672 € AP
    - Zulage 35 Jahre mal 80 € Zulage, macht 2.800 € Zulage
    - steuerfrei, da Versicherungsmantel während der Sparphase
    - nahe zu steuerfrei, in der Rentenphase
    - für Ehepaare auch doppelt möglich!
    In der Rentenphase war laut Programm zwischen 2 (weniger Risiko) und 3 (mehr Risiko) dessen vorhanden was eingezahlt wurde! Programmart Dax Entwicklung (6,7 %) der letzten 60 Jahre, abzüglich Fondsgebühren 1,7 % p.a.

    Das sind 80 € mal 35 Jahre, Auszahlungsbetrag 33.600 €. Der Trick besteht den Kunden zu erklären dass die 100 % zu Anfang der Rentenphase durch 420 teile geteilt wird! Das sind 0,2381 % mal 12 Monate macht 2,8572 % p.a., aber laut Tabelle stehen dann 5 % p. a. Guthabenszins gegenüber! Das Vermögen wächst!

    So einfach ist das nicht zu verstehen, das Bedarf einer umfangreichen Beratung! Im übrigen der Mehrheit der Kunden wird dies auch für immer verschlossen bleiben.

    bruno68

  9. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Den Sinn der VWL für AN und AG bleibt mir völlig verschlossen. Es hat keinerlei steuerlichen oder SV rechtlichen Vorteile. Dazu kommt, dass es zwangsweise in sinnlose Verträge gesteckt wird, statt in sinnvolle Vermögensverwaltung. Der Mittelstand hat das bei uns schon längst erkannt und bietet das in der Regel gar nicht mehr an.

  10. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Vorteil VwL AN: Es gibt oft einen Zuschuß vom AG auf das Bruttoentgelt - und wenn man unter den entsprechenden Grenzen verdient, gibt es noch einen staatlichen Zuschuß oben drauf.
    (Evtl. lernt man nach den 7 Jahren, dass es sich lohnen kann, monatlich geringe Mengen zu sparen und hat dann nach gewisser Zeit doch eine gewisse Menge Geld.
    Vorteil AG: Nicht alle AN nutzen die VwL - warum also den Zuschuß pauschal für alle zahlen, wenn es nur ein gewisser Prozentsatz nutzt?

  11. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von utopus
    Vorteil VwL AN: Es gibt oft einen Zuschuß vom AG auf das Bruttoentgelt - und wenn man unter den entsprechenden Grenzen verdient, gibt es noch einen staatlichen Zuschuß oben drauf.
    (Evtl. lernt man nach den 7 Jahren, dass es sich lohnen kann, monatlich geringe Mengen zu sparen und hat dann nach gewisser Zeit doch eine gewisse Menge Geld.
    Vorteil AG: Nicht alle AN nutzen die VwL - warum also den Zuschuß pauschal für alle zahlen, wenn es nur ein gewisser Prozentsatz nutzt?

    Der staatliche Zuschuss ist m.E. der einzige Vorteil.
    Ob man den Zuschuss jetzt als Staat aber zahlt, wenn das Geld vom AG überwiesen wird oder vom AN wäre doch irrlevant.
    Ziel des Staates scheint ja zu sein, dass der AN was zurücklegt.
    Und ob der AG jetzt 3000€ + 40€ VWL zahlt, oder ob er gleich 3040€ zahlt ist auch sowas von Rille.
    Man lastet dem AG nur wieder unnötig Bürokratie auf, indem er die private Vorsorge des AN verwalten darf.

  12. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von tneub
    Der staatliche Zuschuss ist m.E. der einzige Vorteil.
    Ob man den Zuschuss jetzt als Staat aber zahlt, wenn das Geld vom AG überwiesen wird oder vom AN wäre doch irrlevant.
    Ziel des Staates scheint ja zu sein, dass der AN was zurücklegt.
    Und ob der AG jetzt 3000€ + 40€ VWL zahlt, oder ob er gleich 3040€ zahlt ist auch sowas von Rille.
    Man lastet dem AG nur wieder unnötig Bürokratie auf, indem er die private Vorsorge des AN verwalten darf.
    Nun ja - alle 7 Jahre eine Bankverbindung pflegen und ein Kreuzchen bei VwL im HR-Tool der Wahl zu machen ist kein allzugroßer Verwaltungsaufwand.
    Wobei einige VwL-Verträge ja die Prämie mit entsprechenden Kontoführungsgebühren ja oft fast wieder auffressen ...
    Und 40€ VwL-Zuschuß gibt es nicht so oft - im öffentlichen Dienst sind es manchmal auch nur 7€ Zuschuß - und in der Industrie wohl oft noch die Umrechnung von 52DM ... und die entsprechenden Fördergrenzen wurden vermutlich auch eine sehr lange Zeit nicht angepasst - und damit durch die kalte Progression sind immer mehr rausgefallen.

  13. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von utopus
    Nun ja - alle 7 Jahre eine Bankverbindung pflegen und ein Kreuzchen bei VwL im HR-Tool der Wahl zu machen ist kein allzugroßer Verwaltungsaufwand.
    Klingt grundsätzlich in der Theorie erstmal einfach. In der Praxis sieht das dann so aus: Da scheitet ein MA aus, ist über 6 Wochen krank, geht in Elternzeit oder einer wechselt den Anbieter und schwupps kommt es zu Differenzen auf den Verbindlichkeitskonten, weil irgendwas nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Und dann fängt man an zu suchen, bei welchem Arbeitnehmer/-anbieter. Dann rennt man ggf. dem Geld hinterher, weil der Anbieter abgebucht hat usw.


    Zitat Zitat von utopus
    Wobei einige VwL-Verträge ja die Prämie mit entsprechenden Kontoführungsgebühren ja oft fast wieder auffressen ...
    Und 40€ VwL-Zuschuß gibt es nicht so oft - im öffentlichen Dienst sind es manchmal auch nur 7€ Zuschuß - und in der Industrie wohl oft noch die Umrechnung von 52DM ... und die entsprechenden Fördergrenzen wurden vermutlich auch eine sehr lange Zeit nicht angepasst - und damit durch die kalte Progression sind immer mehr rausgefallen.
    Den Zuschuss gibt es meines Erachtens viel in Unternehmen mit AN in der Gewerkschaften. Deshalb ist VWL bei uns im Osten relativ wenig verbreitet.

  14. Avatar von brainy
    brainy ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.07.2013
    Beiträge
    1.079
    Danke
    88

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Genau, Spielwiese der Gewerkschaften, Vermittler und Banken/Bausparkassen/Versicherungen.
    Vermögen stelle ich mir anders vor, als 43/80 EUR p.a.

  15. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Aus meiner Sicht ist das allerdings ein guter Anfang - besonders in der Ausbildung am Anfang des Berufslebens.
    Man kann ja am Anfang z.B. einen Bausparvertrag mit 43€ Sparzulage + demnächst 70€ Wohnungsbauprämie machen - nach 7 Jahren kommt da schon ein bisschen zusammen.
    Zusätzlich noch die 80€ mit einem geförderten ETF-Sparplan. Kleinvieh macht eben auch Mist ...
    2x480+700 pro Jahr ansparen + 43+80+70€ Prämie macht in 6 Jahren Ansparphase schon über 11t€ ... evtl. noch zusätzlich Zinsen/Kursgewinne ...
    Mit einem entsprechenden AG-Zuschuß kann sich das durchaus lohnen.
    Ohne VL-Vertrag kann man natürlich privat durchaus kostengünstigere Sparpläne machen und ist flexibler.
    (Wobei die Unflexibilität für einige durchaus den Spareffekt erhöhen/sichern kann.)

  16. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.12.2019
    Beiträge
    431
    Danke
    26

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von tneub
    Den Sinn der VWL für AN und AG bleibt mir völlig verschlossen. Es hat keinerlei steuerlichen oder SV rechtlichen Vorteile. Dazu kommt, dass es zwangsweise in sinnlose Verträge gesteckt wird, statt in sinnvolle Vermögensverwaltung. Der Mittelstand hat das bei uns schon längst erkannt und bietet das in der Regel gar nicht mehr an.

    Es besteht auch die Möglichkeit die VL direkt in eine Baufi als Tilgung reinlaufen zu lassen. Macht imho Sinn da kostenneutral 1:1

  17. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Zitat Zitat von Marc2512
    Es besteht auch die Möglichkeit die VL direkt in eine Baufi als Tilgung reinlaufen zu lassen. Macht imho Sinn da kostenneutral 1:1
    Für mich immer noch kein Argument für die umständliche VL. Gehalt einfach um den gleichen Betrag anheben und die Annuität ebenfalls hat den gleichen Effekt.

  18. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.12.2019
    Beiträge
    431
    Danke
    26

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Hä? Du hast 20 EUR netto weniger und 40 EUR fließen dafür direkt in die Finanzierung ( oder Sparplan was auch immer ). Ist doch ein gutes Geschäft??? Hat dir schon mal jemand VL`s erklärt ( brutto / netto etc. )

  19. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Mein Verantwortungsbereich erstreckt sich neben der Bilanzierung und Konsolidierung für mehrer Unternehmen auch auf die Personalabrechnung, also ja ich weiß wie ein AG kalkuliert und wie VWL sich auf der Lohnabrechnung auswirkt.

    Der Arbeitgeber hat primär das Ziel Gewinne zu erwirtschaften. Für den Arbeitgeber ist deshalb interessant, was ihn der AN inklusive aller Nebenkosten am Ende des Monats/Jahres kostet.
    Wie sich die Vergütung zusammensetzt, ob aus VWL, Fahrtkosten Wohnung/Arbeit, Ticket für die öffentliche Verkehrsmittel etc. ist dabei erstmal irrelevant.
    Ihr geht immer davon aus, dass der AN die VWL zusätzlich bekommt. Das mag beim öffentlichen Dienst oder bei Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen in großen Unternehmen so festgeschrieben sein.
    Genau die Sinnhaftigkeit der Festschreibung hinterfrage ich ja.
    Wenn ich im nicht tarifgebundenen Mittelstand (wo der Großteil der deuschen AN beschäftigt ist) das Gehalt verhandle, dann zählt das Gesamtpaket, ob nun mit oder ohne VWL.
    Wenn also der AG bereit ist 3000€ zzgl. 40€ VWL zu zahlen, dann ist er auch bereit 3040€ ohne VWL zu bezahlen. Letztendlich fließt mir in Summe das gleiche zu, allerdings habe ich selbst die Möglichkeit zu beeinflußen, ob die 40€ in einen geförderten Vertrag gehen (AN-Sparzulage/Wohnungsbauprämie) oder ob ich die 40€ in andere Anlagen stecke oder verkonsumiere.

    Die AN in großen tarifgebundenen Konzernen verdienen häufig recht gut und überschreiten die Einkommensgrenzen für die Förderungen. Für die ist die Einzahlung in den Vertrag eigentlich sinnlos, weil sie das Geld ohne gesonderten Vertrag besser anlegen könnten
    Wenn dagegen die Frisöse die Qual der Wahl hat, für 1500€ + 40€VWL bei einem AG anzufangen oder für 1540€ brutto bei einem anderen AG. Ich könnte wetten, dass 90% den 2. AG wählen, weil sie dort 40€ mehr rausbekommt, weil sie jetzt das Geld benötigt und nicht erst in 7 Jahren. Was will die denn mit einem geföderten Bausparer?

  20. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.12.2019
    Beiträge
    431
    Danke
    26

    Standard AW: Verwirrung um Bonus/Prämie bei Vermögenswirksame Leistungen

    Ja entweder der AG zahlt VL oder nicht. Wenn er es zahlt sollte man es auch nutzen imho oder nicht?
    7 Jahre ist doch nur wenn man z.B. eine staatliche Förderung erhält ( WBP ). Für Normalos, über der Grenze ist das doch egal. Da kannst auch nach 2 Jahren den z.B. Fondssparplan kündigen ohne Verlust, da ja keine Prämie reingelaufen ist mit 7 Jahren Bindung.
    Beim BSV ist halt die Abschlußgebühr mies, daher würde ich auch kein BSV empfehlen.
    BAV würde gehen oder z.B. wie beschrieben die Baufi-Tilgung. ( <--ohne Abschlußkosten oder sonstigen Gebühren )

    Mein AG bietet VL an. Ob ich sie annehme oder nicht ist diesem egal.

Ähnliche Themen

  1. Vermögenswirksame Leistungen

    Von Tikonteroga im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 19.12.2016, 06:31
  2. Vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung

    Von meraya im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.01.2016, 06:01
  3. Vermögenswirksame Leistungen

    Von AnKie im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.09.2015, 09:59
  4. Vermögenswirksame Leistungen

    Von Beduine im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 08.03.2011, 16:14
  5. vermögenswirksame Leistungen

    Von hanna2008 im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 16.12.2008, 12:10