Wie kann ein derzeit als Freiberufler tätiger, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, nach Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln bzw. welche Schritte sind nach Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses zu unternehmen (Kündigung bei der privaten Versicherung, Infos an neuen Arbeitgeber etc.)?
Wie kann ein derzeit als Freiberufler tätiger, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, nach Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln bzw. welche Schritte sind nach Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses zu unternehmen (Kündigung bei der privaten Versicherung, Infos an neuen Arbeitgeber etc.)?
Pflichtversicherte Arbeitnehmer wie auch alle Angestellten und Arbeiter, deren jährliches Bruttoeinkommen in diesem Jahr und in den beiden Jahren zuvor unterhalb der sog. Pflichtversicherungsgrenze lag. Diese Grenze liegt derzeit bei 48.600 EUR. In 2008 lag die Grenze bei nur 48.150 EUR und in 2007 betrug sie gerade mal 47.700 EUR.
Wenn Dein Jahres-Bruttoeinkommen während der letzten 3 Jahren also unterhalb dieser Einkommensgrenzen lag, musst Du dich zwangsweise im System der gesetzlichen Kassen versichern. Aber immerhin bleibt Dir noch die freie Wahl und Du kanst die Mitgliedschaft in deiner jetzigen Kasse zum Ende des übernächsten Monats beenden. Wenn du deine Krankenkasse noch in diesem Monat kündigst könnte die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse also bereits zum 01. Oktober 2009 starten. Achtung: Eine Kündigung ist immer nur dann möglich, wenn Du bei Deiner derzeitigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert warst.
So funktioniert der Kassenwechsel
1. Zunächst musst du deine alten Krankenkasse die Mitgliedschaft aufkündigen. Die Kündigung muss entweder per Fax oder auf dem postalischen Wege per Einschreiben erfolgen. Gleichzeitig musst du von deiner neuen Krankenkasse einen Aufnahmeantrag anfordern.
2. deine bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, dir spätestens 14 Tage nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Sobald die Kündigungsbestätigung bei dir vorliegt, sendest du diese zusammen mit deinem Anmeldeformular an die neue Krankenkasse. Beachte das die Abmeldebestätigung bei der neuen Kasse unbedingt vorgelegt werden muss, sonst kann kein Wechsel erfolgen. Durch dieses Verfahren soll vermieden werden, dass man sich rein „vorsorglich“ gleich bei mehreren Krankenkassen anmeldet.
3. Du händigst deinem Arbeitgeber die Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse aus - und der Kassenwechsel ist vollzogen (gilt nur für Angestellte).