Grunderwerbssteuer senken durch eigenleistung Neubau?
immowelt.de
Tipp 1: Getrennte Verträge oder Eigenleistung beim Neubau
Entscheiden sich Hauskäufer für einen Neubau, gehen sie meist zunächst auf Grundstückssuche. Erst im Anschluss beauftragen sie eine Baufirma, die das Haus baut. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt die Grunderwerbsteuer dann nur auf den Grundstückspreis an: „Wichtig ist es, dass Hausbauer für den Grundstückskauf und die Bauleistung zwei verschiedene Verträge abschließen.“, rät Sibylle Barent, „außerdem sollten sie beide Verträge keinesfalls am gleichen Tag, sondern zeitlich möglichst weit auseinander abschließen.“
Bei einem einheitlichen Bauvertrag vom Bauträger hingegen, beispielsweise bei schlüsselfertigem Kauf, gehe das Finanzamt von einem einheitlichen Vertrag aus, erklärt Barent, Käufer müssen dann sowohl auf das Grundstück, als auch auf die Bauleistung Grunderwerbsteuer zahlen.
(WICHTIG AB HIER)
Für diejenigen, die nicht um einen einheitlichen Gesamtvertrag vom Bauträger herumkommen, hat die Expertin ebenfalls einen Tipp: „Verpflichtet sich der Käufer vertraglich zu Eigenleistungen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuerlast.“ Wer also selbst streicht, tapeziert oder Böden verlegt und sich so Handwerkerkosten spart, kann zudem die Steuern reduzieren.
hat von euch jemand Erfahrungen hier?
Wir wollen uns ein Schlüsselfertiges Neubauhaus kaufen und so wie oben angegeben, die Wohnung selbst streichen, tapezieren und komplette Böden fließen, Dach ausbauen.
Weiss jemand wie man hier vertraglich handeln muss?
AW: Grunderwerbssteuer senken durch eigenleistung Neubau?
Zitat von Ayem1234
Weiss jemand wie man hier vertraglich handeln muss?
Meines Erachtens einfach den Verkaufspreis um die Leistungen senken!?
Das Problem an der Sache ist, dass der Bauträger trotzdem das gleiche am Haus verdienen will und somit die der Preis nur um die eingekauften Handwerkerkosten aber nicht um die Marge des Bauträgers reduziert wird. Da die Bauträger ihre Handwerker aber schon recht runterhandeln, dürftest du mit der Ersparnis bei Eigenvergabe trotzdem nicht die Handwerkerkosten abdecken können.
Wenn du also die Leistungen erstmal rausnimmst, aber weil du dir zuviel zugekmutet hast, dann doch wieder fremdvergibst, zahlst du ggf. drauf.