Kleingewerbe

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  1. Avatar von Fernox
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    Standard Kleingewerbe

    Schönen guten Tag

    Ich habe ein paar Fragen zum kleingewerbe aber erstmal vorweg.

    Ich und ein Freund haben ein Minecraft Server eröffnet und um die Kosten für die Server, Plugins, Webseite zu decken bieten wir in unseren Shop soganante Ränge an.

    Nur ich habe das Gewerbe angemeldet und zahle meinen Freund kein Lohn da wir es eigentlich nur als Hobby machen wollten um mit anderen zu spielen.

    Nun stellt sich mir die Frage

    Klar darf ich bis zu 17.500Euro mit den kleinunternehmerRegelung einnehmen.

    Ohne das ich eine GmbH oder anderes eröffnen muss.

    Aber da wir nicht damit gerechnet haben das die Leute die bei uns auf den Server kommen und einfach nur übertreiben. Haben wir bis jetzt mit abzüglich Serverkosten Webseiten Anschaffung knapp 1000Euro auf dem geschäftskonto.

    Wir haben alle Kosten gedeckt und mir stellt sich die Frage was ich mit den Geld was dort auf dem Konto liegt machen soll.

    Bereichern möchte ich mich mit dem Geld nicht weil es mir nicht wichtig ist.und es nur ein Hobby ist

    Mir geht's nur darum das ich wie am Anfang kein privates Geld mehr investieren muss.

    Sprich was kommt auf mich zu wenn ich

    1.) die 1000 Euro auf dem geschäftskonto lasse. Sozusagen für schlechte Zeiten.

    Wenn das Finanzamt die Einnahmen überschuss Rechnung bekommen hat ihre Steuern oder was auch immer von dem 1000 Euro abgezogen hat. Kann ich machen was ich will mit dem Geld oder ist es sowieso direkt meins was wir einnehmen?

    Oder wird es mit dem Geld was ich und meine Frau verdienen in ein Pot quasi geworfen.und daraus meine Steuer Rückzahlung oder Nachzahlung errechnet.

    2.) Mir davon für z.b für YouTube ein neues Mikrofon oder bearbeitsungs Software hole. Da die vom Finanzamt sagen könnten ich könne dieses auch privat nutzen was dem nach halt auch so wer wenn ich z.b was anderes spiele. Aber um solche Videos zu machen eine vernünftige klangqualität der Stimme her muss.

    Oder mir davon meinen Computer aufrüste. Wer's im dem Sinne ja auch private und geschäftliche Nutzung. Aber um die Videos zu bearbeiten und z.b auf dem Server zu spielen vernünftige Grafik usw her muss.

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  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Kleingewerbe

    So wie es klingt hast du ein Einzelunternehmen angemeldet.

    Kurz vorweg:
    Im Gegensatz zur Umsatzerzielungsabsicht im Umsatzsteuerrecht stellt das Einkommensteuerrecht auf eine Gewinnerzielungsabsicht ab. Das Anmelden des Gewerbes widerspricht damit etwas deiner Aussage:
    Bereichern möchte ich mich mit dem Geld nicht weil es mir nicht wichtig ist.und es nur ein Hobby ist
    Wenn ich höre, dass ihr am Anfang Geld reingesteckt habt und jetzt 1000€ übrig sind, dann glaube ich, dass bis dato kein dauerhafter Gewinn erzielt wird.
    Wie ist denn euer weiterer Plan mit dem Gewerbe? Kommen weiter Einnahmen und entstehen euch weitere Kosten für das Betreiben des Servers (Strom/Wartung/Miete/Internetanschluss etc.)
    Hier solltest du jemanden zu Rate ziehen, der anhand deiner bisherigen Aufzeichnungen und deinem weiteren Plan fachmännisch beurteilen kann, ob das als Hobby oder Gewerbe zu werten ist.


    Kurzfassung zum Ablauf der Gewinnermittlung ohne Gewähr auf Richtigkeit:

    Für die Einnahmenüberschussrechnung setzt ihr die Einnahmen an.
    Als Ausgaben kannst du alle betrieblichen Kosten ansetzen.
    Wenn du den Server gekauft hast, ist der je nach Anschaffungskosten nur anteilig pro Jahr absetzbar (Abschreibung) oder als GWG voll ansetzbar. Ist er gemietet, sond die Kosten ebenfalls voll ansetzbar.
    Am Ende kommt ein Überschuß bzw. Verlust raus, der im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung mit allen anderen Einkünften der Steuer unterworfen wird.
    Die anteilige Einkommensteuer stellt keine Betriebsausgabe dar.

    Stellt das Gewerbe ein Hobby dar (dauerhaft Verluste) und du hast mit den Verlusten die Einkommensteuern gemindert, kann das Finanzamt auch nachträglich das Gewerbe als Liebhaberei bewerten und damit bleiben die Verluste außen vor.


    Zur Liquidität:
    So wie du am Anfang Geld als Privateinlage in das Geschäft eingelegt hast, kannst du bei einem Einzelunternehmen auch Geld privat entnehmen. Beides stellt keine betriebliche Einnahme oder Ausgabe dar.
    Du kannst es natürlich auch weiter auf dem Geschäftskonto liegen lassen.


    zu 2.)
    Du kannst natürlich im Rahmen deines Geschäftes Software, Mikro etc. für das aktuelle oder zukünftige betriebliche Projekte beschaffen. Unter Umständen mußt du halt begründen, warum du das betrieblich benötigst. Das Finanzamt müsste dir erstmal das Gegenteil beweisen.

    Vorsichtig wäre ich mit den Aussagen hinsichtlich des "selbst spielens". Für unentgeltliche Wertabgaben sind ggf. auch pauschal Einnahmen anzusetzen.
    Sollte das Gewerbe beendet werden, ist die Frage, was mit dem Server passiert. Geht der Server in deinen Privatbesitz über stellt auch dies ggf. eine unentgeltliche Wertabgabe dar.


    Mein Tipp: Erfasse deine Einnahmen und die Ausgaben nach Geschäftsvorfall (Anschaffungen, Kontoführung,Raumkosten,Stromkosten, Fahrtkosten usw.) in einer Tabelle, überlege dir einen Plan, wie es mit dem Gewerbe weitergehen soll und gehe damit zum Steuerberater. Der darf dir eine Rechtsberatung vornehmen, im Gegensatz zu mir.


    PS: Dies ist eine Laienmeinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

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