Ab dem Jahre 2021 gelten für alle Neuverträge oder bestehende Verträge neue Einkommensgrenzen
und ein neuer Prämiensatz von 10%. Ich denke, dass sollte man ruhig wissen und ggf. einen
Bausparvertrag in seinen Finanzplanungen berücksichtigen.
Wir als Makler bestätigen die wohnwirtschaftliche Verwendung.
Details der Neuregelung:
Die Einkommensgrenzen werden von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben
Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent
Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich von 512 bzw. 1.024 Euro auf 700 bzw. 1.400 Euro
Die Verbesserungen gelten ab dem Sparjahr 2021
Beispiel dazu: Die Signal Iduna Bauspar AG hat eine Grundverzinsung von 0,5%. Auf 7 Jahre gerechnet bei 116,67 Euro Beitrag im Monat ( 1.400 Euro p.a. ) erhalten Sie eine
garantierte Rendite nach Kosten von 2,56% mit der Prämie. Nicht zu vergessen dabei, dass es
ja auch einen kleinen Darlehensanspruch zinsgünstig gibt, der die Eigenkapitalquote bei Eigentumserwerb erhöht.
Bin momentan am überlegen, ob sich das z.B. für meine Eltern Ende 60 lohnt. Irgendwann in 7-10 Jahren wird eine neue Heizung oder andere Renovierungen fällig. ETF-Anlagen sind natürlich rentabler, aber man kommt halt nicht um Tagesgeldkonten mit paar Zehntausender umher, wenn man ein gewisses Vermögen erreicht hat. Auf Tagesgeld gibt es natürlich nur ca. 0,3% Zinsen.
Wenn man sich die Preissteigerungen beim Bauen so anschaut und die Zinsen jetzt macht es eher sinn die Renovierungen gleich zu machen... Bekommen sie den die Wohnungsbauprämie?
Hallo,
in meinem Einkommenssteuerbescheid gibt es verschiedene zu versteuernde Einkommen.
Einmal ist unter den un(beschränkt abziehbaren Sonderausgaben eine Zeile mit einem zu versteuernden Einkommen - über Einkommensgrenze.
Ein zweites mal (zur Berechnung des Solidaritätszuschlages) ist der Kinderfreibetrag abgezogen - unter Einkommensgrenze.
Welches Einkommen speilt für die Wohnungsbauprämie eine Rolle und was passiert, wenn ich "aus versehen" den passenden Wert als richtig erachte?
Vereinfacht dargestellt, versteuerndes Einkommen =Einnahmen bei der Steuerberechnung abzgl. Werbungskosten wie Betriebs-, und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder-, sowie sonstige Freibeträge.
Hallo,
in meinem Einkommenssteuerbescheid gibt es verschiedene zu versteuernde Einkommen.
Einmal ist unter den un(beschränkt abziehbaren Sonderausgaben eine Zeile mit einem zu versteuernden Einkommen - über Einkommensgrenze.
Ein zweites mal (zur Berechnung des Solidaritätszuschlages) ist der Kinderfreibetrag abgezogen - unter Einkommensgrenze.
Welches Einkommen speilt für die Wohnungsbauprämie eine Rolle und was passiert, wenn ich "aus versehen" den passenden Wert als richtig erachte?
Ist allerdings schon älter, könnte dir aber helfen, deine Entscheidung für das passende zu versteuernde Einkommen auch sachlich zu begründen.
Danke tneub,
falls es noch jemanden interessiert:
"Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und bei der Berechnung der Kirchensteuer wird das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge ausgewiesen."
Also wenn man als Ehepaar mit einem Kind ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 € hat, dann kommt man durch den Freibetrag für das Kind untendrunter und hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie.
aber leider ist die Einkommensgrenze immer noch viel zu niedrig. Ich habe in meinem Leben genau 2x eine Wohnungsbauprämie bekommen und lag von da an immer weit über der Einkommensgrenze drüber. Ist also weiterhin nur für Geringverdiener interessant, aber trotzdem gut dass sie es nach oben angepasst haben.
aber leider ist die Einkommensgrenze immer noch viel zu niedrig. Ich habe in meinem Leben genau 2x eine Wohnungsbauprämie bekommen und lag von da an immer weit über der Einkommensgrenze drüber. Ist also weiterhin nur für Geringverdiener interessant, aber trotzdem gut dass sie es nach oben angepasst haben.
Wir lassen eben andere an unseren Einkommen Teilhaben. Bei Sonderausgaben nach §10b steht bei uns eine mittlere 4-Stellige Zahl. Darüber kannst du also quasi selbst steuern, ob du die Wohnungsbauprämie bekommst oder ob du zu egoistisch bist.
Ich glaube einigen ist gar nicht bewusst, wie hoch das Bruttoeinkommen sein darf, insbesondere mit Kindern und wo das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Deutschland - ganz gleich ob für Verheiratete oder Ledige - liegt.
Viele wissen gar nicht, daß sie wohnungsbauprämienberechtigt sind, auch dass vor 2 Jahren die Einkommensgrenzen erhöht worden sind.
Die Erhöhung von vor 2 Jahren fängt ja erst jetzt an zu wirken, da man ja jetzt erst/schon die Steuererklärung für 2021 machen kann.
Zenturier ist ein Poser! So lang er/sie nicht das Gegenteil beweist, gehe ich davon aus, dass er/sie nicht genug Gehalt um überhaupt etwas zu sparen.
Eley ist mit einer ironischen Bemerkung auf den Zug aufgesprungen.
Danke für Beitrag und Info!
Meine Frau hat einen Bausparvertrag Signal Iduna FreiraumSpar
auf diesen gehen vom Arbeitgeber VWL jeden Monat 40 € Bausparsumme 10.000 €
Guthaben 1900 €.
Jetzt die Fragen können wir Wohnungsbauprämie beantragen?
Meine Frau und ich kommen zusammen auf 101t Brutto haben 3 Kinder.
Zusammenveranlagung
Das mit der Erhöhung war mir nicht bekannt
und ist vielen sicher neu!
Warte doch einfach ab, bis du deine Steuererklärung gemacht hast. Falls es knapp ist würde ich bis zum rechtskräftigen Bescheid abwarten.
Für die Wohnungsbauprämie 2020 gelten noch die 51.200 €.
BenniG danke
2020 liegen wir über der Grenze
Bescheid kommt noch
Aber für 2021 eine Nachfrage:
Sie Bausparer mit Einzahlung 480 € / Jahr (10% = 48 € Prämie)
Er (ich) Bausparer mit Einzahlung ca. 4000 € / Jahr (10% von 1400€ = 140 € Prämie)
Sprich dann lieber nur bei mir Prämie abgreifen 140 € (sind zusammen veranlagt)
oder hat meine Frau auch noch die Möglichkeit bei Ihrem?
1 x Alte Leipziger Bausparer
1 x Signal Iduna Bausparer
beide in der Sparphase
Jahresbrutto liegt bei 60K€.
Nachweisen muss ich garnichts.
Wow, dann bist du ja noch gesetzlich versichert!
Wenn du jetzt noch verheiratet wärst, deine Frau in Teilzeit arbeitet, weil ihr mindestens ein Kind habt und zudem noch die Gemeinnützigkeit in Form von Spenden unterstützt, dann gehörst du ganz schnell der von dir erwähnten "Geringverdiener"-Gruppe an und hättest Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Aber wer nicht hat, der kann nicht - tut mir leid für dich!