Ab dem Jahre 2021 gelten für alle Neuverträge oder bestehende Verträge neue Einkommensgrenzen
und ein neuer Prämiensatz von 10%. Ich denke, dass sollte man ruhig wissen und ggf. einen
Bausparvertrag in seinen Finanzplanungen berücksichtigen.
Wir als Makler bestätigen die wohnwirtschaftliche Verwendung.
Details der Neuregelung:
Die Einkommensgrenzen werden von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben
Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent
Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich von 512 bzw. 1.024 Euro auf 700 bzw. 1.400 Euro
Die Verbesserungen gelten ab dem Sparjahr 2021
Beispiel dazu: Die Signal Iduna Bauspar AG hat eine Grundverzinsung von 0,5%. Auf 7 Jahre gerechnet bei 116,67 Euro Beitrag im Monat ( 1.400 Euro p.a. ) erhalten Sie eine
garantierte Rendite nach Kosten von 2,56% mit der Prämie. Nicht zu vergessen dabei, dass es
ja auch einen kleinen Darlehensanspruch zinsgünstig gibt, der die Eigenkapitalquote bei Eigentumserwerb erhöht.
Interessante News - Danke!
Dann bin ich mal gespannt, ob unser Einkommen stärker steigt und wir dann 2021 doch wieder über der Grenze liegen.
Aber meine Tochter könnte das 2021 evtl. nutzen - wie sieht das bei Jugendlichen aus - ändert sich sonst was an den Bedingungen?
OK - das bleibt also, wie es ist - was bedeutet dieser Passus genau:
Einzige Ausnahme: Sparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, können einmalig nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen. Dabei ist die Wohnungsbauprämie auf die letzten sieben Sparjahre beschränkt.
Beispiel: Als 16-Jähriger abgeschlossen und mit jährlich 700€ bespart - muss man nun nach 7 Jahren kündigen um das Geld frei zur Verfügung zu haben?
Was passiert, wenn man weiter spart - muss man dann die Wohnungsbauprämie zurückzahlen, die über 7x70€ hinaus geht, wenn man keine wohnwirtschaftliche Nutzung nachweisen kann?
Der Gesetzgeber räumt eine nicht prämienschädliche Verwendung für den Fall ein, wenn das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet wurde, wenn der Vertragsnehmer zum Abschluss des Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt war und der Vertrag sieben Jahre Bestand hatte. Von dieser Regelung der prämienunschädlichen Verwendung kann jeder Bausparer nur einmal profitieren.
Natürlich kann der Vertrag auch über die 7 Jahre hinaus weiter bespart werden, wo die Prämie selbstverständlich weiterhin gewährt wird.
Kündigen muss man nicht, vielmehr haben junge Bausparer dadurch eine Möglichkeit eingeräumt bekommen, über das Guthaben inkl. der Prämie nach 7 Jahren verfügen zu können, auch wenn sie eine wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachweisen.
Im Übrigen, die wohnwirtschaftliche Verwendung weisen wir Vermittler nach
Brainy, wir reden hier über den festverzinslichen Bereich! Eine Anlage, die seinesgleichen sucht in Bezug auf Verzinsung und Rendite.
Zu dem, ein 20.000er BSV mit einem angesparten Guthaben von z.B. 8.000 Euro und einer Rendite nach Kosten von 2,56 % kann bei Zuteilung und Erwerb von Immobilieneigentum richtig Spaß machen, nämlich dann, wenn die 12.000 Euro Bauspardarlehen - blanko gewährt - deinen Beleihungsauslauf von 82 % auf unter 80 % (gleiches gilt noch extremer in höheren Auslaufbereichen kleiner 100 % oder kleiner 90 %) senken lässt und man dann z.B. auf einen Restfinanzierungsbedarf von z.B. 175.000 Euro statt 1 % nur 0,8 % zahlen muss.
Sagt doch niemand, dass der Bausparvertrag ein Allheilmittel ist, wenn aber z.B. ein Jugendlicher oder ein prämienbegünstigter Wohnungsbauprämie bekommt und/oder vermögenswirksame Leistung (wovon bestenfalls noch der Arbeitgeber die VL voll bezahlt), die nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz auch noch mal mit 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro gefördert werden und die die Rendite erhöht und er später damit seine Eigenkapitaldecke erhöht, dann weiß ich nicht, was daran schlimm ist, wenn man sich diese Sparform seinem Anlageportfolio beimischt! Da erhöht sich die Rendite auf den Eigenanteil/Eigenbeitrag (VL hinzugerechnet) immens und findet ggf. mit Erwerb von Immobilieneigentum noch weitere Zinsgewinne in nicht unerheblichem Maß.
Schlussendlich zählt für eine Bank, was sie nicht ins Obligo stellen muss.
Passt die Bonität und lässt es die Kapitaldienstfähigkeit zu, ist es ganz egal, woher der Verbraucher das Geld erhält, was die Bank nicht finanzieren muss und nicht selten führt ein nicht günstiges Privatdarlehen/Konsumentendarlehen zu einer Mischzinsverbesserung auf den gesamten Finanzierungsbedarf, wenn dadurch der Beleihungsauslauf gesenkt werden kann.
Das Verhältnis zu den Mitteln, die die Bank bereitstellen muss, zu dem ermittelten Wert der Immobilie bestimmt den Beleihungsauslauf und auf diesem wiederum bemisst sich die zu generierende Kondition.
Möchte wirklich nicht wissen, wie viele Verbraucher und Kunden von Banken z.B. auf einen Beleihungsauslauf von 82 % eine Kondition gezeichnet haben, die um 0,3 % - 0,4 % schlechter war, als die Kondition, die bei unter 80 % anzubieten gewesen wäre und wo z.B. mit 15.000 Euro die bessere Kondition/der bessere Beleihungsauslauf schon zu erreichen gewesen wäre. Da kann es sich gelohnt haben, die 15.000 Euro zu 3 % aufzunehmen, um damit auf den Restfinanzierungsbedarf die günstigere Kondition generiert haben zu können. Im Mischzins auf den gesamten Finanzierungsbedarf gehen die 3 % auf die 15.000 Euro dann völlig unter.
Man nennt das fremdfinanziertes Eigenkapital und ist nicht selten der Gewinner, will man mit seinem Konzept überzeugen und Zuspruch bekommen, zumal dieses Privatdarlehen jederzeit zurückzahlbar ist und man damit fehlendes EK "nach spart", um unter dem Strich das wesentlich größere Hauptdarlehen zinsgünstig in seinen Büchern zu halten.
Ich als unabhängiger Finanzierungsmakler erlebe es tagtäglich, wie oberflächlich Verbraucher beraten werden und Banken so beraten, als dass sie nicht alles ausschöpfen, was sie ausschöpfen könnten.
Da hat die Bausparlobby aber ganze Arbeit geleistet. Ich finde es schade das man Wohnungsbauprämie nicht auch auf ganz gewöhnliche Banksparpläne bekommt.
Bekommt man beim Iduna als 16 Jähriger auch Abschlussgebühr und Kontoführungs gebühr erlassen?
Was währe den für einen strategisch denkenden Vater das Optimum damit Sohnemann die 30000 Blankodahrlehn bekommt Wenn er 25 ist?
Warum 30.000 Euro Blankdarlehen, wer spricht von dieser Höhe? Warum Bausparlobby, die Bankenlobbby ist viel größer, zumal die Förderung bei Bausparen zweckgebunden ist.
Was währe den für einen strategisch denkenden Vater das Optimum damit Sohnemann die 30000 Blankodahrlehn bekommt Wenn er 25 ist?
Bei einer Sparrate von 700€ + 70€ Prämie von 16-25 Jahren macht schon mal 6930€ - dann noch Arbeitnehmersparzulage in der Ausbildung/Duales Studium/Minijob sind noch mal bis zu 9x 480€ plus 43€ Arbeitnehmersparzulage -> 11637€ - bei einer Zuteilung von 40% fehlt da nicht viel - vielleicht schafft man das ja mit den 0,5% Zinsen ...
Ich zahle aber lieber eine Gebühr, wenn trotz der Gebühr ein Zins von 2,5 % erreicht wird und ich mir noch einen Hebel kaufen kann, der ggf. den Beleihungsauslauf senken kann.
Interessant wird das ganze auch, wenn man dann mit einem Bausparvertrag ein 15J Bankdarlehen absichert. Hier wird man kaum Grenzverluste haben.
d.h. die 15J Konditionen werden attraktiver werden und 20J Laufzeiten werden in Zukunft weniger werden.
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C. Andreas
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AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet
Hallo Kub0185,
ich will jetzt nicht aufwendig mathematisch in die Tiefe gehen, versuche es aber zu umreissen.
Bei einer Auszahlung von 100.000 Euro auf 10 Jahre hat man mit der neuen Wohnungsbauprämie eine Rendite nach Kosten von ca. 0,94%, wenn der Ansparzins 0,5% beträgt. Das geht noch bei der Signal Iduna.
Jetzt kommt es auf den Gap an im Unterschied von einer 10 jährigen Bankkondition und einer 20 jährigen Bankkondition.
Durch die neue Prämie wird die Kombi 10 Jahre fest + Bausparvertrag -von den Gesamtkosten her- sehr oft besser sein als eine reine 20 Jährige Bankkondition mit Direkttilgung. Man hat durch die Kombi 10J fest + BSV
kaum Grenzverluste, da die Ansparrendite nach Kosten sich aktuell im 10J Marktzins der Banken bewegt.
Wie warscheinlich ist das diese "positive" Rechnung auch für BSV die irgentwann mal abgeschlossen werden. Ohne genau zu wiesen wann man baut. Dann auch zutreffen.
Die ganzen bedingungen die Bausparen flexibel machen könnten sind ja so das es alles "kann'" bedingungen sind. Die BSK können ja jederzeit verlagnen das der Regelsparbetrag eingehalten werden muss auch und die wahlzuteilung und mehrzuteilung muss auch nicht gewährt werden...
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#19
C. Andreas
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AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet
Ich verstehe die Frage zur positiven Rechnung nicht ganz. Wichtig ist ja die Tatsache, dass die Rendite mit der neuen Prämie positiv sein wird. Egal wann der Zeitpunkt x zutrifft.
Die Aussage zum Regelsparbeitrag ist korrekt und auch wieder nicht korrekt. Ein paar Bausparkassen haben diese Regelung benutzt, um Kunden aus den hochverzinsten Bausparverträgen zu drängen. Jede Bausparkasse muss zwar Rückstellungen bilden für den Bonus, allerdings ist die laufende Verzinsung das Kernproblem und da waren und sind die Bausparkassen sehr erfinderisch. Von Kündigung der Geschäftsgrundlage, allgemeine Kündigung bis Nachzahlung wegen Regelsparbeitrag.
Bei reinen Finanzierungstarifen gab es noch nie Probleme, da die Bausparkasse sowohl am Ansparzins verdient, als auch später beim Darlehenszins, egal wie hoch dieser ist.
Letztendlich ist es wie so häufig, man beschäftigt sich nicht im Kern mit der Materie und tätigt dann eine Aussage, schert alles über einen Kamm und verallgemeinert.
Die Bausparkassen haben in den seltensten Fällen (eigentlich nur die BHW in den 80er und das war nachvollziehbar) Zuteilungsprobleme gehabt, auch sind deren Kassen voll, lediglich die alten Renditetarife mit den Bonusoptionen bei Darlehensverzicht haben den Bausparkassen Probleme bereitet und trotzdem muss gesagt werden, die Probleme sind immer gelöst worden, und sei es, weil man in letzter Konsequenz sich hat übernehmen lassen oder fusioniert hat.
Zudem sei gesagt, die Bausparkassen haben den Sparern nichts Erspartes genommen, vielmehr innerhalb deren Möglichkeiten (zum Teil von BGH bestätigt) den Sparern weitere Privilegien (das hoch verzinste Weiterbesparen) nach einer gewissen Zeit genommen. Auch wenn die Bausparkassen da entgegen ihren Werbeaussagen im nach hinein zurückrudern mussten, so sollte sich jeder vergegenwärtigen, wozu Bausparen eigentlich gedacht war, wie es konzipiert ist und da niemand ahnen konnte, wo der Markt hinläuft, ist deren Handlungsweise für das Kollektiv auch nachvollziehbar und gesund gewesen.
All das, auch das nicht so schöne und unbequeme, zeigt für mich auf, wie handlungsfähig Bausparkassen sind, wie schnell sie im Interesse des Kollektiv handeln können (nicht nur die Spargeldabwehr ist da zu nennen, auch die Schnelligkeit neue, dem Markt angepasste Tarife zu entwickeln) und somit handlungsfähig bleiben und das Kollektiv nicht gefährden.