Hi zusammen!
Vorab - ich hab von Finanzen echt mal gar keine Ahnung - also sorry falls die Frage blöd ist...
Wir haben vor ein paar Jahren ne kleine Wohnung gekauft. Altersvorsorge...
Haben da von unserer Hausbank 2 Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit aufgenommen.
Nun sind ja die Zinsen immer günstiger geworden und ich hab mich gefragt, ob es nicht sinnvoll ist das ganze umzustellen?
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#2
tneub
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tneub
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AW: Immobilienkredite umschulden?
Die Glaskugel ist leider kaputt, daher einige Fragen:
Wann wurden denn die Kredite abgeschlossen, wann war Vollauszahlung, wie lange die Laufzeit und um welche Kredite handelt es sich (Bausparkombis oder Annuitätendarlehen)?
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#4
tneub
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tneub
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AW: Immobilienkredite umschulden?
Vielleicht noch kurz dazu:
Wenn es sich um Annuitätendarlehen handelt, die länger als 10 Jahre Sollzinsbindung haben, dann sind die frühestens nach 10 Jahren mit einer 6 Monatsfrist kündbar.
Ist die Sollzinsbindung kleiner oder gleich 10 Jahre, dann nach Ende der Sollzinsbindung.
Ggf. kann ein Anwalt auch noch prüfen, ob das Darlehen aufgrund fehlerhafter Vertragsbedingungen rückabgewickelt werden kann.
Ansonsten bleibt eigentlich nur abwarten.
Bis zu 60 Monate vor Auslaufen der Zinsbindungsfrist/Kündingungsfrist kann man auch schon Forwarddarlehen abschließen. Heißt aber nicht, dass man vorzeitig rauskommt, sondern nur dass man sich den Zins sichert.
Hierzu sind aber die Laufzeiten interessant.
Sollte es sich um KFW Darlehen handeln, dann gab es je nach Programm auch die Möglichkeit vorzeitig rauszukommen.
Da man aber nicht jede Eventualität hier aufschreiben kann, sind die Infos von dir nötig.
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#9
Bankkaufmann
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AW: Immobilienkredite umschulden?
Hallo WebbR, nach BGB 489 können Sie das Darlehen, Vertrag 2, nach 10 Jahren Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen.
Hierbei zählt als Termin das Datum der Vollauszahlung wie oben auch kub0185 beschreibt.
Bitte schauen Sie nach dem Datum der Vollauszahlung dann könnten Sie ggfalls bei Vollauszahlung Januar 2014 zum Juli 2024 kündigen und somit beide Darlehen mittels Forwarddarlehen jetzt schon sichern.
Den Begriff Vollauszahlung finde ich nicht im Vertrag. Es gibt einen Absatz namens Abnahme.
3.6 Der Darlehensnehmer ist verpflchtet die Voraussetzungen für die Abnahme zu schaffen...
Da ist der 01.10.2014 als Datum für Bereitstellungszinsen genannt. Aber das ist vermutlich nicht gemeint?
Sonst muss ich mal zur Bank latschen ... übers Onlinebanking komme ich soweit nicht zurück...
Hallo WebbR, Vollauszahlung ist, wenn Ihr Darlehen aus Sicht der Bank an Sie voll ausgezahlt worden ist.
Also dann wenn das komplette Darlehen geflossen ist.
Bei einem Neubau verzögert sich die Vollauszahlung ja da immer in Raten gezahlt wird.
WebbR, gab es bei Ihnen nur 1 Auszahlung aus dem Darlehen?
Was haben Sie damit gemacht? Neubau oder Kauf Gebrauchtimmobilie?
Es zählt das Datum der vollständigen Auszahlung...So verständlicher?