Hallo Forengemeinde, wir haben unsere Baudarlehen inzwischen abgezahlt, die finanzierende Bank hat uns eine notariell beurkundete Löschungsbewilligung für die damals eingetragene Grundschuld in Höhe von 250.000€ ausgehändigt.
Ich habe jetzt einen Termin beim Notar wegen einem Vorstandwechsel im Verein, da könnte ich die Grundschuld bei dem Termin auch endgültig löschen lassen, spart mir Fahrerei.
Oder wäre es sinnvoll diese stehen zu lassen, wir planen den Erwerb einer weiteren Immobilie, kann man die Löschungsbewilligung einfach ungenutzt an die Bank zurückgeben und spart sich somit Notargebühren für Löschung und Neueintrag?
Wenn die Wahrscheinlichkeit, daß die Grundschuld nochmal benötigt wird, nahe null ist, würde ICH diese löschen lassen. Kostet leider gar nicht so wenig Geld.
Wenn man kein Verschwörungstheoretiker ist, kann man sie auch stehen lassen. Ein späterer Käufer kann sie sogar übernehmen, wenn es paßt. Auch kann sie abgetreten werden auf eine neue Bank.
Warum löschen? Kostet nur unnötig Geld und wenn eine weitere Immobilie erworben werden soll, dann erst Recht stehen lassen, da die Immobilie dann als Ersatzsicherheit dienen kann und man die Grundschulden dann an die neue Bank abtreten oder bei der neuen Bank neu valutieren kann.
Warum löschen? Kostet nur unnötig Geld und wenn eine weitere Immobilie erworben werden soll, dann erst Recht stehen lassen, da die Immobilie dann als Ersatzsicherheit dienen kann und man die Grundschulden dann an die neue Bank abtreten oder bei der neuen Bank neu valutieren kann.
Wie muss man das verstehen ?
Wenn auf einem Haus eine Grundschuld von 50.000 EUR eingetragen ist, dann kann man damit doch nur bei der eingetragenen Bank das Geld aufnehmen, oder ?
Wie muss man das verstehen ?
Wenn auf einem Haus eine Grundschuld von 50.000 EUR eingetragen ist, dann kann man damit doch nur bei der eingetragenen Bank das Geld aufnehmen, oder ?
Nein, ich kann die Grundschuld doch an eine andere Bank abtreten lassen.
Ich habe noch eine nachrangige Grundschuld auf mein Haus. wo die Stadt eingetragen ist um ein zinslose Förderdahrlehndarlehn abzusichern. Macht das auch Sinn das stehen zu lassen?
Danke für die Hinweise, ich habe mit meiner aktuellen Hausbank (Diba/Interhyp) telefoniert, die arbeiten mit der damals finanzierenden Bank zusammen, ich soll die Urkunde gut aufbewahren und kann die Grundschuld bei Bedarf jederzeit mit wenig Aufwand weiternutzen.
Stimmt, sind Vermittler, Dibatochter, sagten aber daß die Abtretung problemlos möglich sei, falls das dann doch nicht klappt wäre es auch kein Problem.