Moin.
Ich habe seit vielen Jahren in die bAv eingezahlt. Für 2016 und 2017 bis Ende Janur 2018 war ich von meinem AG komplett beurlaubt für ein Sabbatical im Ausland, in der Zeit wurden keine Beiträge zur bAv gezahlt. Seit Februar 2018 bekomme ich wieder Gehalt von meinem alten AG.
Während des Sabbaticals war ich im Ausland für einen deutschen Verein tätig, war weiter in D steuerpflichtig und hatte ein jährliches Einkommen von 2.500 Euro, die Lohnsteuerbescheide für die Jahre setzen die Lst auf 0 Euro fest.
Jetzt lese ich: Die Nachzahlung ist nur pro Kalenderjahr möglich, d.h. der Arbeitnehmer darf über das ganze Jahr hinweg kein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland erzielt haben.
Ich bin verwirrt.
Kennt sich jemand aus?
Darf ich nun noch nachzahlen oder nicht?
Danke!
mein fachlicher Rat wäre hier den bAV Träger zu fragen, da nur er dies auch zulassen kann! Ich glaube kaum dass dies möglich sein wird, da die bAV kalendergebunden ist.
Denn steuerlich wäre es nicht möglich, die Ausgaben aus den vergangen Jahren nachzuholen. Sie hätten in den Jahren einzahlen sollen! Aber auch hier ist die Fage an ein Steuerberater Pflicht, nur der darf in sein Metier eine Auskunft erteilen.
bruno68